Wie üblich hat senesuisse für die nationalen Ratsdebatten eine Sessionsvorschau erstellt. Diese wird allen Parlamentsmitgliedern zugestellt und enthält unsere Empfehlungen. Nachfolgend senden wir eine Auswahl zu den zahlreichen uns betreffenden Geschäften, welche bis heute bereits behandelt wurden.
Die Sessionsvorschau ist jeweils bereits vor der Session hier online verfügbar
Der Bundesrat muss eine eigene Kategorie für vergütete Angehörigenpflege schaffen
Weil die über die Krankenkassen abgerechneten Grundpflegeleistungen von Angehörigen stark zunehmen, will das Parlament genauer definieren, welche dieser innerfamiliären Leistungen überhaupt und in welcher Form vergütet werden. Dafür sei eine neue Kategorie mit tieferer Vergütung der Krankenkasse als bei üblicher Spitex einzuführen.
Die zweite Motion, welche eine gesetzliche Qualitätssicherung für diese Leistungen vorsieht, wurde nach dem Ständerat auch vom Nationalrat einstimmig angenommen. Somit ist der Bundesrat gefordert, dem Parlament geeignete gesetzliche Anpassungen vorzulegen.
26.3012 | Von pflegenden Angehörigen erbrachte Grundpflegeleistungen klären
26.3013 | Pflege durch Angehörige: Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse
Künftig sollen Arbeitgebende bei unklaren Arztzeugnissen mehr Informationen erhalten
Mangelhafte oder unvollständige Arztzeugnisse sowie Gefälligkeitszeugnisse sind nicht nur für die Betriebe ein Ärgernis, sondern auch für die Sozialversicherungen eine Belastung. Deshalb will das Parlament wie senesuisse die ärztliche Schweigepflicht gegenüber Arbeitgebenden und Sozialbehörden lockern, damit gezielte Rückfragen betreffend Korrektheit und Umsetzung des Arztzeugnisses möglich werden. Nun sollen konkrete Anpassungen erfolgen.
26.3002 | Massnahmen gegen Gefälligkeits- und mangelhafte Arztzeugnisse
Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll das erfolglose EPD ablösen
Der Nationalrat hat einem neuen elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) zugestimmt. Dieses soll das heute kaum genutzte elektronische Patientendossier (EPD) ablösen. Der Bundesrat hat entschieden, dass die aktuelle Form des elektronischen Patientendossiers keine Zukunft hat – schliesslich besitzt nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung ein solches. Die Ablösung durch das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll voraussichtlich im Jahr 2030 erfolgen, indem alle Einwohnenden in der Schweiz automatisch und kostenlos ein E-GD erhalten. Wer keines will, kann der Eröffnung widersprechen oder die Daten jederzeit löschen lassen. Auch über die Zugriffsrechte sollen alle selbst entscheiden können. Zwar bleibt leider die gesetzliche Anschlusspflicht der Alters- und Pflegeinstitutionen an eine (Stamm-) Gemeinschaft im Gesetz bestehen, die nicht angeschlossenen Betriebe haben bislang jedoch keine Sanktionen zu befürchten.
25.082 | Bundesgesetz über ein elektronisches Gesundheitsdossier
Der Nationalrat will die Patientenbeteiligung bei Pflegeheimen und Spitex beibehalten
Die vor Jahren eingeführte Patientenbeteiligung von inzwischen 23 Franken pro Tag im Pflegeheim ist aus Sicht von senesuisse eine systemfremde Zusatzbelastung. Diese Kostenbeteiligungen schaffen den falschen Anreiz, indem sie Personen bestrafen, welche früher aus dem Spital nach Hause gehen oder Spitex benötigen, um einen Spitaleintritt zu vermeiden. Dennoch hat es der Nationalrat abgelehnt, diese Zusatzrechnung abzuschaffen.
25.475 | Für ein gerechtes KVG – Abschaffung der zusätzlichen Patientenbeteiligung
Verzicht auf einen rechtlichen Rahmen für die Evakuierung von Pflegeheimen
Es ist für senesuisse ein kleiner Sieg gegen die Bürokratisierung, dass der Ständerat die Schaffung einer Gesetzgebung zur Evakuierung von Spitälern und Pflegeheimen einstimmig ablehnte. Der Nationalrat hatte einen gesetzlichen Rahmen gefordert und auch ARTISET hat sich für die zusätzliche Gesetzesregulierung ausgesprochen.
26.3014 | Schaffung eines Rechtsrahmens für die Evakuierung von Einrichtungen
Der Ständerat will keine neue Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Die jahrelange Diskussion, ob man die Zahl der Bagatellfälle in den Notfallaufnahmen mit einer Gebühr reduzieren könnte, geht weiter. Obwohl der administrative Aufwand für die zur Eingrenzung und Abrechnung von „ungerechtfertigten Bagatellfällen“ in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen steht, will der Nationalrat den Kantonen ermöglichen, die Gebühr von 50 Franken einführen. Der Ständerat hat sich – wie von senesuisse empfohlen – gegen diese Zusatzgebühr ausgesprochen, womit nun nochmals der Nationalrat gefordert ist.
17.480 | Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme
Das Parlament hält an der Motion zur Verbesserung der Palliativpflege fest
Es ist üblich, dass der Bundesrat eine Menge an Vorstösse als erfüllt oder hinfällig geworden erachtet und dem Parlament zur Abschreibung vorschlägt. So wollte er auch mit der Motion zur Palliativpflege verfahren, nachdem er einen Bericht zu den Lücken geschrieben und die Nachbesserung zur Vergütung spezialisierter Palliative Care ab 2027 vollzogen hat. Doch das Parlament ist der Aufforderung der Allianz Palliativpflege (auch senesuisse ist aktiv dabei) gefolgt; es hält die Forderungen der Motion als noch nicht erfüllt.
20.4264 | Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care

