Aus Sicht von senesuisse ist die Entwicklung des EPD weiterhin unerfreulich. Das System, in welchem nur die Spitäler und Pflegeheime zum obligatorischen Anschluss an eine Stammgemeinschaft verpflichtet sind, ist einem guten Informationsfluss über effiziente Wege eher hinderlich als förderlich. Deshalb hat das Parlament entschieden, künftig alle Leistungserbringer dem Obligatorium zu unterstellen, namentlich auch die Ärzteschaft.
Bis dahin sollen aber auch inhaltliche Verbesserungen umgesetzt werden, damit die Daten systematisch abgelegt und eingelesen werden können (kein „PDF-Friedhof“). Die Umsetzung der umfassenden Revision mit Zentralisierung der Infrastruktur beim Bund benötigt mehr Zeit als geplant, erst im Spätherbst wird der Bundesrat dem Parlament die Gesetzesänderungen unterbreiten können.
- Alters- und Pflegeheime sind weiterhin gut beraten, nicht mehr als die zwingenden Investitionen ins EPD zu tätigen