Der neuste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «kantonsfremder Pflegeheimeintritt» wird von senesuisse sehr begrüsst. Der Kanton Genf hatte sich ganz grundsätzlich geweigert, für seine Bürgerinnen und Bürger bei einem Eintritt in ein ausserhalb der Romandie liegendes Pflegeheim die Pflegekosten mitzufinanzieren. Das Bundesgericht hält fest, dass alle Kantone für Pflegekosten in einem beliebigen Pflegeheim der Schweiz aufkommen müssen –dies im gleichen finanziellen Rahmen, der auch für die Pflegeheime in eigenen Kanton gelte. Weiter dürfe der Kanton Genf seine Zahlungen nicht auf Leistungserbringer mit einem Leistungsvertrag beschränken.
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