Bedarfsermittlung: Ab sofort bis sicher zum 26. April 2020 können die betroffenen Alters- und Pflegeinstitutionen auf die ordentliche, regelmässige Bedarfsermittlung verzichten. Es kann das verkürzte Verfahren verwendet werden.
Kontrollen durch Krankenversicherer: für die Dauer der ausserordentlichen Lage sollte auf ein Controlling in den Pflegeinstitutionen verzichtet werden. Die Versicherer haben diesem Prinzip zugestimmt, wollen aber weiterhin Dokumentenprüfungen vollziehen.
Erhebung der medizinischen Qualitätsindikatoren: Diese Erhebung kann unterbrochen werden, wenn dadurch eine administrative Entlastung entsteht.
SOMED-Statistik: Obwohl wir bereits vor Wochen einen Antrag auf Verlängerung der Einreichefrist gestellt haben, warten wir noch immer auf eine Antwort. Wir gehen davon aus, dass Betriebe nichts befürchten müssen, wenn sie die Daten nicht rechtzeitig liefern.
Verrechnung bei stationärer Behandlung von COVID-Fällen: Wenn eine spitalähnliche Pflege betroffener Patienten im Pflegeheim erfolgen muss, können diese gemäss dem Dokument des BAG vom 31.03.2020 verrechnet werden.