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Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 über die weitere Umsetzung der Pflegeinitiative entschieden. Diese erfolgt in zwei Etappen.

Die erste Etappe enthält eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, für die während acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken vorgesehen sind. Der Bundesrat wird bis im Sommer 2023 die Kriterien für die Ausbildungsbeiträge des Bundes formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen. Damit die Kantone von Bundesbeiträgen profitieren können, müssen sie entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen.

In einer zweiten Etappe will der Bundesrat nun die restlichen Elemente des Verfassungsartikels umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür wird bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege entworfen. Im Zentrum stehen Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, etwa mit strengeren Vorgaben für die Erstellung von Dienstplänen und Lohnzuschlägen bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen. Die Spital-, Heim- und Spitexverbände sollen zudem verpflichtet werden, für die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen für einen Skill/Grade-Mix auszuarbeiten.


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