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Alters- und Pflegeheime unterstehen bereits jetzt der EPD-Pflicht, sehen aber bisher noch keinerlei Vorteile, denn sie sind einzig mit Kosten konfrontiert. Deshalb ist es aus Sicht von senesuisse dringend notwendig, dass nun ein bedeutender Schritt erfolgt, damit das EPD in der Praxis brauchbar ist und für die Patient:innen einen Nutzen stiftet.

Der vorgelegte erste Revisionsteil stimmt uns jedoch noch nicht zuversichtlich, dass dies in Zukunft gelingt: Einige wichtige Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Gelingen sind nämlich noch nicht enthalten so etwa die Verpflichtung der Ärzteschaft, eine einheitliche Gliederung der Datenablage, die Beschränkung auf relevante Dokumente und die Ergänzung mit sinnvollen B2B-Services. Allerdings ist zumindest der gute Wille für Verbesserungen spürbar. Entsprechend erwarten wir ungeduldig die wichtigere, auf den Sommer 2023 angekündigte Vernehmlassung.

Aus Sicht von senesuisse ist es zudem zu begrüssen, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen zusätzliche Finanzmittel für den Aufbau des EPD bereitstellt. Die bereits zum Anschluss an das EPD verpflichteten Betriebe – sprich die Spitäler und Pflegeheime – können nicht auch noch verpflichtet werden, weitere nötige Aufbauarbeiten zu finanzieren. Das Geld muss von der öffentlichen Hand gesprochen werden, bis der Betrieb einwandfrei funktioniert.


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