
Am 23. Februar 2027 laden senesuisse und ASPS zum nationalen EFAS-Kongress in den Kursaal Bern ein. Unter dem Motto «EFAS – die Pflegefinanzierung der Zukunft» erwarten die Teilnehmenden hochkarätige Referierende aus Politik, Behörden, Tariforganisationen und der Langzeitpflege sowie spannende Diskussionen über die zukünftige Finanzierung der Pflege. Der Kongress bietet die Gelegenheit, sich frühzeitig über die anstehenden Veränderungen zu informieren und darüber mit Fachpersonen auszutauschen.
Das Programm steht fest und Sie können sich unter nachstehendem Link für den Kongress anmelden.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat entschieden, dass Gemeinden die Restfinanzierung der Pflegeleistungen nicht pauschal auf den kantonalen Höchstansatz begrenzen dürfen. Können Pflegeheime nachweisen, dass ihre anrechenbaren Pflegekosten höher liegen, müssen diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Die Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime (GSA) sieht das Urteil als wichtiges Signal für eine kostendeckende Finanzierung und die Anerkennung der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen. senesuisse begrüsst den Entscheid, der über die Kantonsgrenzen hinaus von Bedeutung ist und die Diskussion über eine sachgerechte Restfinanzierung in weiteren Kantonen beeinflussen wird.
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