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Bewilligt oder nicht bewilligt – das ist hier die Frage
Es war einmal ein Unternehmen, das zahlreiche Alters- und Pflegezentren betrieb und deren Infrastruktur sorgfältig in Schuss hielt – und das noch heute tut. Schon damals, als unsere Geschichte ihren Anfang nahm, ging das Unternehmen bei Neuerungen pragmatisch vor und baute wenn immer möglich auf Bestehendem und Bewährtem auf. So vernünftig dieses Vorgehen auch sein mag: Je nach Bauverwaltung und je nach Auslegung der Bewilligungspflicht kann sich dieser Ansatz heftig rächen. Aber alles schön der Reihe nach ...

Drei Fehlüberlegungen auf einen Streich
Es war im Jahr 2015, als unser Unternehmen in einem seiner Alterszentren einige bauliche Anpassungen vornahm. Im Zug dieser Modernisierungen wurden unter anderem zwei grosse Hinweistafeln auf dem Grundstück des Zentrums ersetzt. Die neuen Tafeln waren kleiner und edler als ihre verwitterten Vorgänger und wiesen Besuchern und Lieferanten den Weg. Da es sich um einen simplen «Schilder-Tausch» handelte, ging das Unternehmen automatisch davon aus, dass keine neue Reklame-Bewilligung nötig sei. Das war – wie sich zeigen sollte – aber eine Fehlüberlegung.

Es war im Sommer 2018, als das Alterszentrum in oben genannter Angelegenheit Post vom kommunalen Bauinspektorat erhielt. Die zuständige Behörde hatte festgestellt, dass die drei Jahre früher montierten Schilder nie bewilligt worden waren. So geht das natürlich nicht! Das Unternehmen wurde aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Bewilligungsantrag nachzureichen. Das Zentrum wunderte sich zwar über den behördlichen Eifer, machte sich aber pflichtbewusst an die Arbeit. Dabei nutzte es gleich die Gelegenheit, die bestehende Beschilderung zu überprüfen. Schliesslich macht es ja wenig Sinn, eine nicht ganz ideale Lösung bewilligen zu lassen. Das war – Sie ahnen es – Fehlüberlegung Nummer 2.

Tatsächlich fand das Zentrum eine kleine Optimierungsmöglichkeit: Neu würde nur noch eine Hinweistafel am Strassenrand stehen. Dafür sollte der jahrelang unbenutzte Fahnenmast endlich wieder beflaggt werden. Im Bewilligungsantrag führe das Zentrum folgerichtig nur noch eine Tafel (statt zwei) sowie eine Fahne (neu) auf. Dafür verwendete es das von der Gemeinde vorgeschriebene «Formular 2.0 Reklame». Doch damit war – trotz bester Absicht – Fehler Nummer 3 vollbracht.

(K)eine reine Formsache
Das ausgefüllte «Formular 2.0 Reklame» kam bei der Gemeinde nicht gut an. Das veränderte Reklameinventar sorgte für ein Durcheinander. Noch viel gravierender war aber, dass das entsprechende Formular nicht richtig ausgefüllt worden war. In einem mehrseitigen Schreiben verlangte das Bauinspektorat deshalb Korrekturen. In seinem Brief hielt es unter vielem anderen fest,

  • dass für jede einzelne Reklame ein separates Formular auszufüllen sei. Jedes Formular müsse datiert und unterzeichnet, 2-fach im Original eingereicht werden.
  • dass für die Fahne ein Detailblatt nötig sei. Dieses müsse datiert und unterzeichnet, 3-fach im Original eingereicht werden.
  • dass ein Situationsplan zu erstellen sei, welcher die Tafeln und Fahnenmasten zeige. Dieser Situationsplan müsse durch den Geometer beglaubigt werden und sei 2-fach im Original und 1-fach in Kopie einzureichen.

Ja, tatsächlich: Das Zentrum hatte die Anweisungen zum korrekten Ausfüllen der Formulare zu wenig genau gelesen. Jetzt blieb ihm nichts anderes übrig, als die gesamte Schreibarbeit noch einmal zu erledigen – respektive das bereits in einem Formular Erfasste auf separate Formulare zu übertragen, zu datieren, zu unterschreiben, zu kopieren und beglaubigen zu lassen.

Und wie geht die Geschichte weiter? Wir wissen es noch nicht. Die korrekt ausgefüllten Anträge werden aktuell vom Bauinspektorat geprüft. Aufgrund der klaren Ausgangslage gehen wir aber fest davon aus, dass die Bewilligung für Tafel und Fahne eine reine Formsache ist und in den kommenden Tagen beim Zentrum eintreffen wird. – Irrtum vorbehalten natürlich.

Und die Moral von der Geschicht’?
Ohne korrekt ausgefüllten Antrag läuft bei den Behörden nichts. Und manchmal ist es leider sehr viel effizienter, nichts zu überlegen, die Anweisungen der Verwaltung genau zu studieren und die höchst ineffizienten Abläufe exakt einzuhalten.

Sache git’s, die git’s gar nit.

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Sind Sie in der Alters- und Pflegeheimbranche tätig? Haben auch Sie einschlägige Erfahrungen mit dem Amtsschimmel oder dem Papiertiger gemacht? Dann bereichern Sie diesen Blog und schicken Sie Ihre Geschichte an Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.!


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