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Im Bericht des Bundesrats wird festgehalten, dass der Einbezug von Angehörigen ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung ist. Der Bund beurteilt die Option, sich von einer Spitex-Organisation für die Pflege von Angehörigen anstellen zu lassen, positiv, sofern die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgehaltenen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungen gewährleistet sind. Gleichzeitig überträgt der Bundesrat die Verantwortung zur Suche geeigneter Lösungen an die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer.


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