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Beim Eintritt in das Alters- und Pflegeheim kann künftig der Wohnsitz beibehalten werden
Weil die „Freiwilligkeit“ des Heimeintritts und damit der juristische Wohnsitzwechsel in vielen Fällen unklar ist, besteht Rechtsunsicherheit und es entstehen Zuständigkeitsklagen. Der Ständerat will Klarheit schaffen und ist der Empfehlung von senesuisse gefolgt, dass künftig der bisherige Wohnort auch nach einem „freiwilligen“ Eintritt ins Heim als Wohnsitz gelten soll.
23.4344 | Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen

Kein Bericht zur Verbesserung der Versorgung in Alters- und Pflegeheimen
Zwar sind sich alle einig, dass die Sicherstellung von genügend Plätzen in der Alterspflege eine grosse Herausforderung darstellt (Stichworte Fachkräftemangel und Demografie). Doch der Ständerat wie der Bundesrat befand, ein neuer Bericht des Bundes bringe hierzu nicht den gewünschten Mehrwert. Die Ressourcen sollen besser in die Umsetzung von Massnahmen fliessen.
25.3209 | Medizinische und pflegerische Grundversorgung in Alters- und Pflegeheimen

Keine nationale Rahmenregulierung für die Sterbehilfe
Mit der steigenden Zahl assistierter Suizide und den Ereignissen rund um die Suizidkapsel „Sarco“ wurden Forderungen nach einer Rahmenregulierung und einer besseren Datengrundlage laut. Der Ständerat hat sich gegen nationale Regeln für die Sterbehilfe ausgesprochen: Es soll nur ein Datenmonitoring geschaffen werden. Hauptgrund für den Verzicht war, dass die Regelung gewissermassen eine gesetzliche Legitimation für Organisationen schaffe.
25.3944 | Rahmenregulierung im Bereich des assistierten Suizids

Medikationssicherheit in Alters- und Pflegeheimen
Die vorwurfsvolle Motion, welche den Altersinstitutionen einen übermässigen Einsatz von Psychopharmaka vorwirft, wurde vom Ständerat abgelehnt. Wie der Bundesrat ist auch der Ständerat davon überzeugt, dass die korrekte Medikation eine Angelegenheit der Ärzteschaft und nicht der Pflegeheime sei.
23.3384 | Überdosierungen bei Psychopharmaka-Abgaben verhindern

Keine Abrechnung von im Ausland gekauften Medikamenten und Hilfsmitteln
Auch in Zukunft sollen im Ausland eingekaufte Medikamente nicht durch die Krankenkasse vergütet werden. Zahlreiche Bedenken rund um die Patientensicherheit und die Kontrolle von Rezepten führten zur Ablehnung einer Aufweichung des Territorialprinzips.
23.4177 | Vergütung von im Ausland gekauften günstigen Medikamenten oder Hilfsmitteln


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