Der Bundesrat verbessert die Finanzierung der spezialisierten Palliative Care und stärkt dadurch die Versorgung von Menschen mit komplexen und besonders belastenden Krankheitsverläufen. Bereits auf Anfang 2027 werden die Beiträge der Krankenkasse erhöht, zudem auch der Patientenbeitrag. Diese finanzielle Verbesserung richtet sich an mobile Palliativdienste sowie Hospize und spezialisierte Palliativabteilungen, welche die personellen Bedingungen erfüllen (z. B. Abteilungen mit mindestens 0,9 VZÄ pro Bett).
Für Alters- und Pflegeheime ohne solche spezialisierte Abteilung besteht neu schweizweit die Möglichkeit, Unterstützungsleistungen von spezialisierten Pflegefachpersonen oder mobilen Palliativdiensten in Anspruch zu nehmen. Die mobilen Leistungserbringer können diese Zeit ebenfalls zum erhöhten Ansatz verrechnen, beschränkt auf den Umfang von höchstens 10 Stunden innert 4 Monaten pro Bewohnerperson in Palliativsituationen.
Die Massnahme dient als Übergangslösung bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung (EFAS), die ab 2032 vorgesehen ist und alle Pflegesituationen finanziell gut abdecken soll.
- Detaillierte Informationen stehen hier und unter diesem Link zur Verfügung

