Pflegeheime gelten künftig als „Kollektivhaushalt" und werden deshalb eine Kollektivgebühr bezahlen, damit dies nicht alle Bewohner einzeln tun müssen. Im Sinne einer fairen Finanzierungslösung beantragen wir nachfolgende zwei Präzisierungen: Es muss erstens festgehalten werden, dass „Kollektivhaushalte" nicht doppelt belastet werden, indem sie auch noch als Unternehmen die RTV-Abgabe zahlen müssen. Zweitens muss die Abgabe für „heimartige Kollektivhaushalte" unter der Hälfte der Abgabe für andere Haushalte liegen (weil EL-Bezüger von der Abgabe befreit sind).