Das Bundesgericht hat die Rechtsauffassung von senesuisse für die Abrechnung von Pflegeleistungen gestützt. Wenn diese durch eine vom Kanton zugelassene Spitex-Organisation erbracht werden, muss die Krankenkasse den entsprechenden ambulanten Tarif bezahlen – je nach Leistungsart zwischen CHF 52.60 bis CHF 76.90 pro Stunde. Die Versicherung kann ihre Leistungen nicht einfach auf das Niveau der Pflegeheimfinanzierung senken (rund CHF 35.00 pro Stunde), selbst wenn die Leistung in einem Behindertenheim oder im Betreuten Wohnen erbracht wird. Entscheidend ist gemäss Bundesgericht einzig die Zulassung des Leistungserbringers: Wenn dieser keine Bewilligung als Pflegeheim hat, sondern als Spitex zugelassen ist, kann er die Pflegeleistungen nach den für die Spitex-Organisationen geltenden Regelungen abrechnen.
- Das Bundesgerichtsurteil ist abrufbar unter diesem Link