Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat mit den heutigen Beiträgen an die Mietkosten kaum eine Chance, Betreutes Wohnen zu finanzieren. Dies will nach dem Bundesrat nun auch der Nationalrat ändern: Mit 129 zu 59 Stimmen hat er eine Finanzierung mit einer monatlichen Pauschale von mindestens 930 Franken beschlossen.
Beim Leistungsbeschrieb hat der Nationalrat ergänzt, dass auch weitere Dienste zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit im Alltag finanziert werden sollen. So müssten die Kantone künftig im Mindesten für folgende Leistungen bezahlen: Notrufsysteme, Mahlzeitenangebote, Haushaltshilfe sowie Begleit- und Fahrdienste. Wenn alle diese Leistungen benötigt werden, würde die volle Pauschale von 960 Franken pro Monat ausbezahlt, ansonsten der entsprechende Teil davon.
Bereits im Februar startet die Beratung in der Ständeratskommission. Wird die Vorlage in dieser Form schon bald final gutgeheissen, kann danach die (mehrjährige) Umsetzungsfrist starten, in welcher die Kantone ihre Abklärungsstellen (zur Prüfung, wer welche Leistungen erhält) und konkrete Finanzierung (wie hohe Pauschalen für welche Leistungen die EL bezahlt) festlegen.
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