Endlich hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Vernehmlassung ausgewertet und dem Bundesrat für einen ersten Entscheid unterbreitet. Dieser bleibt dabei, dass die Kantone für die Finanzierung der geplanten, zusätzlichen Leistungen zuständig sind. Dazu gehören ein Mietzuschlag für eine altersgerechte Wohnung sowie Kosten für ein Notrufsystem, die Haushaltshilfe, den Mahlzeitendienst sowie Fahr- und Begleitdienste. Schliesslich seien es auch die Kantone, welche Kosteneinsparungen aufgrund von hinausgeschobenen Pflegeheimaufenthalten erzielen.
Neu und positiv zu werten ist, dass diese Leistungen nicht erst im Nachhinein (gestützt auf die eingereichten Rechnungen) vergütet werden sollen. Vielmehr sieht der Bundesrat im Entwurf des Gesetzes fürs Parlament eine vorschüssige Pauschalzahlung vor, damit die Betroffenen solche Leistungen nicht vorfinanzieren müssen.
Aus diesem aktuellen Anlass widmeten wir die aktuelle Ausgabe unseres Fachmagazins FOCUS dem Thema „Betreutes Wohnen: Das Modell der Zukunft für alle?“. Sie finden darin die Position von senesuisse im Rahmen der Vernehmlassung, wichtige Fragen zum Thema und interessante Beispiele zur Umsetzung von Betreutem Wohnen.
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