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Am Freitag, 28. Februar 2020, hat der Bundesrat die Coronavirus-Situation als besondere Lage gemäss Epidemiegesetz eingestuft. Damit ist es dem Bundesrat erlaubt, – in Absprache mit den Kantonen – selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Es gelten diese Regelungen, mindestens bis am 26. April 2020.


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