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Das Bundesamt für Gesundheit hat auf Mai 2021 die Empfehlungen zu den seriellen Tests in den sozialmedizinischen Betrieben aktualisiert. Angebracht sei demnach ein Test bei den Mitarbeitenden mit Bewohnerkontakt ungefähr alle fünf Tage, mittels Antigen-Schnelltest oder PCR aus gepooltem Probenmaterial. Wer vollständig geimpft ist (Definition im nachstehenden Merkblatt) oder in den letzten sechs Monaten krank war mit COVID, ist in der Regel nicht zu testen. Nach wie vor können die Kantone zur Umsetzung der Testungen genauere Regeln vorsehen.


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