Am 28. April 2026 berät der Nationalrat das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in einer Sondersession.
senesuisse steht einem eigenen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiterhin kritisch gegenüber, unterstützt jedoch die Vorschläge der Kommissionsmehrheit, sofern die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten vollständig gesichert ist. Mit zusätzlichen gesetzlichen Regelungen wird das Pflegepersonal nicht zufriedener. Eine weitergehende Finanzierung kann hingegen helfen, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Ist diese gesichert, enthält das neue Gesetz wenigstens eine positive Wirkung, auch wenn eine Zunahme von Bürokratie und sinkende Versorgungssicherheit zu erwarten sind. In einzelnen Punkten spricht sich senesuisse jedoch für Anpassungen aus. So sollen Pausen nur dann als bezahlte Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf. Zudem lehnen wir eine nationale Regelung für Pikett- und Bereitschaftsdienste ab, da diese den unterschiedlichen betrieblichen Realitäten nicht gerecht wird. Bei kurzfristigen Dienstplanänderungen und Abweichungen von Gesamtarbeitsverträgen plädiert senesuisse für mehr Flexibilität, um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.

