Loading.....

Sélectionnez votre langue

slogan

Header Static Image

Actualités

27 Juillet 2026

Les inscriptions sont ouvertes : Congrès « EFAS – le financement des soins de demain » à Berne

Le 23 février 2027, senesuisse et l'ASPS vous invitent au congrès national EFAS au Kursaal Bern. Placé sous la devise « EFAS – le financement des soins de demain », le congrès propose aux participant·e·s des intervenant·e·s de haut niveau issu·e·s du monde politique, des autorités, des organisations tarifaires et des soins de longue durée, ainsi que des débats passionnants sur le futur financement des soins. Le congrès est l'occasion de s'informer dès à présent sur les changements à venir et d'échanger à leur sujet avec des spécialistes.

Le programme est désormais définitif et vous pouvez vous inscrire au congrès en cliquant sur le lien ci-après.

27 Juillet 2026

Financement résiduel des soins : jugement du canton de Soleure

Le tribunal administratif du canton de Soleure a tranché : les communes ne peuvent pas limiter forfaitairement le financement résiduel des prestations de soins au montant maximal prévu par le canton. Si les EMS sont en mesure de prouver que les coûts des soins imputables sont plus élevés, ces coûts doivent être pris en compte dans le cadre des dispositions légales. Selon la Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime GSA, le jugement constitue un signal fort à la fois en faveur d'un financement couvrant les coûts et d'une reconnaissance des prestations de soins effectivement fournies. senesuisse salue le fait que la décision pourrait également produire des effets au-delà des frontières cantonales et influencer les débats sur un financement résiduel adéquat dans d'autres cantons.

  • Informations complémentaires, communiqué de presse et prise de position de la GSA (les trois en allemand) peuvent être consultés ici
Toutes les actualités

Recherche d'EMS

Contact

senesuisse
Schlossberg 4
3600 Thun

info@senesuisse.ch
Tél. 031 911 20 00

Laisser un message

Revue spécialisée Focus

Notre revue spécialisée paraît deux fois par an et traite les sujets les plus importants pour notre branche.

Qui est senesuisse ?

Informations sur senesuisse.

Qui est senesuisse ?

Es war einmal ein Contact Tracing, das von drei Kantonen beauftragt war, Infektionsketten nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken. Lange Zeit konnte die grenzüberschreitende Aufgabe gut koordiniert und entsprechend effizient erfüllt werden ...

Es war einmal ein Contact Tracing, das von drei Kantonen beauftragt war, Infektionsketten nachzuverfolgen und die Ausbreitung des Coronavirus möglichst einzuschränken. Lange Zeit konnte die grenzüberschreitende Aufgabe gut koordiniert und entsprechend effizient erfüllt werden. Doch dann kam der Tag Anfang April 2021, an dem sich der Kantönligeist zurückmeldete – und den Geschäftsführer eines Alterszentrums gleich mehrfach in Quarantäne schickte.

Einmal hin, einmal her

An besagtem Tag – es war ein Freitag – erfuhr der Geschäftsführer, dass seine Tochter positiv auf Covid-19 getestet worden war. Umgehend versicherte er sich, dass seine Familie die Isolations- und Quarantänemassnahmen befolgte. Er selber war bereits zweimal geimpft und ging – gestützt auf die kantonalen Regeln – weiter seiner Arbeit nach.

Doch damit hatte er die Rechnung ohne den Kantönligeist und das Contact Tracing gemacht. Ungeachtet des vollständigen Impfschutzes verhängte das Contact Tracing eine 10-tägige Quarantäne über den Geschäftsführer. Sein Verweis auf die kantonale Regelung, die Geimpfte von der Quarantänepflicht befreit, wurde mit einem schnippischen «diese Regel ist uns neu» quittiert. 

Doch siehe da – kurze Zeit später meldete sich das Contact Tracing wieder bei ihm. Die Tracer hatten die kantonalen Vorgaben inzwischen studiert und ihren Fehler bemerkt. Sie entschuldigten sich und hoben die Quarantäne des Geschäftsführers unverzüglich und per sofort wieder auf.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Fast wäre die Geschichte also im Sinne des Geschäftsführers ausgegangen. Doch dann tat er etwas, das er besser nicht gemacht hätte: Er informierte die zuständige kantonale Amtsleiterin über das Hin und Her und die Unwissenheit des Contact Tracings.

Kaum war sein Gespräch mit der Amtsleiterin beendet, liefen an der Amtsstelle die Drähte heiss. Mit dem Resultat, dass der Geschäftsführer am späteren Freitagnachmittag einen weiteren Anruf erhielt – und erneut in Quarantäne geschickt wurde.

Zwar hätte der Geschäftsführer schon recht, dass in seinem Arbeitskanton Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen seien, beschied das Contact Tracing. Doch für ihn gelte die Regelung seines Wohnkantons, und dort gebe es ein solche Regel nicht. Und weiter erklärten die Tracer: Die unterschiedlichen Handhabungen seien zugegebenermassen etwas kompliziert. Aber vielleicht ändere sich das Vorgehen noch, denn am späteren Abend würden sich die drei Kantone zu einer eilends einberufenen Sitzung treffen. Aber das sei für ihn nicht mehr relevant, für ihn sei die Verfügung definitiv.

Ja, was blieb da dem Geschäftsführer anderes übrig, als die Anordnung zu befolgen? Dank guter Verhandlungstaktik wurde der Beginn der 10-tägigen Quarantäne immerhin so definiert, dass die ersten drei Tage bereits vorüber waren, als er sein Büro am Freitagabend verliess. Am Montag reichte er dann einen negativen PCR-Test ein, weshalb er bereits am Dienstagmorgen aus der verkürzten Quarantäne entlassen wurde.

Und die Moral von der Geschicht’?

Für zweifach Geimpfte gibt es Licht!! Am 20. April 2021 informierte die eidgenössische Impfkommission, dass die Quarantänepflicht zwei Wochen nach der zweiten Impfung für sechs Monate fallen soll. Und zwar schweizweit. Doch was gilt danach? Es besteht die Hoffnung, dass es auch dafür eine lokale, regionale, kantonale oder allenfalls auch nationale Lösung geben wird. Denn wer weiss, vielleicht hat die Geschichte ja nicht nur Ärger gebracht für den Geschäftsführer, sondern auch eine bessere Abstimmung seitens der Behörden… wünschenswert wäre es!

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sind Sie in der Alters- und Pflegeheimbranche tätig? Haben auch Sie Erfahrungen gemacht oder Erlebnisse aus Ihrem Alltag – sei es positiver oder negativer Art – die unbedingt publik gemacht werden sollten? Dann bereichern Sie diesen Blog und schicken Sie Ihre Geschichte an Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.!