Seit dem 1. April 2022 existieren nur noch Empfehlungen des Bundes zu Covid-19 und keine nationalen Vorgaben mehr. Das Dokument beinhaltet vor allem Aussagen zu den Schutzkonzepten: Es gehe darum, die Balance zwischen Lebensschutz und Lebensqualität so optimal wie möglich zu halten.
Die Kantone haben seither unterschiedliche Regelungen erlassen, wobei sich senesuisse für eine maximale Freiheit der Betriebe engagiert. Sie sollen selber entscheiden können, welche Schutzmassnahmen sinnvoll sind.
Die Krankenkassen erhalten ein Beschwerderecht gegen die Spital- und Heimplanung: Leider ist es senesuisse knapp nicht gelungen, dieses Beschwerderecht aus dem «Sparpaket 1a» zu streichen. Somit ist künftig bei jedem Ausbau ein juristisches Verfahren zu befürchten. Zudem sprach sich der Nationalrat auch noch für ein Kostenmonitoring des Bundes aus.
SDA-Meldung zu den Entscheiden über das Kostendämpfungspaket
Kein nationales Forschungsprogramm Demenz: Leider hat es der Ständerat abgelehnt, ein separates Forschungsprogramm für Alzheimererkrankungen zu lancieren. Der Bundesrat hatte auf die in verschiedenen Forschungsprojekten laufenden Arbeiten hingewiesen, weshalb wir seitens senesuisse nun eine Aufnahme im NFP 74 («Gesundheitsversorgung») unterstützen.
Motion 18.3835 Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms zur Alzheimerkrankheit
Grenzgänger sollen auch in Pandemiezeiten pendeln dürfen: Die von senesuisse unterstützte Motion wurde angenommen. Der Bundesrat muss bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgänger gewährleistet ist.
Motion 21.3698 Garantie des Grenzverkehrs auch in Pandemiezeiten
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