Das BAG hat seine Testkriterien erneut angepasst. Neu wird der COVID-19-Test allen symptomatischen Personen empfohlen, die folgende klinischen Kriterien erfüllen:
- Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (z. B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit) mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder
- plötzlich auftretende Anosmie oder Ageusie (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns)
Kantonsärztinnen und Kantonsärzte können zudem neu beschliessen, asymptomatische Personen in Spitälern sowie in Alters- und Pflegeheimen zu testen, wenn das gerechtfertigt ist, um die Ausbreitung des Virus (Krankheitsausbrüche) innerhalb der Einrichtung zu verhindern.
Bei begrenzter Verfügbarkeit gehören Betreuungspersonen mit direktem Kontakt (< 2m für > 15 Minuten) zu Bewohner und Bewohnerinnen weiterhin zum Testkreis.
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