Wer Ergänzungsleistungen (EL) benötigt, hat mit den heutigen Höchstbeiträgen an die Mietkosten kaum eine Chance, Betreutes Wohnen zu finanzieren. Dies ändert sich in Zukunft, weil National- und Ständerat eine neue Gesetzesregelung verabschiedet haben. Nach dieser müssen die Kantone künftig Betreuungsleitungen zusätzlich zum Mietbeitrag und dem Betrag zur freien Verfügung finanzieren. Damit können finanziell bedingte Pflegeheimeintritte reduziert werden.
Die Kantone sind nun gefordert, möglichst rasch die nötigen Abklärungsstellen und Regelungen zu schaffen. So können bald die im Gesetz explizit definierten Leistungen (Notrufsystem, Mahlzeiten, Fahrdienste und Haushaltshilfe) den betroffenen Personen zugesprochen werden. Für jede Leistung definieren die Kantone eine Pauschale, welche die Betroffenen von der EL monatlich erhalten. Die Summe dieser monatlichen Pauschale beträgt gemäss Beschluss von Ständerat und Nationalrat mindestens 930 Franken, wenn jemand alle diese Leistungen benötigt und sonst der entsprechende Teilbetrag davon.
- Das Geschäft des Parlaments ist unter diesem Link abrufbar
- Die Einschätzung der Paul Schiller Stiftung zum Thema gibt’s unter diesem Link

