Das Parlament hat entschieden, dass alle Kantone der Schweiz die Finanzierung gewisser Betreuungsleistungen über Ergänzungsleistungen (EL) einführen müssen. Wer die im Gesetz explizit definierten Leistungen (Notrufsystem, Mahlzeiten, Fahrdienste und Haushaltshilfe) benötigt, soll nach entsprechender Abklärung eine Monatspauschale erhalten, zusätzlich zum schon existierenden Mietzinsbeitrag. Die Summe dieser monatlichen Pauschale beträgt mindestens 930 Franken, wenn jemand alle diese Leistungen benötigt und sonst der entsprechende Teilbetrag davon. Im Rahmen der Vernehmlassung unterstützt senesuisse eine Inkraftsetzung bis spätestens 1. Januar 2028. Die Kantone sind nun gefordert, möglichst rasch die nötigen Abklärungsstellen und Regelungen für die Umsetzung zu schaffen.
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