Die Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) stärkt die Selbstbestimmung, indem Menschen ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung, besonders für den Fall der Urteilsunfähigkeit oder am Lebensende, frühzeitig festhalten, etwa in einer Patientenverfügung. Der Bundesrat hat die gesellschaftliche Bedeutung und den damit verbundenen Handlungsbedarf erkannt und Massnahmen zur Verbesserung der Betreuung am Lebensende angestossen. Eine nationale Arbeitsgruppe soll die GVP im Schweizer Gesundheitswesen verankern. Die hierfür erarbeitete Roadmap bietet mit zwölf konkreten Empfehlungen Unterstützung bei deren Umsetzung. Besonders empfehlenswert erachtet senesuisse die im letzten Jahr erschienene Wegleitung zur Umsetzung „Gesundheitliche Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen“ der Akademie der Wissenschaften Schweiz (SAMW), zudem die NIP-Q-UPGRADE zum Thema der GVP erarbeiteten Instrumente.
- Alle Informationen zum Thema finden sich auf der Website des Bundes und auf der Website des SAMW

