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Kein Armee-Einsatz in Pflegeheimen möglich: Entgegen der von senesuisse unterstützten Forderung des Nationalrats sollen nur Spitäler, nicht aber die Pflegeheime bei Pandemien die nötigen Mittel erhalten, um regelmässig testen und die Quarantäneregeln einhalten zu können sowie im Notfall auf Armeeangehörige zurückgreifen zu dürfen.
21.3003 | Das Gesundheitssystem vorbereiten, um die gefährdetsten Personen zu schützen

Ständerat will ein Beschwerderecht gegen Pflegeheim- respektive Spitallisten: Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat ein neues juristisches Beschwerdeverfahren für die Krankenkassen und deren Verbände schaffen, damit sie gegen kantonale Entscheide zu Pflegeheim- und Spitallisten klagen können. In der Differenzbereinigung wehrt sich senesuisse entschieden dagegen.
19.046 | Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1b

Gehören Pflege und Betreuung zusammen? Der Nationalrat findet NEIN und hat das von senesuisse unterstützte Postulat mit 100 zu 83 Stimmen abgelehnt. Somit muss der Bund keinen Bericht zur Zusammenführung von Pflege und Betreuung erstellen. Wir arbeiten weiter an der Optimierung des bestehenden Systems.
19.4455 | Pflege und Betreuung zusammenführen

Pauschalen für Medikamente in Pflegeheimen weiterhin unmöglich: Der Ständerat hat es abgelehnt, den gesetzlichen Rahmen zu ändern und dadurch den Weg frei zu machen für das Freiburger Modell einer Pauschalentschädigung für Medikamente. Aufgrund der notwendigen Angaben für den Risikoausgleich bleibt es somit unmöglich, effiziente und kostengünstige Medikamentenpauschalen zu verhandeln.
20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen


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