Das BAG hat bei senesuisse um eine Stellungnahme betreffend konkrete Umsetzung der neuen MiGeL-Verrechnung angefragt. Endlich soll ja (voraussichtlich ab 2022) dieses Material in der ganzen Schweiz wieder über die Krankenkassen abgerechnet werden, und zwar in der Regel mittels fairer Einzelverrechnung (anstelle der vielerorts geltenden, meist zu tiefen Pauschalen). In unserer Antwort verlangen wir, dass die Pflegeheime maximal einen Abzug von 10-15 Prozent auf den Einzel-Einkaufspreisen hinnehmen müssen und nicht wie vorgesehen 20-30 Prozent.
- Die Anhörungsantwort befindet sich unter diesem Link.