Loading.....
konkret · politisch · aktiv
slogan

Sowohl politisch als auch juristisch ist in den letzten Wochen einiges passiert, was die Vergütung von „gelisteten Mitteln und Gegenständen“ (MiGeL) betrifft. So hat der Bundesrat endlich eine bessere Regelung beschlossen und ans Parlament überwiesen (Aufhebung des Unterschieds zwischen Selbstanwendung und professioneller Anwendung, Möglichkeit zur Zusatzverrechnung an die Krankenkassen – wohl ab 2022). Und der Kanton Bern hat im Prozess zur Rückerstattung der in den Jahren 2014-2017 geleisteten MiGeL-Zahlungen einen Vergleich mit den klagenden Versicherern abgeschlossen (womit die Klage gegen die Pflegeheime zurückgezogen wurde). Der Musterprozess im Kanton ZG dürfte noch einige Jahre dauern und wir bitten hierfür um eine finanzielle Beteiligung von 200 Franken aufs Prozesskonto.


Schlagwörter:
Login