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Einige Kantone haben bereits in den letzten Jahren – auch auf Antrag von senesuisse – die neuere Version von RAI-NH („Index 2016“) als anwendbar erklärt. Dies führt in der Regel zu tendenziell höheren Einstufungen, besonders bei Menschen mit einer Demenz. Damit wird der tatsächlich benötigten Pflegezeit besser Rechnung getragen.
Die Versicherer haben wegen drohender Mehrkosten durch die höheren Einstufungen dagegen vor Gericht geklagt. Nachdem sie bereits im Kanton SO verloren haben, ist auch das Urteil im Kanton FR gegen sie ausgefallen. Sie haben den Kampf nun aufgegeben und wir werden allen Kantonen, welche noch nicht mit dem neuen Index arbeiten, diesen nochmals empfehlen.

Zum Freiburger Urteil: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://25-03-2020-2C_72-2017&lang=de&zoom=&type=show_document


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