
Weil die Geschichte des elektronischen Patientendossiers ein Trauerspiel ist, hat der Bundesrat einen neuen Namen und ein neues, nationales Gesetz vorgeschlagen. Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess, ohne Verpflichtung für die Ärzteschaft. Diese von senesuisse schon seit Beginn monierten Systemfehler führten dazu, dass kaum jemand das EPD nutzt.
Der Bundesrat plant mit einem neuen Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier eine grundlegende Neuausrichtung. Neu soll jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier erhalten – ausser sie oder er verzichtet explizit darauf. Neu sollen alle ambulanten Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen (somit auch die Ärzteschaft, Apotheken, Physiotherapie usw.), dazu verpflichtet werden, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.
Im Bericht des Bundesrats wird festgehalten, dass der Einbezug von Angehörigen ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung ist. Der Bund beurteilt die Option, sich von einer Spitex-Organisation für die Pflege von Angehörigen anstellen zu lassen, positiv, sofern die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgehaltenen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungen gewährleistet sind. Gleichzeitig überträgt der Bundesrat die Verantwortung zur Suche geeigneter Lösungen an die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer.
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