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Die ständerätliche Gesundheitskommission SGK-S hat am 11. Februar mit der Behandlung des Indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative begonnen. Sie schlägt eine drastische Kürzung der Finanzhilfe zur Ausbildungsförderung von 469 auf 268 Millionen Franken vor. Damit schwächt die SGK-S den indirekten Gegenvorschlag in einem Kernanliegen deutlich und setzt den Rotstift am falschen Ort an: Der Fachkräftemangel in der Pflege wird sich angesichts des demographischen Wandels akzentuieren. In diesem Zusammenhang ist die Ausbildungsförderung ohne Kürzung unabdingbar. Die Leistungserbringer werden sich weiterhin für einen zielführenden und langfristigen Gegenvorschlag einsetzen. Es wäre bedauerlich, wenn der Ständerat bei den Beratungen Abstriche gegenüber der nationalrätlichen Vorlage vornehmen würde – diese gefährden die Wirkung des indirekten Gegenvorschlags und sind nicht im Interesse der Gesellschaft.


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