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Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde letzten Monat in der Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. Der Bundesrat hat nun das Datum für das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 festgelegt. Der über die EO bezahlte Vaterschaftsurlaub dauert 2 Wochen und kann in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht.


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