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Mit einem Rollator fing alles an 
Es war einmal ein Alterszentrum, dessen Bewohnerinnen und Bewohner vielfach einen Rollator nutzten – und das noch heute tun. Ein solcher Rollator ist eine wertvolle Gehhilfe. Er schenkt Menschen, die sich ohne Unterstützung nicht mehr frei bewegen können, mehr Selbständigkeit, Sicherheit und Mobilität. Dank Rollatoren werden unzählige Stürze vermieden. Aber nicht in unserer Geschichte: Hier sorgte ein Rollator zu einer Verkettung unglücklicher Umstände, die eine Verletzung und umfangreiche Untersuchungen auslösten und Behörden und Alterszentrum wochenlang in Atem hielten.

Ein Unfall mit Folgen
Eines Tages, als eine Bewohnerin den Innenhof des Alterszentrums zügigen Schritts betrat, passierte es: Ein Mieter der benachbarten Alterswohnung entdeckte die Dame zu spät, konnte nicht mehr reagieren und fuhr sie mit dem Rollator an. Sie stürzte zu Boden und verletzte sich am Kopf. Das Team des Alterszentrum reagierte sofort, versorgte die Verletzte und leitete unverzüglich ihre Hospitalisierung in die Wege. Zum Glück konnte das Spital Entwarnung geben: Die Verletzungen der Dame waren weniger schlimm als befürchtet. Der Rollator fahrende Herr und das Betreuungsteam atmeten auf.

Doch mit dem glimpflichen Ausgang des Zusammenstosses war die Geschichte noch nicht zu Ende. Im Gegenteil: Für die kantonale Gesundheitsdirektion, die Krankenkasse und diverse Regressstellen begann in diesem Drama der wichtigste Akt, ausgelöst durch die Angehörigen, erst jetzt. Das Interesse galt dabei nicht mehr dem Wohl der verunfallten Frau, sondern der Klärung der Verantwortlichkeiten. Und damit waren reflexartig alle Augen auf das Alterszentrum gerichtet.

Auf der Anklagebank
Mit ihrer Intervention bei der kantonalen Gesundheitsdirektion und Regressstellen sowie durch eigene Recherchen lösten die Angehörigen einen mittleren behördlichen Tsunami aus. Ehe sich das Alterszentrum versah, musste es sich gegen alle möglichen und unmöglichen Vorwürfe wehren. Der Kanton forderte die Institution mehrfach auf, den Zusammenstoss zu schildern und zu unzähligen Hintergrundfragen Stellung zu nehmen. Es ging dabei bei Weitem nicht nur um den Unfall im Innenhof, sondern auch um die Dokumentation durch das Alterszentrum, um seine Kommunikation, um interne Abläufe, um die Meldung an den Kanton und und und … Der Schriftverkehr zwischen Institutionsleitung und kantonalen Behörden erstreckte sich über mehrere Wochen.
Bis zum Schluss war nicht ganz klar, was dem Zentrum genau vorgeworfen wurde oder was es hätte besser machen können. Das grösste Vergehen schien darin zu bestehen, dass es den Unfall dem Kanton nicht als besonderes Vorkommnis gemeldet hatte. Allerdings erhielt das Heim auch keine verlässlichen Vorgaben, wann ein Ereignis als «besonders» und damit als meldepflichtig einzustufen ist.
Am Ende sahen auch der Kanton, die Angehörigen und die von ihnen beauftragten Regressspezialisten ein, dass es für einmal keine Schuldigen zu finden gab. Nach einer Schlussbesprechung wurde der «Rollator-Fall» zu den Akten gelegt.

Und die Moral von der Geschicht’?
Von der Sorgfalts- bis hin zur Meldepflicht: «In dubio pro reo» gilt bei Vielen für Alterszentren nicht. Und so wichtig Kontrollen und Untersuchungen sind, so sehr wünscht man sich ein fallbezogenes, effizientes Vorgehen der zuständigen Stellen – und damit schnelle Klarheit für alle Beteiligten.

Sache git’s, die git’s gar nit.

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