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Actualités

25 Février 2026

À vos agendas : Congrès de senesuisse et de l'ASPS le 23 février 2027

Organisé par les deux associations professionnelles, le congrès d'une journée se tiendra au Kursaal Bern et portera sur le thème EFAS – le financement des soins du futur.

Réservez dès aujourd'hui cette date dans votre agenda. Une journée variée vous attend. Nous vous informerons en temps voulu du programme détaillé.

  • Les entreprises intéressées à sponsoriser le Congrès et/ou à y exposer sont invitées à s'annoncer par courriel à l'adresse suivante : Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser..
25 Février 2026

Programme national d'application NIP-Q-UPGRADE : nouveaux outils

Au cours des derniers mois, les deux associations en charge du programme, CURAVIVA et senesuisse, ainsi que le consortium scientifique ad hoc ont élaboré de nouveaux outils de développement de la qualité. Une brochure inédite consacrée à la manière de vivre et de développer ensemble la qualité vise par exemple à susciter des discussions entre le personnel soignant, les résident·e·s et les proches sur les thèmes de la qualité et du bien-être. De nouveaux supports de formation intéressants (posters, présentations, cycle PDCA) sont en outre disponibles pour soutenir le développement interne de la qualité.

Dès mars 2026 débuteront par ailleurs les formations proposées par Careum Formation continue et Artiset Formation : Amélioration de la qualité des données relatives aux indicateurs de qualité médicaux (IQM) et Développement de la qualité des soins fondé sur les données.
Les inscriptions spontanées sont encore possibles.

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senesuisse
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3600 Thun

info@senesuisse.ch
Tél. 031 911 20 00

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Revue spécialisée Focus

Notre revue spécialisée paraît deux fois par an et traite les sujets les plus importants pour notre branche.

Qui est senesuisse ?

Informations sur senesuisse.

Qui est senesuisse ?

Es war einmal ein Contact Tracing, das von drei Kantonen beauftragt war, Infektionsketten nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken. Lange Zeit konnte die grenzüberschreitende Aufgabe gut koordiniert und entsprechend effizient erfüllt werden ...

Es war einmal ein Contact Tracing, das von drei Kantonen beauftragt war, Infektionsketten nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken. Lange Zeit konnte die grenzüberschreitende Aufgabe gut koordiniert und entsprechend effizient erfüllt werden. Doch dann kam der Tag Anfang April 2021, an dem sich der Kantönligeist zurückmeldete – und den Geschäftsführer eines Alterszentrums gleich mehrfach in Quarantäne schickte.

Einmal hin, einmal her

An besagtem Tag – es war ein Freitag – erfuhr der Geschäftsführer, dass seine Tochter positiv auf Covid-19 getestet worden war. Umgehend versicherte er sich, dass seine Familie die Isolations- und Quarantänemassnahmen befolgte. Er selber war bereits zweimal geimpft und ging – gestützt auf die kantonalen Regeln – weiter seiner Arbeit nach.

Doch damit hatte er die Rechnung ohne den Kantönligeist und das Contact Tracing gemacht. Ungeachtet des vollständigen Impfschutzes verhängte das Contact Tracing eine 10-tägige Quarantäne über den Geschäftsführer. Sein Verweis auf die kantonale Regelung, die Geimpfte von der Quarantänepflicht befreit, wurde mit einem schnippischen «diese Regel ist uns neu» quittiert. 

Doch siehe da – kurze Zeit später meldete sich das Contact Tracing wieder bei ihm. Die Tracer hatten die kantonalen Vorgaben inzwischen studiert und ihren Fehler bemerkt. Sie entschuldigten sich und hoben die Quarantäne des Geschäftsführers unverzüglich und per sofort wieder auf.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Fast wäre die Geschichte also im Sinne des Geschäftsführers ausgegangen. Doch dann tat er etwas, das er besser nicht gemacht hätte: Er informierte die zuständige kantonale Amtsleiterin über das Hin und Her und die Unwissenheit des Contact Tracings.

Kaum war sein Gespräch mit der Amtsleiterin beendet, liefen an der Amtsstelle die Drähte heiss. Mit dem Resultat, dass der Geschäftsführer am späteren Freitagnachmittag einen weiteren Anruf erhielt – und erneut in Quarantäne geschickt wurde.

Zwar hätte der Geschäftsführer schon recht, dass in seinem Arbeitskanton Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen seien, beschied das Contact Tracing. Doch für ihn gelte die Regelung seines Wohnkantons, und dort gebe es ein solche Regel nicht. Und weiter erklärten die Tracer: Die unterschiedlichen Handhabungen seien zugegebenermassen etwas kompliziert. Aber vielleicht ändere sich das Vorgehen noch, denn am späteren Abend würden sich die drei Kantone zu einer eilends einberufenen Sitzung treffen. Aber das sei für ihn nicht mehr relevant, für ihn sei die Verfügung definitiv.

Ja, was blieb da dem Geschäftsführer anderes übrig, als die Anordnung zu befolgen? Dank guter Verhandlungstaktik wurde der Beginn der 10-tägigen Quarantäne immerhin so definiert, dass die ersten drei Tage bereits vorüber waren, als er sein Büro am Freitagabend verliess. Am Montag reichte er dann einen negativen PCR-Test ein, weshalb er bereits am Dienstagmorgen aus der verkürzten Quarantäne entlassen wurde.

Und die Moral von der Geschicht’?

Für zweifach Geimpfte gibt es Licht!! Am 20. April 2021 informierte die eidgenössische Impfkommission, dass die Quarantänepflicht zwei Wochen nach der zweiten Impfung für sechs Monate fallen soll. Und zwar schweizweit. Doch was gilt danach? Es besteht die Hoffnung, dass es auch dafür eine lokale, regionale, kantonale oder allenfalls auch nationale Lösung geben wird. Denn wer weiss, vielleicht hat die Geschichte ja nicht nur Ärger gebracht für den Geschäftsführer, sondern auch eine bessere Abstimmung seitens der Behörden… wünschenswert wäre es!

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