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Seit vielen Jahren engagiert sich senesuisse für eine bessere Finanzierung von Betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen. Mitte September ist ein sehr wichtiger Schritt erfolgt: Der Bundesrat hat die Gesetzesanpassung mit einer Botschaft an das Parlament verabschiedet. Nun ist es an National- und Ständerat, den Vorschlag gutzuheissen und möglichst schnell in Kraft zu setzen.
Im Laufe der Vernehmlassung ist es uns gelungen, noch eine wichtige Anpassung gegenüber der ursprünglichen Fassung zu bewirken: Neu soll die Auszahlung als monatliche Pauschale erfolgen und nicht – wie sonst bei Krankheitskosten üblich – mittels nachträglicher Vergütung der effektiven Kosten. Die neu zusätzlich bezahlten Leistungen umfassen das Notrufsystem, die Haushaltshilfe, den Mahlzeitendienst und Begleit-/Fahrdienste. Werden diese als gesamtes Paket benötigt und bezogen, müssen die Kantone dafür einen Betrag von mindestens 930 Franken pro Monat zusätzlich zur aktuellen EL-Finanzierung leisten. Eine Umsetzung ist frühestens ab 2026 realistisch, bis zur Umsetzung in allen Kantonen dürfte es noch etwas länger dauern.

  • Die Medienmitteilung und die Botschaft des Bundesrats sind abrufbar unter diesem Link

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