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Der Bundesrat hat die Einführung der Änderungen bei den Ergänzungsleistungen auf den 01.01.2021 entschieden. Diese haben auch für Pflegeheime bedeutende Auswirkungen. Zum Glück ist es nicht zur befürchteten grossen Sparübung gekommen, aber die Leistungen werden nur noch bis zum Todestag und nicht mehr für den ganzen Monat ausgerichtet. Als ein Erfolg im Lobbying von senesuisse zu werten ist, dass die EL künftig direkt von der Ausgleichskasse an die Pflegeheime überwiesen werden kann – auch wenn für die Umsetzung noch grosse Fragezeichen bestehen, nachdem der Bundesrat zu den Details nicht unseren Empfehlungen gefolgt ist.

Mehr Infos folgen bald in einem separaten Merkblatt, die Gesetzestexte finden sich unter:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-77929.html


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