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Es war einmal ein Contact Tracing, das von drei Kantonen beauftragt war, Infektionsketten nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken. Lange Zeit konnte die grenzüberschreitende Aufgabe gut koordiniert und entsprechend effizient erfüllt werden. Doch dann kam der Tag Anfang April 2021, an dem sich der Kantönligeist zurückmeldete – und den Geschäftsführer eines Alterszentrums gleich mehrfach in Quarantäne schickte.

Einmal hin, einmal her

An besagtem Tag – es war ein Freitag – erfuhr der Geschäftsführer, dass seine Tochter positiv auf Covid-19 getestet worden war. Umgehend versicherte er sich, dass seine Familie die Isolations- und Quarantänemassnahmen befolgte. Er selber war bereits zweimal geimpft und ging – gestützt auf die kantonalen Regeln – weiter seiner Arbeit nach.

Doch damit hatte er die Rechnung ohne den Kantönligeist und das Contact Tracing gemacht. Ungeachtet des vollständigen Impfschutzes verhängte das Contact Tracing eine 10-tägige Quarantäne über den Geschäftsführer. Sein Verweis auf die kantonale Regelung, die Geimpfte von der Quarantänepflicht befreit, wurde mit einem schnippischen «diese Regel ist uns neu» quittiert. 

Doch siehe da – kurze Zeit später meldete sich das Contact Tracing wieder bei ihm. Die Tracer hatten die kantonalen Vorgaben inzwischen studiert und ihren Fehler bemerkt. Sie entschuldigten sich und hoben die Quarantäne des Geschäftsführers unverzüglich und per sofort wieder auf.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Fast wäre die Geschichte also im Sinne des Geschäftsführers ausgegangen. Doch dann tat er etwas, das er besser nicht gemacht hätte: Er informierte die zuständige kantonale Amtsleiterin über das Hin und Her und die Unwissenheit des Contact Tracings.

Kaum war sein Gespräch mit der Amtsleiterin beendet, liefen an der Amtsstelle die Drähte heiss. Mit dem Resultat, dass der Geschäftsführer am späteren Freitagnachmittag einen weiteren Anruf erhielt – und erneut in Quarantäne geschickt wurde.

Zwar hätte der Geschäftsführer schon recht, dass in seinem Arbeitskanton Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen seien, beschied das Contact Tracing. Doch für ihn gelte die Regelung seines Wohnkantons, und dort gebe es ein solche Regel nicht. Und weiter erklärten die Tracer: Die unterschiedlichen Handhabungen seien zugegebenermassen etwas kompliziert. Aber vielleicht ändere sich das Vorgehen noch, denn am späteren Abend würden sich die drei Kantone zu einer eilends einberufenen Sitzung treffen. Aber das sei für ihn nicht mehr relevant, für ihn sei die Verfügung definitiv.

Ja, was blieb da dem Geschäftsführer anderes übrig, als die Anordnung zu befolgen? Dank guter Verhandlungstaktik wurde der Beginn der 10-tägigen Quarantäne immerhin so definiert, dass die ersten drei Tage bereits vorüber waren, als er sein Büro am Freitagabend verliess. Am Montag reichte er dann einen negativen PCR-Test ein, weshalb er bereits am Dienstagmorgen aus der verkürzten Quarantäne entlassen wurde.

Und die Moral von der Geschicht’?

Für zweifach Geimpfte gibt es Licht!! Am 20. April 2021 informierte die eidgenössische Impfkommission, dass die Quarantänepflicht zwei Wochen nach der zweiten Impfung für sechs Monate fallen soll. Und zwar schweizweit. Doch was gilt danach? Es besteht die Hoffnung, dass es auch dafür eine lokale, regionale, kantonale oder allenfalls auch nationale Lösung geben wird. Denn wer weiss, vielleicht hat die Geschichte ja nicht nur Ärger gebracht für den Geschäftsführer, sondern auch eine bessere Abstimmung seitens der Behörden… wünschenswert wäre es!

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