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Die Gesundheitliche Vorausplanung ist einer der drei neuen medizinischen Qualitätsindikatoren, die diesen Herbst testweise eingeführt werden. Die neue Broschüre von SAMW und BAG beleuchtet den Vorgang zur gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) für in Altersinstitutionen lebende Personen. Sie beschreibt die Umsetzung kurz und klar. Zudem führt sie in sechs Schritten durch den Prozess, wie Fachpersonen gemeinsam mit den Bewohnenden – und wenn möglich mit deren Angehörigen – festlegen können, welche Behandlungen und Betreuungen sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit wünschen. Sogar ein Gesprächsleitfaden ist integriert. Ergänzend wurden im Rahmen des NIP-Q-Upgrade Instrumente dazu für die Pflegeheime entwickelt (siehe Beitrag oben).


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