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Medizinische Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich sollen in Zukunft einheitlich finanziert werden – und zwar auch in der Langzeitpflege. Der Bundesrat befürwortet dies nach den Kantonen und senesuisse im Grundsatz auch, weil damit die koordinierte Versorgung gefördert, Fehlanreize beseitigt und die Prämienzahlenden entlastet werden.


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