Das Parlament hatte bereits im Jahr 2021 den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Zugang zur Palliativversorgung für alle Menschen am Lebensende gewährleistet ist. Der Bund tat sich stets schwer und brauchte einige Jahre, bis der Bericht nun endlich veröffentlicht wurde. Er zeigt, dass bedeutende Lücken bestehen, insbesondere bei der Finanzierung: „Die kantonale Restfinanzierung reiche nicht immer aus, um eine angemessene Vergütung der Pflegeleistungen im Kontext von Palliative Care zu gewährleisten.“
Den Tarifpartnern von EFAS überträgt der Bund die Aufgabe, ab 2032 eine sachgerechte Vergütung von Palliative Care sicherzustellen. Bis dahin sollen die Beiträge der Krankenkassen an die Finanzierung der spezialisierten Palliative Care in Pflegeheimen und im ambulanten Bereich erhöht und die kantonale Restfinanzierung angehoben werden.
- Die Mitteilung des Bundesrats und der Bericht sind unter diesem Link abrufbar
- Die Medienmitteilung von senesuisse mit der Allianz Palliative Care gibt’s unter diesem Link

