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Der Bundesrat hat per 1. April 2022 die „besondere Lage“ für beendet erklärt. Dadurch fällt auf Bundesebene sowohl die Maskentragpflicht weg, (in Gesundheitsbetrieben und im ÖV) als auch die Isolationspflicht nach einem positiven Test. Jeder Kanton kann aber die Weiterführung von Massnahmen beschliessen, insbesondere im Gesundheitswesen. Vonseiten Bund wird es nur noch Empfehlungen geben (z. B. Maskentragen oder regelmässige Tests in Pflegeheimen). Dabei setzt sich senesuisse für eine maximale Freiheit der Betriebe ein, damit sie selbst und situationsbedingt entscheiden können.


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