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Mit den Beratungen zum Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen und zur Geschäftsmiete während der Corona-Pandemie behandelte der Nationalrat zwei für senesuisse wichtige Geschäfte. Sowohl das Thema des Mieterlasses für Geschäfte als auch die Gesundheitskosten werden das Parlament auch in der Wintersession noch beschäftigen.

Ein wichtiger Zwischenentscheid konnte aber erzielt werden: Der Nationalrat hat es abgelehnt, den Krankenkassen und deren Verbänden ein neues Beschwerderecht gegen Anpassungen in den kantonalen Pflegeheimlisten einzuführen.

Erfreulich ist aus Arbeitgebersicht auch die definitive Ablehnung zweier Motionen, welche eine Verschärfung der Strafen bei Kündigung im Falle von Schwangerschaft oder Mutterschaft verlangten.


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