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Das neue Bundesgesetz („Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung“) wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Mit der ersten Etappe, die am 01.01.2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. In einer zweiten Etappe folgt per 01.07.2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern.
Für Arbeitgeber besonders wichtig ist die (von senesuisse erfolglos bekämpfte) neue Regelung im Obligationenrecht: Es wird ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder und Lebenspartner betreuen können. Der vom Arbeitgeber zu entschädigende Urlaub beträgt bis zu drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr.


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