Auch im Jahr 2025 setzt senesuisse sein Engagement für die Mitgliederbetriebe fort, mit Fokus auf die politische Interessensvertretung bei wichtigen nationalen und kantonalen Geschäften. Im Augenmerk haben wir vor allem die Bereiche Finanzierung, Personal und Qualität.
Bei der Finanzierung seien namentlich die Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen und die Verbesserungen bei der Abgeltung der Palliativpflege und der Leistungen für Demenzbetroffene erwähnt. Beim Bereich Personal beschäftigt uns weiterhin die Umsetzung der Pflegeinitiative inklusive sinnvoller „Verbesserungen der Arbeitsbedingungen“. Beim Thema Qualität kämpfen wir gegen unnötige Vorschriften und engagieren uns für eine sinnvolle Unterstützung der Betriebe, etwa mit unserem Angebot „Q by senesuisse“ und dem Programm „NIP-Q-UPGRADE“.
Auch die Pflegeheimplanung in den Kantonen sowie die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) stehen in nächster Zeit ganz oben auf der Prioritätenliste. Wir danken Ihnen als unsere Mitgliederbetriebe bereits jetzt herzlich, dass Sie dieses Engagement sowohl finanziell aus auch inhaltlich und durch Ihre eigenen Kontakte mittragen.
Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat mit den heutigen Beiträgen an die Mietkosten kaum eine Chance, Betreutes Wohnen zu finanzieren. Dies will nach dem Bundesrat nun auch der Nationalrat ändern: Mit 129 zu 59 Stimmen hat er eine Finanzierung mit einer monatlichen Pauschale von mindestens 930 Franken beschlossen.
Beim Leistungsbeschrieb hat der Nationalrat ergänzt, dass auch weitere Dienste zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit im Alltag finanziert werden sollen. So müssten die Kantone künftig im Mindesten für folgende Leistungen bezahlen: Notrufsysteme, Mahlzeitenangebote, Haushaltshilfe sowie Begleit- und Fahrdienste. Wenn alle diese Leistungen benötigt werden, würde die volle Pauschale von 960 Franken pro Monat ausbezahlt, ansonsten der entsprechende Teil davon.
Bereits im Februar startet die Beratung in der Ständeratskommission. Wird die Vorlage in dieser Form schon bald final gutgeheissen, kann danach die (mehrjährige) Umsetzungsfrist starten, in welcher die Kantone ihre Abklärungsstellen (zur Prüfung, wer welche Leistungen erhält) und konkrete Finanzierung (wie hohe Pauschalen für welche Leistungen die EL bezahlt) festlegen.
senesuisse
Uferweg 15
3013 Bern
info@senesuisse.ch
Tel. 031 911 20 00
Unser Fachmagazin erscheint 2x jährlich und behandelt die für uns wichtigsten Themen.
Informationen über senesuisse
Über senesuisse