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senesuisse begrüsst das Ziel der Neuregelung, einen verbesserten Zugang zu medizinischen Fusspflege-Leistungen zu schaffen und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Daher ist die vom Bundesrat beabsichtigte Zulassung (durch kantonalen Berufsausübungsbewilligungen) der Podologinnen als Leistungserbringer des KVG positiv zu werten.
Es sollte aber auch eine Ausweitung auf komplexe Fälle in der stationären und ambulanten Langzeitpflege erfolgen: Für zu Hause, in Betreutem Wohnen und stationären Langzeitpflege-Institutionen lebende Patientinnen sollte explizit eine Abrechenbarkeit durch zugelassene Podologinnen erfolgen können, damit auch komplexe Fälle durch das dafür ausgebildete Fachpersonal noch professioneller und nicht einzig durch tertiäre Pflegende behandelt werden.


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