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Der Bundesrat hat entschieden, die Renten per 1. Januar 2023 der Teuerung anzupassen und entsprechend um 2,5% zu erhöhen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’195 auf 1’225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’390 auf 2’450 Franken.

Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Der Koordinationsabzug wird von 25’095 auf 25’725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’510 auf 22’050 Franken.

Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Für Alleinstehende steigt er von 19’610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29’415 auf 30’150 Franken. Auch die jährlichen Höchstbeträge für die Mietzinse (z. B. beim Betreuten Wohnen) werden deutlich angehoben: Neu betragen sie pro Jahr für Haushalte mit einer Person 17’580 Franken in der Region 1, 17’040 Franken in der Region 2 und 15’540 Franken in der Region 3


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