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Die einheitliche Finanzierung der medizinischen Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) ist sinnvoll und richtig, weil sie Fehlanreize der heutigen Finanzierung eliminiert. Momentan noch nicht berücksichtigt werden in EFAS die pflegerischen Leistungen. Da in der heutigen Finanzierung der Pflegeleistungen ähnlich gelagerte Fehlanreize bestehen, erachten die Leistungserbringer einen Einbezug der Pflege in EFAS als unerlässlich. Aus Branchensicht darf diese nicht auf die lange Bank geschoben werden; die dafür notwendigen Grundlagen lassen sichin sechs Jahren ab Beschluss schaffen.

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