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Das Parlament hat letztes Jahr einen Paradigmenwechsel initiiert: Künftig soll nicht mehr die Zustimmungslösung gelten (die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt), sondern die Widerspruchslösung (wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten, sonst wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist).
Das Referendum dagegen war erfolgreich und so kann das Schweizer Volk im Mai 2022 darüber abstimmen. Weil Menschen im Alter von der Frage weniger betroffen sind und es sich um eine «erweiterte Widerspruchslösung» handelt (die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat), wird senesuisse dazu keine Empfehlung abgeben.


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