Der Bundesrat hat die Mitglieder der Eidgenössischen Qualitätskommission ernannt, die ihn unter anderem bei der Entwicklung der Versorgungsqualität beraten soll. Bei der Besetzung des Gremiums wurden die Institutionen der Langzeitpflege unverständlicherweise nicht berücksichtigt. Damit werden wichtige Aspekte eines umfassenden Qualitätsverständnisses nicht abgedeckt. CURAVIVA Schweiz und senesuisse fordern Bundesrat und Eidgenössische Qualitätskommission dringend dazu auf, die betriebliche Sicht der Pflege angemessen einzubeziehen.
Über diesen Link erhalten Sie die Medienmitteilung Eidgenössische Qualitätskommission – Die Langzeitpflege ist in der Eidgenössischen Qualitätskommission angemessen zu berücksichtigen.