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In Zusammenarbeit mit den CURAVIVA-Kantonalverbänden fordert senesuisse seit geraumer Zeit nicht nur eine Erhöhung der Restfinanzierung für die Pflege, sondern auch der Ergänzungsleistungen (EL). Denn in den letzten Monaten sind nicht nur die Kosten für Pflegeleistungen – v. a. als Folge des Mangels an qualifiziertem Personal – gestiegen, sondern in hohem Masse auch jene für Hotellerie (z. B. Energiekosten). Deshalb ist eine Erhöhung der geltenden EL-Obergrenzen aus unserer Sicht unumgänglich.

Das Bundesparlament hat vorerst eine Erhöhung für EL-Beiträge an die Miete in Wohnungen hinausgeschoben. Für den Aufenthalt im Pflegeheim sind hingegen die Kantone selber zuständig. Der Kanton Thurgau geht mit gutem Beispiel voran und erhöht die EL-Beiträge ab 1. Januar 2023 von 165 auf 180 Franken pro Pflegeheimtag. Wir möchten dieses gute Beispiel nach aussen tragen und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun im Rahmen ihrer Kommunikationsaktivitäten. Hoffentlich können wir so weitere Kantone von der Notwendigkeit einer EL-Anpassung überzeugen.

 


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