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Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat entschieden, dass Gemeinden die Restfinanzierung der Pflegeleistungen nicht pauschal auf den kantonalen Höchstansatz begrenzen dürfen. Können Pflegeheime nachweisen, dass ihre anrechenbaren Pflegekosten höher liegen, müssen diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Die Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime (GSA) sieht das Urteil als wichtiges Signal für eine kostendeckende Finanzierung und die Anerkennung der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen. senesuisse begrüsst den Entscheid, der über die Kantonsgrenzen hinaus von Bedeutung ist und die Diskussion über eine sachgerechte Restfinanzierung in weiteren Kantonen beeinflussen wird.

  • Weitere Informationen, die Medienmitteilung und das Positionspapier der GSA können unter diesem Link eingesehen werden.

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