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Die aktualisierten Informationen des Bundesamts bringen kaum Neues. Sie bestätigen, dass Besuche und Aufenthalte ausserhalb der Institution nach Möglichkeit in einem engen Rahmen erlaubt werden sollen. Weil auf Bundesebene dazu nichts geregelt wurde, sind nach wie vor die Kantone für mögliche Einschränkungen und Verbote in Pflegeheimen zuständig.


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