Loading.....
konkret · politisch · aktiv
slogan


Auch im Jahr 2025 setzt senesuisse sein Engagement für die Mitgliederbetriebe fort, mit Fokus auf die politische Interessensvertretung bei wichtigen nationalen und kantonalen Geschäften. Im Augenmerk haben wir vor allem die Bereiche Finanzierung, Personal und Qualität.

Bei der Finanzierung seien namentlich die Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen und die Verbesserungen bei der Abgeltung der Palliativpflege und der Leistungen für Demenzbetroffene erwähnt. Beim Bereich Personal beschäftigt uns weiterhin die Umsetzung der Pflegeinitiative inklusive sinnvoller „Verbesserungen der Arbeitsbedingungen“. Beim Thema Qualität kämpfen wir gegen unnötige Vorschriften und engagieren uns für eine sinnvolle Unterstützung der Betriebe, etwa mit unserem Angebot „Q by senesuisse“ und dem Programm „NIP-Q-UPGRADE“.

Auch die Pflegeheimplanung in den Kantonen sowie die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) stehen in nächster Zeit ganz oben auf der Prioritätenliste. Wir danken Ihnen als unsere Mitgliederbetriebe bereits jetzt herzlich, dass Sie dieses Engagement sowohl finanziell aus auch inhaltlich und durch Ihre eigenen Kontakte mittragen.

  • Bitte reservieren Sie sich den Montag, 19. Mai 2025 nachmittags für unsere Mitgliederversammlung in Zürich


Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat mit den heutigen Beiträgen an die Mietkosten kaum eine Chance, Betreutes Wohnen zu finanzieren. Dies will nach dem Bundesrat nun auch der Nationalrat ändern: Mit 129 zu 59 Stimmen hat er eine Finanzierung mit einer monatlichen Pauschale von mindestens 930 Franken beschlossen.
Beim Leistungsbeschrieb hat der Nationalrat ergänzt, dass auch weitere Dienste zur Förderung der Selbstbestimmung und Selbständigkeit im Alltag finanziert werden sollen.  So müssten die Kantone künftig im Mindesten für folgende Leistungen bezahlen: Notrufsysteme, Mahlzeitenangebote, Haushaltshilfe sowie Begleit- und Fahrdienste. Wenn alle diese Leistungen benötigt werden, würde die volle Pauschale von 960 Franken pro Monat ausbezahlt, ansonsten der entsprechende Teil davon.
Bereits im Februar startet die Beratung in der Ständeratskommission. Wird die Vorlage in dieser Form schon bald final gutgeheissen, kann danach die (mehrjährige) Umsetzungsfrist starten, in welcher die Kantone ihre Abklärungsstellen (zur Prüfung, wer welche Leistungen erhält) und konkrete Finanzierung (wie hohe Pauschalen für welche Leistungen die EL bezahlt) festlegen.

  • Zur SDA-Meldung über dieses von senesuisse mit grossem Engagement unterstützte Geschäft


Der Nationalrat will keine Überregulierung von „Netzwerken der integrierten Versorgung“:
Im Rahmen des „Kostendämpfungspakets 2“ hat der Bundesrat vorgeschlagen, einen neuen Leistungserbringer einzuführen: Die „Netzwerke der integrierten Versorgung“. Damit droht ein weiterer Schritt in Richtung mehr Bürokratie: Das Zulassungsverfahren und die Vorgaben würden eine Zusammenarbeit eher erschweren als erleichtern. Dies hat der Nationalrat erkannt. Er ist der Empfehlung von senesuisse, auf eine Regulierung zu verzichten, mit 113 zu 72 Stimmen gefolgt.
22.062 | Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2

Ärztinnen und Ärzte sollen die Beratung zur Erstellung von Patientenverfügungen nicht extra abrechnen können:
Der Ständerat hat es abgelehnt, dass die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen zu denjenigen Leistungen gehören soll, welche durch die Krankenversicherung vergütet werden. Damit ist das Geschäft erledigt und es bleibt zu grossen Teilen in der Hand der Gesundheitsinstitutionen, wie sie eine gesundheitliche Vorausplanung unterstützen.
22.420 | Die Kosten ärztlicher Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung

Das Programm zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ist lanciert:
Mit dem „Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (Digisanté)“ hat der Bund eine Initiative gestartet, um die Vorteile der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen umzusetzen. Entsprechend konnten die Kantonsinitiativen der beiden Basel vom Ständerat abgelehnt werden, weil die entsprechenden Aufgaben bereits initialisiert wurden.
22.318 | Die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben



Die Stiftung Alois & Auguste unterstützt mit ihren Geldern Kooperationsprojekte, die das Leben mit Demenz für Betroffene und ihre Angehörigen verbessern. Der Stiftungsrat hat entschieden, die Ausschreibung für das Jahr 2025 mit zwei bevorzugten Förderthemen zu gestalten: Projekte für Menschen mit Demenz mit Migrationshintergrund und für deren Angehörige sowie Projekte zur dauerhaften Begleitung von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen. also von der Wahrnehmung von Symptomen über deren Abklärung bis hin zum weit fortgeschrittenen Stadium einer Demenzkrankheit, mit Betreuung zu Hause oder in einer Institution.
Haben Sie ein passendes Projekt mit Finanzierungslücken oder kennen Sie Organisationen mit einem solchen? Dann melden Sie sich bei der Stiftung oder leiten Sie die Informationen weiter. Die Frist für das Einreichen von Projektskizzen ist der 14. März 2025.



Ein gemeinsam von ARTISET mit CURAVIVA und acht weiteren Organisationen (darunter senesuisse) erarbeitetes Themenheft widmet sich in 22 Beiträgen und Praxisbeispielen der guten und koordinierten Betreuung älterer Menschen.

Gute Betreuung im Alter gewinnt in der Fachwelt und der Politik an Dynamik. Dies zeigen wissenschaftliche Studien genauso wie die Entwicklungen in der Praxis. Weiter sind auf allen Staatsebenen, in Gemeinden und Städten, bei Kantonen und auf Bundesebene politische Vorhaben in Arbeit oder bereits umgesetzt, bei denen bezahlbare Betreuungsleistungen für ältere Menschen im Zentrum stehen. Das Themenheft widmet sich diesen gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und bietet Ihnen vielseitige Sichtweisen und Anregungen.

Themen der Sonderausgabe

Die 22 Beiträge des Themenhefts beleuchten verschiedene Aspekte der Betreuung aus unterschiedlichen Blickwinkeln:

  • Was Betreuung bedeutet
  • Aktuelle politische Entwicklungen
  • Die Bedürfnisse älterer Menschen und ihrer Angehörigen
  • Wie sich die Altersorganisationen positionieren
  • Praxisbeispiele aus der ganzen Schweiz zur Zusammenarbeit der Akteure und Berufsgruppen, die sich in unterschiedlichen Wohnsettings und Lebensräumen für ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen einsetzen.

Zusammenarbeit von neun Organisationen

Geplant und realisiert haben die Beiträge Autor:innen aus folgenden Organisationen: ARTISET mit CURAVIVA, Paul Schiller Stiftung, Pro Senectute Schweiz, Alzheimer Schweiz, GERONTOLOGIE CH, Entlastungsdienst Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz, senesuisse, Spitex Schweiz.

Die Organisationen arbeiten damit erstmals auch auf redaktioneller Ebene zusammen. Das gemeinsame Ziel ist es, die öffentliche Debatte zu einem gesellschaftlich relevanten Thema weiter zu fördern. Zudem zeigen die Beiträge, dass es für gut funktionierende und adäquate Leistungen und Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf vielfach die Kooperation und das Engagement verschiedener Akteure braucht.



Ist unser System der Altersvorsorge als Ganzes noch zeitgemäss? Betrachtet man nur die Neurentnerinnen und -rentner, stellt man fest, dass 92% von ihnen bei der Pensionierung noch ohne zusätzliche staatliche Hilfe über die Runde kommen. Die restlichen 8% sind bereits unmittelbar nach der Pensionierung abhängig von Ergänzungsleistungen (EL). Drei Viertel dieser EL-Beziehenden waren schon vor der Pensionierung auf die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe angewiesen. Nur 2% der Neurentnerinnen und -rentner wird erst bei der Pensionierung arm. Wie Avenir Suisse in einer Studie nun zeigt, lässt sich Altersarmut deshalb am besten vor dem Eintritt ins Rentenalter bekämpfen durch eine stärkere Beteiligung am Arbeitsmarkt. Weil die Erwerbsbiografien vielfältiger werden und die Lebenserwartung weiter steigt, sind jedoch auch punktuelle Anpassungen im Drei-Säulen-System nötig.



Wie üblich hat senesuisse auch für die anstehende nationale Ratsdebatte eine Sessionsvorschau erstellt. Diese wird allen Mitgliedern des Parlaments zugestellt und enthält unsere Empfehlungen.
Das wichtigste Geschäft der Wintersession ist eindeutig die EL-Finanzierung von Betreutem Wohnen. Zudem entscheidet der Ständerat, ob die ärztliche Beratung für die Erstellung von Patientenverfügungen über die Grundversicherung gedeckt sein soll und ob die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens voranzutreiben sei.



Der „Tag der Kranken“ findet 2025 am Sonntag, 2. März statt, und zwar zum Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Weil Musik für viele Menschen eine Kraftquelle ist, verlost senesuisse exklusiv für diesen Tag ein Konzert in einem unserer Mitgliederbetriebe mit Chris Regez (www.chris-regez.ch). Neben bekannten Veranstaltungsorten spielt er auch regelmässig in sozialen Institutionen (wie Rehakliniken sowie Alters- und Pflegeheimen) und mit etwas Glück nächstes Jahr bei Ihnen. Sein Programm mit vielseitigem Repertoire bestehend aus Country, Blues und Rock 'n' Roll beinhaltet sowohl bekannte Klassiker als auch Eigenkompositionen seiner 36 Jahre „on the road“. Schreiben Sie uns bis zum 20 Dezember 2024, warum er am Tag der Kranken für ein Konzert gerade zu Ihnen und Ihren Bewohnenden kommen soll. Chris Regez und die Geschäftsstellte freuen sich auf Ihre kreativen E-Mails.

  • Um an der Verlosung teilzunehmen, senden Sie eine Nachricht mit einem kurzen Text, warum der Musiker zu Ihnen kommen soll an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen)
  • Die Informationen zum Tag der Kranken finden Interessierte auf der Website des Vereins


Im Jahr 2023 stiegen die Kosten der Alters- und Pflegeheime gegenüber dem Vorjahr um 5% und jene der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) um 7%. Im stationären Bereich wurden 170‘211 Personen betreut, 1% mehr als im Vorjahr. Das Platzangebot blieb mit 100‘727 Plätzen stabil. Gleichzeitig ging die Zahl der Alters- und Pflegeheime um ein knappes Dutzend auf 1‘480 zurück. Die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in Alters- und Pflegeheimen erhöhte sich um 2,4% auf 103‘355 Arbeitsplätze.
Das Durchschnittsalter der Bewohnenden blieb unverändert: Bei den Frauen 85,5 Jahre, bei den Männern bei 81,4 Jahre. Der tägliche Pflegebedarf erhöhte sich weiter, auf 1 Stunde und 50 Minuten pro beherbergte Person. Gleichzeitig erhöhten sich die monatlichen Kosten für einen Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim um 309 Franken auf 10‘446 Franken. Das Rechnungsjahr 2023 über alle Betriebe hinweg schloss mit einem ungedeckten Defizit von 274 Millionen Franken.

Im Jahr 2023 gab es 2‘971 Spitex-Dienste (+9%). Die Versorgung zu Hause wird intensiver: Für jede Person wurden durchschnittlich 56 Pflegestunden aufgewendet, gegenüber 53 Stunden im Jahr 2022. Als Folge davon erhöhte sich der pro Jahr für Spitex-Pflegeleistungen in Rechnung gestellte Betrag um aussergewöhnliche 14% auf 5‘565 Franken pro Person.
Insgesamt waren 13 gemeinnützige Unternehmen, 72 gewinnorientierte Unternehmen und 162 selbstständige Pflegefachpersonen mehr tätig als 2022. Vor allem gewinnorientierte Unternehmen nehmen stark zu. Der gleiche Trend ist auch bei den Alters- und Pflegeheimen zu beobachten: Im Jahr 2023 erhielten 47% von ihnen keine staatlichen Subventionen.



Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, hat mit den heutigen Beiträgen an die Mietkosten kaum eine Chance, Betreutes Wohnen zu finanzieren. Dies will nach dem Bundesrat nun auch die Gesundheitskommission des Nationalrats ändern: Mit 17 zu 8 Stimmen empfiehlt sie die Finanzierung von Leistungen wie Notrufsystem, Mahlzeiten, Fahrdienste und Haushaltshilfe mit einer monatlichen Pauschale von mindestens 930 Franken zu übernehmen (wenn alle diese Leistungen benötigt werden, sonst ein Teil davon).
Noch sind einige Details umstritten, etwa ob für jede dieser Leistungen ein vordefinierter Teil der Gesamtpauschale bezahlt wird oder nach Abklärung der Bedürfnisse eine allgemeine Monatspauschale zugesprochen wird. Der Nationalrat nimmt sich dieser Fragen schon im Dezember an, bei einer Zustimmung zum Gesetzesentwurf folgt die Beratung nächstes Jahr im Ständerat.



CURAVIVA und senesuisse verantworten im Auftrag der eidgenössischen Qualitätskommission das nationale Implementierungsprogramm NIP-Q-UPGRADE. Dieses soll Betriebe unterstützen, eine gute Datenqualität bei den medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) zu erreichen sowie sinnvolle und wirksame Massnahmen im Bereich der Qualitätsförderung umzusetzen.
Zu diesem Zweck wird ein Trainingsprogramm zur Erhebung und Dokumentation von MQI sowie zur datenbasierten Qualitätsentwicklung getestet. Die Pilotstudie umfasst ein mehrteiliges Trainingsprogramm für ausgewählte Mitarbeitende der Pflegeheime und startet im Januar 2025. Die teilnehmenden Personen werden in der Erhebung und Dokumentation der MQI, der Weiterentwicklung der Qualität der erhobenen Daten sowie in der datenbasierten Qualitätsentwicklung geschult. Sie lernen, wie sie die angeeigneten Inhalte im Pflegeheim weitergeben und das Personal trainieren können. Die Studienteilnehmenden erhalten Schulungen und Unterstützung aus erster Hand und können so innerhalb der Branche eine Vorreiterrolle übernehmen.

  • Um an der Studie teilzunehmen, können Sie sich über diesen Link anmelden; ein Mitglied des Studienteams wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen


Aus Sicht von senesuisse und allen Leistungserbringerverbänden bringt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen deutlich mehr Vorteile und Chancen als die Beibehaltung des aktuellen Systems. Als ein Beispiel sei nur genannt, dass heute die Restfinanzierung der Pflegekosten in den meisten Kantonen politisch festgelegt und deshalb nicht die volle Kostendeckung garantiert wird. Die unterschiedlichen Finanzierungssysteme führen heute zu Fehlanreizen und erschweren die integrierte Versorgung. Natürlich wäre mit der Systemumstellung nicht sofort jedes Problem im Gesundheitssystem behoben, aber die einheitliche Finanzierung bringt Klarheit und Transparenz für die weiteren Schritte, damit die Pflegeleistungen kantonsunabhängig korrekt abgegolten werden. Wir freuen uns, wenn auch Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Vorlage stark machen.



Der Verein Swiss Memory Clinics (SMC) hat aktualisierte Empfehlungen für die Diagnostik von Demenzerkrankungen erarbeitet. Diese widerspiegeln den aktuellen Stand der Diagnosemöglichkeiten und fassen die wichtigsten Instrumente zusammen. Der Fokus liegt auf den in der Schweiz zugelassenen Methoden, mit dem Ziel, die Früh- und Differentialdiagnostik zu verbessern. In den vorliegenden Empfehlungen werden die Richtlinien der Diagnostik und einzelne Untersuchungsmöglichkeiten vorgestellt sowie Standards für die diesbezüglichen Abläufe vorgeschlagen. Die wichtigsten Ziele der SMC-Empfehlungen bleiben wie gehabt: Es gilt, schweizweit eine qualitativ hochstehende Früh- und Differentialdiagnostik zu ermöglichen und einen praktischen Wegweiser für die Abklärung in der Grundversorgung und in den Memory Clinics anzubieten.



Alters- und Pflegeheime sind nicht nur sozialmedizinische Wohnformen, sondern ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgungskette. Bewohnende in Langzeitinstitutionen haben unterschiedlichste Ansprüche und Bedürfnisse. Manche werden nach Spitalaufenthalten nur temporär betreut, ein Grossteil tritt aber für den letzten Lebensabschnitt ein. Polypharmazie, Demenz, Gebrechlichkeit und andere geriatrische Herausforderungen und palliativmedizinische Problemstellungen sind die Regel. Die Ansprüche an die ärztliche Versorgung sind stark gestiegen.
Das Versorgungsmodell über die Hausärzte ist in den letzten Jahren unter Druck geraten: Die wachsenden fachlichen Ansprüche, die Überlastung der Hausärztinnen und Hausärzte im Praxisalltag, zu wenig Hausärztinnen und Hausärzte, ein veralteter, nicht sachgerechter ambulanter Tarif sowie die abnehmende Bereitschaft für Haus- und Heimbesuche sind einige der Gründe. Deshalb hat die Gruppe der Heimärztinnen und -ärzte des Netzwerks Long Term Care dazu ein Positionspapier verfasst. Sie erläutern darin, wie die medizinisch-ärztliche Versorgung in Alters- und Pflegeheimen verbessert und damit eine Unter- und Fehlversorgung dieser vulnerablen Menschen vermieden werden kann.



Das Bundesgericht hat die Rechtsauffassung von senesuisse für die Abrechnung von Pflegeleistungen gestützt. Wenn diese durch eine vom Kanton zugelassene Spitex-Organisation erbracht werden, muss die Krankenkasse den entsprechenden ambulanten Tarif bezahlen – je nach Leistungsart zwischen CHF 52.60 bis CHF 76.90 pro Stunde. Die Versicherung kann ihre Leistungen nicht einfach auf das Niveau der Pflegeheimfinanzierung senken (rund CHF 35.00 pro Stunde), selbst wenn die Leistung in einem Behindertenheim oder im Betreuten Wohnen erbracht wird. Entscheidend ist gemäss Bundesgericht einzig die Zulassung des Leistungserbringers: Wenn dieser keine Bewilligung als Pflegeheim hat, sondern als Spitex zugelassen ist, kann er die Pflegeleistungen nach den für die Spitex-Organisationen geltenden Regelungen abrechnen.



Die neue Publikation „Panorama Gesellschaft Schweiz“ beleuchtet in neun Kapiteln verschiedene Aspekte des Älterwerdens und des Alters. Dabei entsteht ein differenziertes und vielschichtiges Bild verschiedener Aspekte und Dimensionen des Alterns in der Schweiz. Die heutigen Senior*innen besitzen nicht nur eine höhere Lebenserwartung als frühere Generationen; sie sind in der Regel auch gut ausgebildet und mehrheitlich finanziell ausreichend abgesichert. Zudem bleiben sie zu einem grossen Teil relativ lange gesund. Der subjektiv gefühlte Beginn des „Altseins“ hat sich von durchschnittlich 69 Jahren (in den 1990er Jahren) auf rund 80 Jahre erhöht.
Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und Diversität hat sich auch die Langzeitpflege verändert. Die institutionelle Pflege (Alters- und Pflegeheime) ist rückläufig, die ambulante Pflege und intermediäre Modelle (Tagesbetreuung, Nachtbetreuung, Kurzaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen, Alterswohnungen usw.) nehmen an Bedeutung und Umfang zu. Die Grenzen zwischen stationärer Versorgung und dem Verbleib zuhause verschwimmen immer mehr. Diese Entwicklung ist zwar generell, zwischen den Regionen und Kantonen bestehen aber grosse Unterschiede.



Um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf ältere Menschen und Bewohnende in Heimen aufzuzeigen, wurden zwischen 2021 und 2023 mehrere Studien durchgeführt. Sie dienten als Grundlage für den nun vorliegenden Bericht. Das Ergebnis zeigt, dass die Mehrheit der älteren Menschen die Pandemie gut bewältigt hat. Der Bundesrat hält in seinem Bericht aber fest, dass es aufgrund der Schutzmassnahmen nicht in allen Phasen der Pandemie gelungen ist, die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung der älteren Menschen und der Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen verhältnismässig zu wahren. Künftig muss die Perspektive der betroffenen Personen einbezogen und die Selbstbestimmung gefördert werden.



Die Vorteile einer einheitlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen sind viel grösser als mögliche Nachteile. Deshalb hat das Bundesparlament diese Vorlage nach langer Diskussion sehr deutlich angenommen. Obwohl sämtliche Organisationen im Gesundheitswesen diese Änderung begrüssen, hat danach der VPOD dagegen das Referendum ergriffen, mit Unterstützung durch den Gewerkschaftsbund. Entsprechend wird das Schweizer Stimmvolk am 24. November 2024 über die Vorlage entscheiden. Gemeinsam mit den Partnerverbänden engagiert sich senesuisse klar für ein JA. Mit einer einheitlichen Finanzierung können Fehlanreize in der Finanzierung beseitigt und die integrierte Versorgung gestärkt werden.



Seit vielen Jahren engagiert sich senesuisse für eine bessere Finanzierung von Betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen. Mitte September ist ein sehr wichtiger Schritt erfolgt: Der Bundesrat hat die Gesetzesanpassung mit einer Botschaft an das Parlament verabschiedet. Nun ist es an National- und Ständerat, den Vorschlag gutzuheissen und möglichst schnell in Kraft zu setzen.
Im Laufe der Vernehmlassung ist es uns gelungen, noch eine wichtige Anpassung gegenüber der ursprünglichen Fassung zu bewirken: Neu soll die Auszahlung als monatliche Pauschale erfolgen und nicht – wie sonst bei Krankheitskosten üblich – mittels nachträglicher Vergütung der effektiven Kosten. Die neu zusätzlich bezahlten Leistungen umfassen das Notrufsystem, die Haushaltshilfe, den Mahlzeitendienst und Begleit-/Fahrdienste. Werden diese als gesamtes Paket benötigt und bezogen, müssen die Kantone dafür einen Betrag von mindestens 930 Franken pro Monat zusätzlich zur aktuellen EL-Finanzierung leisten. Eine Umsetzung ist frühestens ab 2026 realistisch, bis zur Umsetzung in allen Kantonen dürfte es noch etwas länger dauern.

  • Die Medienmitteilung und die Botschaft des Bundesrats sind abrufbar unter diesem Link


Per Juli 2024 wurde das von senesuisse unterstützte Paket 1 der Pflegeinitiative umgesetzt: Die Ausbildungsförderung durch Zusatzfinanzierung erfolgt ab sofort über die Kantone. Nun befindet sich der Vorschlag zum Paket 2 in der Vernehmlassung, er betrifft die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Leider ist dieser Entwurf eines eigens für die Anstellungen in der Pflege geplanten Gesetzes weitgehend missglückt.
Besonders die folgenden drei Punkte des Gesetzesvorschlags sind aus Sicht von senesuisse nicht tragbar. Erstens ist keinerlei zusätzliche Finanzierung für die Ermöglichung von besseren Arbeitsbedingungen vorgesehen. Zweitens führt die Reduktion der produktiven Arbeitszeiten zur Verschärfung des Personalmangels und noch mehr Zeitdruck. Drittens beschränken Vorgaben die Möglichkeit zur Aushandlung von individuell passenden Lösungen, etwa viele Tage am Stück zu arbeiten und danach mehrere Tage frei zu haben. Aus diesen und weiteren Gründen verlangt senesuisse gemeinsam mit den Partnerverbänden die komplette Überarbeitung des Vorschlags.

  • Die Vernehmlassungsantwort von senesuisse befindet sich unter diesem Link
  • Die gemeinsam mit Partnerverbänden erstellte Medienmitteilung wird unter diesem Link publiziert


Mit dem Programm NIP-Q-UPGRADE wird die Datenqualität verbessert und der innovative Umgang mit den Resultaten gefördert. Gemeinsam mit CURAVIVA Schweiz versucht senesuisse, die vom Bund erhaltenen Mittel bestmöglich einzusetzen, indem die Pflege-Qualitätsarbeit von Altersinstitutionen unterstützt wird. Damit Betriebe einen guten Einblick in laufende Arbeiten und erstellte Berichte erhalten, wurde die Website überarbeitet. Besonders interessant sind die Artikel in NOVAcura (unter „Lesetipps“ frei zugänglich in Deutsch, Französisch und Italienisch) sowie die Kurzfassungen zu den wissenschaftlichen Berichten (etwa zur datenbasierten Weiterentwicklung der Pflegequalität).



Eine neue Website von palliative.ch ermöglicht einen Überblick zu bestehenden Angeboten im Bereich der Palliativpflege. Für Betroffene werden Versorgungsangebote auf der Schweizer Landkarte angezeigt, kategorisiert nach Spital, Langzeitpflege, Hospiz und zu Hause (derzeit sind erst wenige Angebote erfasst, Zusätzliche können gemeldet werden). Für Fachpersonen sind Bildungsangebote abrufbar, im ganzen Spektrum vom Niveau A1 bis zu C-MAS.



In Zusammenarbeit mit senesuisse und CURAVIVA bietet Careum Weiterbildung am 1. Oktober 2024 ein Webinar an, in welchem die aktuelle Entwicklung zu Qualitätsvorgaben in der Pflege beleuchtet werden. Das Webinar zeigt, worauf die operative und die strategische Leitung von Pflegeheimen heute besonders achten muss und welche Entwicklungen in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Daniel Domeisen (CURAVIVA) und Christian Streit (senesuisse) beleuchten die politischen Rahmenbedingungen, Prof. Franziska Zúñiga (Universität Basel) die wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisse.



Im Kursaal Bern findet am Nachmittag des 19. November 2024 eine Veranstaltung der Paul Schiller Stiftung statt. Diese richtet sich an verantwortliche Personen für Altersthemen in der Gemeinde, der Region oder dem Kanton. Wer an der Weiterentwicklung der Altersbetreuung interessiert ist, kann sich von den hochkarätigen Referaten inspirieren lassen (unter anderen von Ständerat Simon Stocker, Prof. Valérie Hugentobler und Prof. Carlo Knöpfel) und findet Zeit für den Austausch in Workshops.



Im Jahr 2023 gingen die Lebendgeburten und die Todesfälle zurück und die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau fiel mit 1,33 auf einen historischen Tiefstand.
Im Jahr 2023 starben in der Schweiz 71‘800 Menschen. Das sind 2‘600 bzw. 3,5% weniger als im Vorjahr, aber immer noch mehr als im Pandemiejahr 2021: Trotz des Rückgangs im vergangenen Jahr besteht also, über alle Jahre betrachtet, ein stetig steigender Trend bei der Anzahl Todesfälle – dies aufgrund der demografischen Alterung in einer immer noch wachsenden Bevölkerung.

Dennoch hat der Rückgang der Todesfälle im Jahr 2023 gegenüber 2022 dazu geführt, dass sich die Lebenserwartung positiv entwickelte und nun einen höheren Stand hat als vor der Pandemie: Bei den Frauen lag sie 2023 bei der Geburt bei 85,8 Jahren sowie mit 65 Jahren bei 22,8 Jahren, bei den Männern bei 82,2 bzw. 20,3 Jahren. 



Die diesjährige Aktionswoche Patientensicherheit findet vom 16. - 20. September 2024 unter dem Motto „Diagnose: Eine Teamsache.“ statt. Besonders auch Alters- und Pflegeheime sind mit ihren Teams zur Teilnahme an der Aktionswoche eingeladen.
Denn eine Diagnose liegt nicht nur in der alleinigen Verantwortung der erstbehandelnden Fachperson. Vielmehr braucht es ein interprofessionelles Teamwork unter Einbezug der Patient*innen respektive in unserem Fall der Bewohnenden und ihrer Angehörigen sowie einen guten Austausch über alle Schnittstellen entlang der gesamten Patientenpfade. So sind unter anderem Pflegefachpersonen ein zentraler Bestandteil des Diagnose-Teams.

  • Die Informationen und Materialien zum Mitmachen befinden sich unter diesem Link
  • Interessierte sind weitereingeladen, bis 31. August an der kurzen Online-Umfrage zur Diagnosesicherheit in Ihrer Organisation teilzunehmen, unter diesem Link


Im Rahmen der Pflegeinitiative wurde ein Monitoring mit Kennzahlen zum Pflegepersonal erstellt. Dank regelmässigen Aktualisierungen lassen sich so die Entwicklungen bei dieser für das Gesundheitswesen zentralen Berufsgruppe beobachten. Das schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) stellt für das nationale Monitoring Daten zusammen, um die Situation des Pflegepersonals in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen in der Schweiz abzubilden. Die derzeit verfügbaren 25 Indikatoren sind vier Beobachtungsbereichen zugeordnet. Zwar ist die Datenqualität noch nicht optimal, aber es ist gut ersichtlich, dass die im Juli startende Ausbildungsoffensive mit entsprechender Zusatzfinanzierung dringend nötig ist.



An ihrer heutigen Generalversammlung feierten die Mitgliederbetriebe von senesuisse nicht nur das 25-jährige Bestehen unseres Verbands, sie wählten auch Ständerat Dr. iur. Pirmin Bischof einstimmig zum neuen Präsidenten. Wir sind überzeugt, mit dem versierten Mitte-Politiker die richtige Person für die Verbandspitze gefunden zu haben, um die Anliegen der Langzeitpflege und des Verbands auf dem politischen Parkett zu vertreten.

Die Medienmitteilung (d/f) mit weiterführenden Informationen zur Wahl von Herrn Bischof und den weiteren wichtigen Themen finden Sie auf unserer Website im Bereich Medien.

Gerne nutzen wir die Gelegenheit, Sie ebenfalls auf unsere beiden Publikationen Jahresbericht 2023 und senestory hinzuweisen, die im Hinblick auf die Generalversammlung erschienen sind.

DSC 8754 WEB



In der aktuellen Ausgabe unserer Publikation senestory nimmt senesuisse Geschichten aus den Betrieben und deren Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten auf. Es ist beeindruckend, welch enorme Entwicklung die Alterspflege in dieser Zeit durchlaufen hat. In den vergangenen 25 Jahren ist es gelungen, wichtige Schritte einzuleiten und zu gehen, um unsere Branche fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Dies ist unter anderem nötig, weil sich die Bedürfnisse der betagten Menschen in der Schweiz mit dem Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter verändert haben und die Ansprüche der Bewohnenden, aber auch der Angehörigen und der Mitarbeitenden gestiegen sind. All dem gilt es mit geeigneten Massnahmen Rechnung zu tragen: Die weiterhin positive Entwicklung benötigt geeignete Rahmenbedingungen, dafür setzt sich senesuisse ein.

  • Die senestory wird mit dem Protokoll der MV verschickt, zusätzliche Exemplare können beim Sekretariat bestellt werden
  • Interessierte finden die senestory und Hintergrundmaterial zudem online: www.senesuisse.ch/senestory


Das Parlament will Klarheit zum Wohnsitz beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim:
Heute ist in Gesetzen mal die Rede von „Wohnsitz“, mal von „Wohnort“. Dies führt zu juristischen Streitigkeiten, etwa wer für die Finanzierung der Pflegekosten, der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe zuständig ist. Einig sind sich Parlament und Bundesrat, dass betreffend Pflegekosten das KVG angepasst werden soll.
23.4343 | Überprüfung und Vereinheitlichung von „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG

Der Bundesrat will und muss die nationale Alterspolitik aktualisieren:
Die Alterspolitik des Bundesrats stammt aus dem Jahr 2007. Die demografische Entwicklung und damit die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung haben sich seither weitgehend verändert. Fast 20 Jahre nach dem Bundesratsbericht «Strategie für eine schweizerische Alterspolitik» erachten es Bundesrat und Ständerat angesichts der aktuellen Entwicklungen als sinnvoll, eine aktualisierte Übersicht über die Handlungsfelder, die Kompetenzenverteilung und die Herausforderungen in der Alterspolitik zu erstellen.
24.3085 | Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik

Finanzierung für die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens:
Das Parlament hat für die Jahre 2025-2034 einen Kredit von 391,7 Millionen Franken bewilligt, um das Programm „DigiSanté“ zu finanzieren. Damit sollen, zusätzlich zum EPD, konkrete Projekte zur Förderung der digitalen Transformation in der Schweizer Gesundheitslandschaft realisiert werden.
23.076 | Programm zur Förderung der digitalen Transformation (DigiSanté): Kredit

Ärztinnen und Ärzte sollen die Beratung zur Erstellung von Patientenverfügungen abrechnen können:
Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Patientenverfügungen zu denjenigen Leistungen gehören soll, welche durch die Krankenversicherung vergütet werden. Nun muss sich der Ständerat dazu äussern.
22.420 | Die Kosten ärztlicher Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung



Der Anteil der Personen, die sich gemäss eigenen Angaben bei der Arbeit gestresst fühlen, hat sich innert zehn Jahren (2012-2022) von 18% auf 23% erhöht. Von allen Arbeitsbedingungen, die physische oder psychosoziale Risiken für die Gesundheit darstellen, hat Stress am stärksten zugenommen. Mehr als die Hälfte (53%) der gestressten Menschen fühlen sich bei der Arbeit zudem emotional erschöpft. Am häufigsten tritt Stress im Gesundheits- und Sozialwesen auf (29%). Der Anteil der Frauen, die sich bei der Arbeit emotional erschöpft fühlen und somit einem höheren Burnout-Risiko ausgesetzt sind, hat sich von 20% im Jahr 2012 auf 25% im Jahr 2022 erhöht. Bei den Männern ist der entsprechende Anteil stabil geblieben und belief sich 2022 auf 19%. 

  • Die ausführlichen Informationen zur Publikation des BfS befinden sich unter diesem Link


Endlich hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Vernehmlassung ausgewertet und dem Bundesrat für einen ersten Entscheid unterbreitet. Dieser bleibt dabei, dass die Kantone für die Finanzierung der geplanten, zusätzlichen Leistungen zuständig sind. Dazu gehören ein Mietzuschlag für eine altersgerechte Wohnung sowie Kosten für ein Notrufsystem, die Haushaltshilfe, den Mahlzeitendienst sowie Fahr- und Begleitdienste. Schliesslich seien es auch die Kantone, welche Kosteneinsparungen aufgrund von hinausgeschobenen Pflegeheimaufenthalten erzielen.
Neu und positiv zu werten ist, dass diese Leistungen nicht erst im Nachhinein (gestützt auf die eingereichten Rechnungen) vergütet werden sollen. Vielmehr sieht der Bundesrat im Entwurf des Gesetzes fürs Parlament eine vorschüssige Pauschalzahlung vor, damit die Betroffenen solche Leistungen nicht vorfinanzieren müssen.
Aus diesem aktuellen Anlass widmeten wir die aktuelle Ausgabe unseres Fachmagazins FOCUS dem Thema „Betreutes Wohnen: Das Modell der Zukunft für alle?“. Sie finden darin die Position von senesuisse im Rahmen der Vernehmlassung, wichtige Fragen zum Thema und interessante Beispiele zur Umsetzung von Betreutem Wohnen.



Der Bericht des Bundes hält fest, dass die Hauptzielsetzung der „neuen Pflegefinanzierung“ erreicht wurde: Die Kosten steigen für die Krankenkassen nur begrenzt, weil ihr Anteil auf die festgelegten Pauschalen beschränkt ist. Weil die Restfinanzierung zu Lasten der Kantone oder der Gemeinden geht, besteht aber diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial. Die Finanzierung ist teilweise unzureichend und wird nicht flächendeckend transparent offengelegt. Wie senesuisse sieht auch der Bund in EFAS die Lösung, da dies eine einheitliche Kostentragung zur Folge hätte, ohne kantonalpolitische Finanzierungsbegrenzungen. Voraussetzung ist, dass das Stimmvolk im November der EFAS-Vorlage zustimmt. Gemeinsam mit sämtlichen Leistungserbringern engagiert sich senesuisse hierfür im Vorfeld der Abstimmung.

  • Mehr Informationen und der gesamte Bericht zur Pflegefinanzierung befinden sich unter diesem Link.
  • Mehr Informationen und die Argumente der EFAS-Befürworter: www.pro-efas.ch


Im Careum Zürich findet am 29. Oktober 2024 das nächste Symposium von dialog@age zum Thema «Hochaltrigkeit – der neue Trend im Gesundheitswesen» statt. senesuisse unterstützt die Tagung, weil die Altersversorgung für uns eine prioritäre Thematik ist. Am dialog@age 2024 kommen namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Krankenversicherer, der Politik und der Leistungserbringer zu Wort und diskutieren. Das Tagungsprogramm verspricht viele spannende Inputs.



Im Herbst 2024 wird in der Schweiz die erste nationale Erhebung von Infektionen und Antibiotikagebrauch bei Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen durchgeführt. Diese Erhebung hat zum Ziel, geeignete Daten im Bereich Infektionsprävention zu erfassen. Die Klinik für Infektiologie/Infektionsprävention des Kantonsspitals St. Gallen (KSSG) führt dieses Projekt in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der ganzen Schweiz und mit der Unterstützung zahlreicher Kantone und des BAG durch. Aus Sicht von senesuisse ist diese Erhebung wichtig, weil sie Grundlagen für gezielte Massnahmen schafft. Die Teilnahme daran lohnt sich.



Foody’s bietet neu auch für Alters- und Pflegeeinrichtungen externe Beratung für Kostenmanagement, Bauherrenberatung und Vertragsmanagement an. Nutzen Sie Foody’s als kreativen Ideengeber, unabhängigen Berater, kritischen Hinterfrager oder entlastenden Projektleiter. Mitglieder von senesuisse können beim Mandat wählen zwischen einem Honorar auf Aufwand- oder auf Erfolgsbasis, was die Budgetierung erheblich vereinfacht.
Schnell sein, lohnt sich zudem: Foody’s gratuliert senesuisse zum 25-jährigen Jubiläum und offeriert deshalb 25% Ermässigung für die ersten fünf Mandate von Mitgliederbetrieben.



Der Nationalrat will Klarheit zum Wohnsitz beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim:
Heute ist in Gesetzen mal die Rede von „Wohnsitz“, mal von „Wohnort“. Dies führt zu juristischen Streitigkeiten, etwa wer für die Finanzierung der Pflegekosten, der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe zuständig ist. Einig ist sich Parlament und Bundesrat, dass betreffend Pflegekosten das KVG angepasst werden soll. Darüber hinaus will der Nationalrat zusätzlich verankern, dass die Bürger:innen beim Eintritt ins Alters- und Pflegeheim wählen können, ob sie den bisherigen Wohnsitz behalten wollen, was weitreichendere finanzielle Konsequenzen für die öffentliche Hand hätte.

23.4343 | Überprüfung und Vereinheitlichung von „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG

23.4344 | Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen

Zwischenfinanzierung für das elektronische Patientendossier (EPD):
Das Parlament hat eingesehen, dass die von ihm geschaffene Gesetzesregelung ungenügend ist. Deshalb hat es entschieden, in einem ersten Schritt mit 30 Millionen Franken die Übergangsfinanzierung sicherzustellen – um einen vollständigen Stillstand zu vermeiden – und danach in einem zweiten Schritt die nötigen Nachbesserungen vorzunehmen. Eine Minderheit des Nationalrats hätte gerne schon sofort alle Leistungserbringer verpflichtet und Verbesserungen initiiert, die Mehrheit will aber die nötigen Verbesserungen zuerst genau eruieren.
23.061 | Revision EPD (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Der Ständerat verunmöglicht Medikationspauschalen in Pflegeheimen:
Im Kanton Fribourg konnten Pflegeheime ab 2002 bis 2020 Medikamente in Grosspackungen kaufen und dank einer Vereinbarung mit den Krankenversicherern und dem Kanton die Medikamente pauschal und deutlich günstiger abrechnen. Die von senesuisse unterstützte Standesinitiative wollte das Pauschalsystem wieder ermöglichen, und zwar auch auf nationaler Ebene. Der Ständerat hat es mit 21 zu 20 Stimmen definitiv abgelehnt.
20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen

Bericht über die mögliche Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung:
Der Nationalrat verpflichtet den Bundesrat zur Erstellung eines Berichts, wie gewisse durch eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung entstehende, offene Finanzierungsfragen zur Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden können. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen einen solchen Bericht ausgesprochen, auch wenn er die Auffassung teilt, dass die Betreuung im Alter künftig eine grosse Herausforderung darstellt. Dafür seien aber in erster Linie die Kantone zuständig, zudem laufe ja das Gesetzesprojekt für Ergänzungsleistungen im Betreuten Wohnen.
23.4326 | Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld



Gemäss Schätzungen sind bereits mehr als die Hälfte der in Alters- und Pflegeheimen lebenden Menschen von einer Demenz betroffen – wenn auch vielfach ohne Diagnose. Die unter diesem Link auffindbare Publikation „Begleitung, Betreuung, Pflege und Behandlung von Personen mit Demenz – Empfehlungen für Langzeitinstitutionen“ entstand im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie und ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit in Alters- und Pflegeheimen mit Menschen mit einer Demenz.

Zusätzlich bündelt die Website www.bag-blueprint.ch wertvolles Wissen und Erfahrungen aus verschiedenen Gesundheitsprojekten und -initiativen in der Schweiz. 105 davon sind Praxisbeispiele zu lebensqualitätserhaltenden Interventionen für Menschen mit Demenz und ihre betreuenden Angehörigen.



Talking Pictures unterstützt mit einfachen Bildern den Austausch zwischen Gesundheitsfachpersonen und Patient:innen. So werden Fragen zu Symptomen oder Medikationen verständlich erklärt. Ein Forschungsteam der Berner Fachhochschule hat den Prototypen der App entwickelt und gemeinsam mit verschiedenen Gesundheitsorganisationen getestet. Dank des Engagements der Allianz Gesundheitskompetenz und der Rahn-Stiftung wird Ihnen das Tool in einer einmaligen Aktion kostenlos zur Verfügung gestellt, sowohl als digitale Web-App als auch als gedruckte Broschüre.



Die nächste Mitgliederversammlung von senesuisse findet am Montag, 17. Juni 2024, nachmittags in Luzern an einem besonderen Ort statt. Wir feiern das 25-jährige Jubiläum von senesuisse und wählen einen neuen Präsidenten. Ausserdem erwarten uns wieder interessante Informationen und Referate zu Entwicklungen der Branche und des Verbands sowie ein angeregter Austausch bei feinem Apéro. Seien Sie darum unbedingt dabei und reservieren Sie sich bereits heute das Datum. Die briefliche Einladung an alle Mitgliederbetriebe folgt Anfang Mai.



Die hausärztliche Versorgung ist in vielen Regionen der Schweiz eine Herausforderung. Es wird denn auch für Alters- und Pflegeheime immer schwieriger, die Ärzteschaft für eine gute Betreuung der Bewohnenden zu gewinnen. Die terzStiftung hat dazu eine Umfrage in den Altersinstitutionen durchgeführt. Rund ein Drittel der Teilnehmenden sehen für die nahe Zukunft einen Engpass bei der heimärztlichen Versorgung in Altersinstitutionen voraus.
Die heimärztliche Versorgung übernehmen an erster Stelle Heimärzte und verschiedene Hausärzte, gefolgt von einer reinen Versorgung durch nur einen Heimarzt. Mit den Hausärzten zeigten sich die Verantwortlichen in Altersinstitutionen nur mittelmässig zufrieden, höher zufrieden sind sie mit den Gruppenpraxen, deutlich am meisten zufrieden mit den Heimärzten. Nicht selten sind 10 bis 20 Hausärzte als Ansprechpartner vorhanden, was die Zusammenarbeit erschwert. Das grösste Optimierungspotenzial sehen die Institutionsverantwortlichen bei einer besseren psychiatrischen Versorgung ihrer Bewohnenden, besonders im Bereich der schnellen Verfügbarkeit und der immer gleichen Ansprechperson. Gut ein Drittel der Teilnehmenden sieht für die nahe Zukunft (zwei Jahre) einen Engpass bei der heimärztlichen Versorgung in Altersinstitutionen voraus.



Die detaillierten Resultate der Schweizerischen Gesundheitsbefragung werden in Form von Standardtabellen zur Verfügung gestellt. Um Ihnen einen Einblick in die Resultate zu bieten, nehmen wir hier die zwei interessanten Themen „Medikamentenkonsum“ und „Schlafstörungen“ auf.
Im Jahr 2022 nahm mehr als die Hälfte der Bevölkerung (55%) über einen Zeitraum von sieben Tagen ein Medikament ein. Der Konsum steigt seit 30 Jahren kontinuierlich an. Insbesondere der Gebrauch von Schmerzmitteln ist von 12% im Jahr 1992 auf 26% im Jahr 2022 gestiegen. Der Anteil bei den Psychopharmaka ist seit 2007 stabil geblieben, hingegen stieg er bei den Schmerzmitteln über die Zeit an.
Ein Drittel der Bevölkerung leidet unter Schlafstörungen: 7% sind von pathologischen und 26% von mittleren Störungen betroffen. Schlafstörungen treten in der Bevölkerung unterschiedlich auf: bei Frauen (37%) kommen sie häufiger vor als bei Männern (29%). Zudem nehmen Schlafstörungen mit fortschreitendem Alter zu. Gegenüber 1997 (28%) aber auch 2017 (29%) hat die Prävalenz von Schlafstörungen im Jahr 2022 (33%) zugenommen.

  • Das Bundesamt für Statistik hat die Ergebnisse/Tabellen unter diesem Link veröffentlicht


Wie üblich hat senesuisse auch für die anstehenden nationalen Ratsdebatten eine Sessionsvorschau erstellt. Diese wird allen Parlamentsmitgliedern zugestellt und enthält unsere Empfehlungen.
In der Frühlingssession werden beide Räte über eine Zusatzfinanzierung fürs elektronische Patientendossier (EPD) entscheiden, damit die Entwicklungsphase weitergeführt werden kann und schon bald sämtliche Leistungserbringer dieses Instrument nützen (müssen). Für die Pflegeheime ist zudem das interessante Thema des Wohnsitzes traktandiert: Gerade beim Umzug in eine ausserkantonale Institution existiert noch immer Rechtsunsicherheit.



Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 22. Februar 2024 die schweizweit von allen Pflegeheimen gesammelten „medizinischen Qualitätsindikatoren“ des Jahres 2021 veröffentlicht. Von rund 1300 Pflegeheimen sind die Daten nun für alle Interessierten ersichtlich, entsprechend wichtig war uns eine gute Begleitkommunikation. In einer gemeinsamen Medienmitteilung mit Curaviva weisen wir darauf hin, dass diese Zahlen keine Aussagen über die Gesamtqualität der Betriebe erlauben und sie für Ranglisten ungeeignet sind. Vielmehr sollen sie den Betrieben selber dienen, um im Vergleich mit anderen Institutionen das Potenzial für Verbesserungen analysieren zu können. Dafür dürften die alten Zahlen von 2021 jedoch noch wenig nützlich sein. Diejenigen von 2022 werden aber voraussichtlich ebenfalls noch dieses Jahr publiziert und könnten dann genau dies erlauben. Im Rahmen des Programms NIP-Q-UPGRADE laufen derzeit Arbeiten zur weiteren Verbesserung der Datenqualität und zur Ausarbeitung geeigneter Empfehlungen, welche Massnahmen im Bereich der medizinischen Qualitätsindikatoren wirkungsvoll und effizient sind.

  • Die Publikation des BAG mit den Kennzahlen aller Pflegeheime befindet sind unter diesem Link
  • Die Medienmitteilung von senesuisse und Curaviva Schweiz ist auf unserer Website zu finden


Während die Sichtbarkeit von jüngeren queeren Menschen in unserer Gesellschaft zunimmt, sind die Bedürfnisse von LGBTIAQ+ Personen im Alter noch weitgehend unsichtbar. In Alters- und Pflegeheimen ist aber bereits heute ein sensibler und achtsamer Umgang mit den Themen rund um die Lebens- und Beziehungsgestaltung von queeren Menschen wichtig. Die von der Berner Fachhochschule entwickelte Broschüre informiert und begleitet Mitarbeitende in Alters- und Pflegeheimen auf dem Weg zu einer inklusiven Organisation.



Auch an kantonalen Vernehmlassungen nimmt senesuisse teil, um die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Während uns der Kanton Bern zur Stärkung der integrierten Versorgung befragte, haben uns die Kantone Basel-Land und St. Gallen ihre kantonale Umsetzung der Ausbildungsförderung (1. Teil der Pflegeinitiative) unterbreitet.



Die Arbeitsmarktentwicklung war auch 2023 zunehmend geprägt von der Verknappung des Angebots an Arbeitskräften. Erst ab März normalisierte sich die Lage etwas, wenn auch mit einer weiterhin historisch tiefen Arbeitslosenquote. Langzeittiefstwerte bei den Arbeitslosenzahlen waren die Folge: Für das Gesamtjahr 2023 resultiert eine Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent, was dem tiefsten Wert seit 2001 entspricht.
Mit der sinkenden Arbeitslosigkeit ist es für die Unternehmen in vielen Branchen zunehmend schwieriger geworden, Arbeitskräfte für sich zu gewinnen. Aufgrund der Entwicklung in den letzten Monaten erwartet das SECO eine leicht höhere Arbeitslosigkeit im Jahr 2024. Die Herausforderung für die einzelnen Unternehmen, ihre Attraktivität als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber zu beweisen, bleibt aber bestehen.



Die letzte Ausgabe von „Heime & Spitäler“ enthält auch einen Rückblick auf den Kongresstag im November 2023 von senesuisse und ein Interview mit Christian Streit als Geschäftsführer unseres Verbands.
In kurzen Worten konnte er die Brennpunkte und mögliche Antworten auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen der Branche skizzieren.



Das Parlament verabschiedet EFAS, auch für die Langzeitpflege:
Nach 14 Jahren Diskussion haben National- und Ständerat endlich einen Kompromiss gefunden: Für alle Pflegeleistungen gilt künftig ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel zwischen Kanton und Versicherer. Auch die Langzeitpflege per Spitex oder im Pflegeheim wird künftig einheitlich abgerechnet, über die Krankenkasse, welche dann rund 27 Prozent den Kantonen weiterverrechnet. Das kantonal sehr unterschiedliche und meist unbefriedigende System der „Restfinanzierung“ wird dadurch ersetzt. Sofern das Referendum des VPOD nicht erfolgreich ist, gilt es, in den nächsten sieben Jahren eine transparente Datenbasis zu schaffen, auf welcher sich das neue System aufbauen lässt. Besonders zufrieden ist senesuisse mit der ausdrücklichen Regelung in der Gesetzesänderung, dass die Tarife kostendeckend ausgestaltet sein müssen.
09.528 | Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll verbessert werden:
Das Parlament sieht ein, dass die von ihm geschaffene Gesetzesregelung ungenügend ist. Deshalb will es nun in einem ersten Schritt die Übergangsfinanzierung sicherstellen – um einen vollständigen Stillstand zu vermeiden – und danach in einem zweiten Schritt die nötigen Nachbesserungen vornehmen. Trotz der Unklarheit über die Umsetzung des entscheidenden zweiten Schrittes hat der Nationalrat schon mal 30 Millionen Franken zum Überleben der Stammgemeinschaften gesprochen.
23.061 | Revision EPD (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Entwicklung der Hilflosenentschädigung – Finanzierung von Betreuungsleistungen:
Der Nationalrat verpflichtet den Bundesrat zur Erstellung eines Berichts, wie die durch eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung gewisse offene Finanzierungsfragen zur Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden können. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen einen solchen Bericht ausgesprochen, auch wenn er die Auffassung teilt, dass die Betreuung im Alter eine grosse künftige Herausforderung darstellt. Dafür seien aber in erster Linie die Kantone zuständig, zudem laufe ja das Gesetzesprojekt für Ergänzungsleistungen im Betreuten Wohnen.
23.4326 | Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld



Nach 14 Jahren Diskussion haben National- und Ständerat endlich einen Kompromiss gefunden. Mit EFAS, sprich einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, werden die Finanzierungsunterschiede aufgehoben: Es gilt künftig also für Pflegeleistungen der gleiche Aufteilungsschlüssel zwischen Kanton und Krankenkasse. So wird es keinen Unterschied mehr machen, ob man im Spital übernachtet oder nicht und ob man Pflegeleistungen der Spitex oder des Pflegeheims bezieht. Neu werden die Gesamtkosten, sprich die „Grösse des Kuchens an Pflegeleistungen“, national festgelegt und dann nach einem fixen Kostenteiler („Aufteilung der Kuchenstücke) auf Kantone und Krankenkassen verteilt. In den nächsten sieben Jahren wird eine transparente Datenbasis geschaffen, auf welcher das neue System beruht. Besonders zufrieden ist senesuisse mit der ausdrücklichen Regelung in der Gesetzesänderung, dass die Tarife kostendeckend ausgestaltet sein müssen.



Gemeinsam mit Partnerverbänden hat senesuisse ein Positionspapier für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care veröffentlicht. Damit legen wir unsere Sicht dar, wie der Auftrag des Parlaments für eine bessere Finanzierung umgesetzt werden soll, welches diesen an den Bundesrat überwiesen hat. Gefordert wird von uns insbesondere, dass die Anzahl Pflegestufen erhöht wird – aktuell zwölf Stufen und somit maximal vier Stunden Pflege – und dass der Katalog der übers KVG finanzierten Leistungen um palliative Situationen ergänzt wird.



Der Begriff Mangel scheint derzeit im Gesundheitswesen allgegenwärtig und die Zeichen deuten darauf hin, dass sich die Lage noch zuspitzt. Bei kranken, betagten und beeinträchtigten Menschen kann die ständige Thematisierung, was alles nicht gut läuft und fehlt, Fragen aufwerfen und Ängste hervorrufen. Dem wollen wir entgegenwirken mit dem Motto «Zuversicht stärken» zum Tag der Kranken am 3. März 2024.
Das Ziel der mittlerweile 38 Organisationen, zu denen auch senesuisse gehört, ist es, die Bevölkerung jährlich auf ein besonderes Thema aus dem Bereich «Gesundheit und Krankheit» zu sensibilisieren. Die Textbausteine im Bereich Medien der Website www.tagderkranken.ch stehen auch Ihnen zur Verfügung. In der Rubrik «Aktivitäten» der Website sehen Interessierte, welche Veranstaltungen wo und wann stattfinden. Auch eigene Aktivitäten können dort gemeldet werden.



Im Jahr 2022 sind aus der Schweizer Wohnbevölkerung 36’442 Männer und 37’983 Frauen verstorben. Das Durchschnittsalter der Verstorbenen betrug bei den Männern 77 Jahre und bei den Frauen 83 Jahre. Im Vergleich zu 2021 ist die Sterberate bei den Männern um 0,5% (+1’337 Todesfälle) und bei den Frauen um 2,8% (+1’896 Todesfälle) angestiegen.

Die Ergebnisse der Todesursachenstatistik geben keinen Hinweis darauf, dass dieser Anstieg auf eine einzige Ursache zurückzuführen ist. Nach wie vor waren die Herz-Kreislauf-Erkrankungen für den grössten Teil der Todesfälle verantwortlich (27,5%). An zweiter Stelle stehen die Todesfälle durch Krebs (23,1% der Todesfälle, Durchschnittsalter von 75 Jahren). Bereits an dritter Stelle folgt die Demenz, mit einer deutlichen Zunahme auf 8,8% der Todesfälle. Im Jahr 2022 zählte dafür Covid-19 nicht mehr zu den drei häufigsten Todesursachen, es starben aber immer noch 4’114 Personen deswegen (5,5% der Todesfälle).

  • Unter diesem Link finden Interessierte noch ausführlichere Informationen zur Lektüre


Wie gelingt die Umsetzung einer integrierten Versorgung? Unterstützung auf der Suche nach Antworten bietet das Online-Tool ELiA – Enable Living in Autonomy. Es ist nach dem Motto «von der Praxis für die Praxis» in enger Zusammenarbeit mit Altersorganisationen der ganzen Schweiz entstanden. Das Tool ermöglicht Dienstleistern für Menschen im Alter, das Profil ihrer Organisation im Hinblick auf integrierte, am sozialen Umfeld orientierte Wohn- und Pflegeformen zu bewerten, und liefert massgeschneiderte Empfehlungen. 

  • Besuchen Sie die Webseite von ELiA und melden Sie sich dort an, um das Tool kennenzulernen. Zudem findet am 16. Januar 2024 eine Veranstaltung statt, um sich mit den involvierten Praxispartnern über das Tool auszutauschen.


Die Auswertungen der SOMED-Statistik des Jahres 2022 wurden vom Bund veröffentlicht. In der Kommunikation legte das Bundesamt für Statistik (BFS) den Fokus diesmal auf den Trend, dass immer mehr Einrichtungen ohne Defizitgarantie auskommen – bald die Hälfte. Die gleiche Entwicklung zeigt sich bei der Spitex, bei welcher die Anzahl gewinnorientierter Unternehmen von 2021 bis 2022 um 8,6% zugenommen hat.
Die Anzahl Pflegeheimplätze ging zwischen 2021 und 2022 um 0,5% zurück (auf neu 96’245). Dafür stieg die Belegungsquote auf 91,2%. Dieser Wert liegt allerdings immer noch unter dem Vor-Corona-Niveau (94,3% im Jahr 2019). Die Dauer der Langzeitaufenthalte lag im Durchschnitt bei 2,3 Jahren (2021: 2,4 Jahre), wobei es bei knapp der Hälfte der Fälle weniger als ein Jahr war.

Im Jahr 2022 beliefen sich die Kosten der Alters- und Pflegeheime auf 11,05 Milliarden Franken (2,6% mehr als 2021). Den grössten Anstieg (+44% auf 164,3 Mio. Franken) verzeichneten die Honorare für Leistungen Dritter (namentlich Temporär- und Leihpersonal), gefolgt von den Aufwendungen für Energie und Wasser (+39% auf 6,4 Mio. Franken).
2022 stagnierte die Zahl der Beschäftigten in den Alters- und Pflegeheimen auf Vollzeitstellen gerechnet zum zweiten Jahr in Folge. Sie belief sich auf 100’640 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten. Die Fluktuationsrate beim Personal stieg von 24% auf 28%. Das qualifizierte Pflegepersonal ging um 1,6% zurück, während das nur schwach qualifizierte Assistenzpersonal einen Anstieg von 0,7% verzeichnete.



Wie üblich hat senesuisse auch für die anstehende nationale Ratsdebatte eine Sessionsvorschau erstellt. Diese wird allen neu- und wiedergewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern zugestellt und enthält unsere Empfehlungen.
Das wichtigste Geschäft der Wintersession ist EFAS sprich die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Wir kämpfen dafür, dass auch die von der Spitex und den Alters- und Pflegeheimen geleistete Pflege integriert wird, damit deren Finanzierung in Zukunft besser geregelt ist.

  • Die Sessionsvorschau ist wie immer bereits vor der Session online verfügbar
  • Die gemeinsame Medienmitteilung der Tarifpartner zu EFAS ist ebenfalls online zu finden


Der Bundesrat will eine zeitliche Verkürzung von Physiotherapien durchsetzen und den Tarif auf dem Niveau von vor 30 Jahren einfrieren. Im Interesse guter Physiotherapie-Leistungen lehnt senesuisse gemeinsam mit Curaviva Schweiz diesen Tarifeingriff entschieden ab.

Die beiden Heimverbände weisen insbesondere darauf hin, dass die Leistungen bei betagten Menschen komplex sind und deshalb mehr Zeit benötigen. Zudem muss der Tarif auch eine genügend hohe Pauschale für die Weg- oder Zeitentschädigung enthalten, wenn die Therapien von externen Dienstleistern in den Institutionen erbracht werden.



Gemeinsam mit dem Partnerverband ASPS hat sich senesuisse für gleich lange Spiesse bei der Spitex eingesetzt. Während öffentliche Spitex-Betriebe heute auf allen Leistungen keine MWSt bezahlen, sind die privaten Organisationen nur für Pflegeleistungen befreit.
Es ist uns gelungen, diese Ungleichbehandlung, welche übrigens seinerzeit bei den Pflegeheimen auch eingeführt wurde und zur Gründung von senesuisse führte, zu beseitigen. Auf das Jahr 2025 hin sollen private Spitex-Betriebe keine MWSt auf Leistungen wie Hauswirtschaft, Betreuung und Mahlzeitendienst mehr bezahlen müssen.



Die Lebensqualität der Bewohnenden und die Lebensqualität am Arbeitsplatz in den Alters- und Pflegeheimen sind eng miteinander verknüpft. Dies zeigten die Referate unseres Kongresstages 2023. Wichtige Bausteine um beides hoch zu halten, sind unter anderem die gute interprofessionelle Zusammenarbeit und das Wahrnehmen der Bedürfnisse von Bewohnenden und Mitarbeitenden.

Rund 400 Mitarbeitende und Führungspersonen aus der Langzeitpflege begrüsste senesuisse am 13. November zum nationalen Kongress im Kulturcasino in Bern. Nebst prominenter Begrüssung boten wir den Teilnehmenden spannende Referate aus Praxis und Forschung rund um das Thema Lebensqualität der Bewohnenden und Lebensqualität am Arbeitsplatz.

Wissenschaftliche Erkenntnis und praktische Erfahrungen

Alle Referentinnen und Referenten betonten, dass die demografische Entwicklung und der Fachpersonalmangel die Branche vor grosse Herausforderungen stellt. Mit diesen Rahmenbedingungen gilt es, den Fokus auf die wichtigsten Einflussfaktoren für eine optimale Lebensqualität zu legen. Wichtige Anhaltspunkte beim Pflegeheimaufenthalt böten hierzu die medizinischen Pflegeindikatoren, erklärte Gaby Bieri, da diese unmittelbare Wirkungen auf das Wohlfühlen hätten. Daniela Ritzenthaler findet es zentral, die Ziele der betagten Menschen zu kennen und in die tägliche Betreuung und Pflege einfliessen zu lassen. Damit in der Praxis sinnvolle Massnahmen umgesetzt werden, braucht es wissenschaftliche Erkenntnisse und deren Implementierung in den Betrieben. Monika Diebold stellte zu diesem Zweck das nationale Implementierungsprogramm NIP-Q-UPGRADE vor. Catherine Busnel betonte, dass auch Berufserfahrung und die gute interprofessionelle Zusammenarbeit über die Leistungserbringergrenzen hinaus wichtig seien.

Mitarbeitende und Bewohnende gut abholen

Nicht nur die Ansprüche und Vorstellungen der Senioren ändern sich, auch jene der Mitarbeitenden. Deshalb müssten sich die Betriebe der Langzeitpflege vermehrt mit deren Wünschen auseinandersetzen, damit keine zu grosse Lücke zwischen der Realität und den Vorstellungen von Mitarbeitenden entstünden, legte Andrea Gurtner den Teilnehmenden nahe. Ein Lösungsansatz hierfür kann die Entwicklung hin zu «positivem Leadership» sein, wie Liliane Blurtschi vorstellte. Es gehe darum herauszufinden, was die Motivation positiv beeinflusse und statt den Defiziten die Stärken zu betrachten. Dabei gilt gemäss Jonathan Bennett sowohl für die in der Pflege und Betreuung tätigen als auch die davon abhängigen Menschen das Gleiche: Sie müssen eine subjektiv gute Lebensqualität erfahren, indem sie das tun können, was ihnen wichtig ist und ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.

 

Inhalte Referate

 

 jst Senesuisse 011 Kopie jst Senesuisse 026 Kopie

 jst Senesuisse 032 Kopie jst Senesuisse 036 Kopie

 jst Senesuisse 047 Kopie jst Senesuisse 060 Kopie

jst Senesuisse 073 Kopie jst Senesuisse 082 Kopie 

jst Senesuisse 091 jst Senesuisse 096

jst Senesuisse 116 jst Senesuisse 147

jst Senesuisse 163 jst Senesuisse 165 

jst Senesuisse 167 jst Senesuisse 184 

jst Senesuisse 195 jst Senesuisse 207

senesuisse  senesuisse 2 



Das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (kurz EKIF) haben im Hinblick auf das Winterhalbjahr ihre Impfempfehlungen und Dokumente aktualisiert. Sie raten besonders gefährdeten Personen – die Liste, wer dazu zählt, wurde ebenfalls erneuert – ab 16 Jahren im Herbst/Winter eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19, für einen bestmöglichen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Impfung soll idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember erfolgen. Den anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen.



Die mittlere Prämie steigt zu Beginn des Jahres 2024 auf monatlich 359,50 Franken. Das sind pro Monat 28,70 Franken oder 8,7 Prozent mehr als 2023. Mehr Arztbesuche, mehr ambulante Spitalleistungen, mehr und teurere Medikamente führten zu diesem starken Anstieg. Bei den ambulanten Leistungen sind die Kosten pro versicherte Person im Jahr 2022 bei den Spitälern mit einem Plus von 8,5% stärker gestiegen als bei den Arztpraxen (+5,1%). Die Medikamente machten 22 Prozent der Kosten aus, das Kostenwachstum dort ist mit 5,5% auf konstant hohem Niveau. Die Kosten der Pflegeheime, der Spitex und der Physiotherapie sind – trotz ebenfalls stattfindender Leistungszunahme – weitgehend unbedeutend, weil sie nur einen Bruchteil der OKP-Gesamtkosten ausmachen.



Während der Corona-Epidemie haben Bund und Kantone die Empfehlungen und Weisungen zur Prävention und zum Umgang mit Infektionen erlassen. Infektionen führen ganz besonders in Alters- und Pflegeheimen zu ressourcenintensiven Interventionen. Insbesondere wenn mehrere Bewohnende und womöglich auch Mitarbeitende erkrankt sind, beeinträchtigen sie die Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen. Wir haben alles Interesse, dies zu vermeiden.

Das beiliegende Dokument fasst Empfehlungen zur Infektionsprävention und -kontrolle von akuten respiratorischen Infekten zusammen. Es wurde von einem Fachgremium – auch unter Mitarbeit von senesuisse – erstellt. Da die Ausgangslage in den Institutionen bezüglich personeller, infrastruktureller, organisatorischer und finanzieller Ressourcen sehr heterogen ist, sollten die Inhalte dieses Dokuments auf den Kontext der einzelnen Institution angepasst werden.



Zur Umsetzung des ersten Teils der Pflegeinitiative soll im Sommer 2024 eine breite angelegte Ausbildungsoffensive starten. Damit will der Bundesrat den wachsenden Bedarf im Pflegebereich angehen, die Kantone müssen aber mitziehen und mindestens die Hälfte der Kosten finanzieren. Die Ausbildungen zur Pflegefachperson sollen während acht Jahren mit insgesamt bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden.

Damit Ausbildungsstätten, ausbildende Betriebe und studierende HF/FH die Mitfinanzierung erhalten können, müssen die Kantone ihre Gesetze anpassen. Es geht darum zu konkretisieren, in welcher Form und mit wie viel Finanzmitteln die drei Zahlungsempfänger rechnen können. In der laufenden Vernehmlassung setzt der Bund den Rahmen, wie die Kantone ihre Regelungen ausgestalten müssen. Dabei nimmt senesuisse teil und engagiert sich für gute Lösungen in den Kantonen, die auch für ausbildende Betriebe einen Zuschuss vorsehen.



Gemeinsam mit dem Partnerverband Artiset/Curaviva hat senesuisse zu den geplanten neuen «Qualitätszielen des Bundesrats zur Qualitätsentwicklung in den Jahren 2025-2028» Stellung genommen. Wir kritisieren, dass diese Jahresziele sehr intransparent hergeleitet wurden und unsere Rückmeldungen nicht eingeflossen sind. Aus unserer Sicht dürfen Qualitätsziele nicht nur einseitig auf die Pflege fokussieren, sondern müssen die Lebensqualität in all ihren Ausprägungen berücksichtigen. Zudem sind die Rollen von Bund und Kantonen sehr unklar: Der Bund mischt sich immer mehr in die Qualitätsfragen des Gesundheitswesens ein, obwohl dieses in der Hoheit der Kantone steht.



Das Parlament verabschiedet den Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative»:
Die Volksinitiative der Mitte-Partei sieht vor, dass Bund und Kantone eingreifen müssen, wenn die Kosten der OKP-Prämien im Vergleich zu den Löhnen übermässig steigen. Obwohl senesuisse gegen weitere Regelungen und namentlich auch Kostenobergrenzen kämpft, hat das Parlament einen Gegenvorschlag verabschiedet, welcher «Kosten- und Qualitätsziele» vorsieht. Einmal mehr obsiegt leider die Überreglementierung…
21.067 | Kostenbremse-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Medikationspläne sollen verbindlich eingeführt werden:
Patientinnen und Patienten sollen einen Medikationsplan erhalten, wenn sie mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Damit könne die Qualität und Sicherheit in der Pflege gesteigert werden. Der Bund solle die Vorgaben schaffen, inklusive Verantwortlichkeiten und Finanzierung. Damit hätte dann auch das elektronische Patientendossier mehr Sinn. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine verbindliche Umsetzung verlangt. Nun muss auf Bundesebene eine Gesetzgebung dazu geschaffen werden.
21.3294 | Erstellen von Medikationsplänen

Auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen sollen QR-Codes aufgedruckt werden:
Das Parlament hat den von senesuisse unterstützten Vorstoss überwiesen, dass Informationen über die Arzneien künftig per QR-Code aufgedruckt werden müssen. Dank der Digitalisierung kann so auch für Menschen mit einem Handicap der Zugang zu Informationen vereinfacht werden. Durch die Verwendung von QR-Codes auf Medikamenten wird mit relativ kleinem Aufwand eine positive Wirkung erzielt; denkbar wäre in der Folge sogar der Verzicht auf die Packungsbeilage in Papierform.
22.4423 | Einführung von QR-Codes auf Arzneimitteln und Packungsbeilagen

Das Parlament will einen Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative»:
Die Volksinitiative der SP sieht vor, dass die Bevölkerung maximal 10% ihres Einkommens für die Prämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dies lehnt das Parlament ab, hat aber als Gegenvorschlag einen Ausbau der Prämienverbilligungen durch die Kantone beschlossen. Dabei haben sich die bürgerlichen Parteien in beiden Räten durchgesetzt und die Pflicht der Kantone auf «mindestens 3.5 bis 7.5 Prozent der OKP-Kosten» begrenzt, was rund 350 Millionen bedeutet (der Nationalrat wollte beim ersten Vorschlag über 2 Milliarden).
Weil sich die linken Parteien und das Initiativkomitee damit nicht zufrieden geben, wird es 2024 zur Volksabstimmung kommen.
21.063 | Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien



Um Fehlanreize zu beseitigen, sollen ambulante und stationäre Gesundheitsleistungen künftig einheitlich finanziert werden. Dadurch würde das ewige Weiterreichen der heissen Kartoffel – sprich Finanzierung durch den Kanton oder durch den Versicherer – endlich hinfällig. Ein fixer Kostenteiler für die beiden Zahler würde viele aktuelle Diskussionen beseitigen. Deshalb setzt sich senesuisse dezidiert für EFAS mit Integration von Spitex und Pflegeheimen ein.

Der Nationalrat hat nun wenigstens einen Schritt in Richtung des guten Entscheids des Ständerats gemacht und den Einbezug der Langzeitpflege bestätigt. Allerdings will er Bedingungen und zusätzlich eine lange Übergangsphase als Voraussetzung. Dies geht am Ziel vorbei. Wir werden uns in der nun folgenden Differenzbereinigung für die bessere Lösung des Ständerats einsetzen.



senesuisse_Kongress_2023.jpeg

Endlich wieder: senesuisse organisiert einen eigenen Kongresstag. Der grössere Veranstaltungsort im Kulturcasino Bern ermöglicht eine Teilnahme aller Interessierter. Ganz besonders geeignet ist die Tagung für Kadermitarbeitende und Mitglieder strategische Organe von Alters- und Pflegeheimen, zudem von weiteren Gesundheitsberufen und Organisationen.
Als Mitglied profitieren Sie bei einer raschen Buchung gleich doppelt und erhalten sowohl den Mitglieder- als auch den Frühbuchrabatt.

Das Thema am 13. November 2023 lautet: Lebensqualität der Bewohnenden UND Lebensqualität am Arbeitsplatz. Interessante Referate beleuchten die aktuellen Herausforderungen und laufenden Entwicklungen. Sie finden das Programm in der Beilage.

Mit diesem Anlass stärken wir die Stellung der Pflegeheime mit ihren Interessen in der Gesundheitslandschaft und erhöhen die Sichtbarkeit unseres Verbands. Deshalb ist es unser Wunsch, dass möglichst alle senesuisse-Betriebe mit mindestens einer Vertretung anwesend sind – es lohnt sich! Wir freuen uns zudem, wenn Sie auf den Kongress aufmerksam machen. Denn auch Nicht-Mitglieder sind an der Tagung Willkommen.

Anmeldeschluss: 7. November 2023

Preise
Nicht-Mitglied senesuisse  340.00 CHF 
Mitglied senesuisse            280.00 CHF 
 

Jetzt anmelden: www.senesuisse.ch/kongress



Einsamkeit kann krank machen, und gerade bei älteren Menschen mit Unterstützungsbedarf ist soziale Isolation oft ein grosses Problem. Dies betrifft auch Menschen, die in Alters- und Pflegeheimen leben. Für die ganz normalen Alltagsgespräche bleibt für die Mitarbeitenden oftmals wenig Zeit. Gleichzeitig kriegen viele Bewohnende selten Besuch von Angehörigen oder Freunden. Die Folgen von Einsamkeit für die Betroffenen, jedoch auch für die ganze Gesellschaft, sind nicht zu unterschätzen.

Einen Ausweg bietet der Verein Silbernetz Schweiz mit seinem Plaudertelefon «malreden». malreden ist ein telefonisches Gesprächsangebot für ältere Menschen, das aus einer täglich bedienten Hotline, der Möglichkeit des Tandems und einer Infovermittlung besteht. Die geschulten Freiwilligen stehen für Alltagsgespräche zur Verfügung, schenken den Anrufenden Zeit und ermutigen sie, weitere Schritte aus der Einsamkeit zu unternehmen. malreden sieht sich als Ergänzung zum Angebot von Organisationen des Sozial- und Gesundheitswesens. Unterstützt und finanziert wird malreden von Gesundheitsförderung Schweiz, der Beisheim Stiftung, weiteren namhaften Institutionen sowie durch Spendengelder.



Bereits seit mehr als einem Jahr besteht für Pflegeheime die Pflicht, einem Anbieter für das elektronische Patientendossier (EPD) angeschlossen zu sein und dieses bewirtschaften zu können. Bund und Kantone erinnern uns immer wieder an diese Pflicht, welche aufgrund der technischen und organisatorischen Mängel aber mehr Frust als Lust bedeutet: Leider zeigt sich in der Praxis, dass noch viele Unzulänglichkeiten bestehen. Als Verband sind wir überzeugt davon, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Gewinn ist. Deshalb müssen nun dringend nächste Entwicklungsschritte erfolgen, damit das – an sich sehr sinnvolle – Mittel des EPD durchsetzt (am besten inklusive elektronischer Medikamentenrezepte), besonders bei den Ärztinnen und Ärzten.

In unserer Stellungnahme fordern wir eine geeignete Ablagestruktur (das Wichtigste muss auf den ersten Blick erkennbar sein), ein Funktionieren über die verschiedenen Anbieter, den Verzicht auf eine Erfassungspflicht aller möglicher Daten sowie eine nachhaltige Finanzierung.

Unter diesem Link finden Sie die Stellungnahmen von senesuisse



Auch für die bevorstehende Herbstsession wird senesuisse eine Vorschau zu den für uns wichtigsten Geschäften erstellen, um sie den Parlamentarierinnen und Parlamentariern mit unseren Empfehlungen zu senden. Das wichtigste vorgesehene Geschäft ist EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen), in welchem es die Pflege durch Spitex und Pflegeheime zu integrieren gilt. Nach dieser Session stehen die nationalen Wahlen an, in der Wintersession sodann die Bundesratswahlen mit anschliessender Regelung der Nachfolge von BR Alain Berset.
Der Verband senesuisse will nach den Wahlen wieder eine starke Persönlichkeit unter den Gewählten für die Präsidentschaft gewinnen.



Nach Bewältigung der Corona-Pandemie kann auch senesuisse sich als Verband wieder anderen Themen widmen, rund um die optimale Betreuung und Pflege von betagten Menschen. Deshalb trägt unser aktueller Jahresbericht den Titel «Alters- und Pflegeheime fördern Begegnungen und vielfältige Aktivitäten». Er wird in diesen Tagen per Post allen Mitgliedern zugestellt. Die Herausforderungen, welche auf uns zukommen, packen wir engagiert und mit viel Fantasie an.
Dafür bringt sich senesuisse weiterhin stark in Themen ein – gerade auch, wenn sie eine politische Komponente haben, darunter die im Jahresbericht ebenfalls angesprochene Umsetzung der Pflegeinitiative, das Qualitätsthema und die soeben gestartete Vernehmlassung zum Betreuten Wohnen.



Wie das Referat von Prof. Dr. Bernhard Güntert, Vizepräsident der eidgenössischen Qualitätskommission (kurz EQK), an der Mitgliederversammlung aufzeigte investiert die nationale Qualitätskommission mehr als sechs Millionen Franken für die Implementierung von Qualitätsentwicklungen in Alters- und Pflegeheimen. Gemeinsam mit Curaviva Schweiz ist senesuisse bei diesem Projekt im Lead, damit in den nächsten Jahren zu folgender Kernfrage für die Langzeitbetriebe gute Grundlagen geschaffen werden: Welche konkreten Massnahmen sind zielführend, um die Qualität in der Pflege weiter zu steigern?



Die von Alzheimer Schweiz geschaffene Online-Plattform bündelt erstmals Hilfsangebote innerhalb der ganzen Schweiz auf einer einzigen Website. Neben medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Ansprechpartnern finden Interessierte auch Freizeitangebote wie Tanzveranstaltungen, Kunstausstellungen oder begleitete Wanderungen. Mit dem neuen Angebot schliesst Alzheimer Schweiz eine grosse Lücke: Ab sofort finden neben Betroffenen auch Fachpersonen, die Menschen mit Demenz und Angehörige beraten und begleiten, hilfreiche Informationen zu geeigneten Angeboten.



Rund 80 Personen nahmen an der Mitgliederversammlung von senesuisse am 5. Juli 2023 im Zentrum Schönberg in Bern teil, die flankiert wurde von zwei spannenden Referaten. Geleitet hat sie der Vizepräsident Oliver Hofmann, da Albert Rösti Ende 2022 in den Bundesrat gewählt wurde und deshalb auch das Mandat als Präsident bei senesuisse abgeben musste.

Thomas Christen, Vizedirektor des BAG, betonte in seinem Grusswort den hohen Wert der Pflegeheime für eine gute Altersversorgung. Er dankte für die Arbeit, die dort tagtäglich geleistet wird, und das grosse Engagement der Branche. Es sei ihm klar, dass diese stark gefordert sei wegen den Herausforderungen, namentlich der demografischen Entwicklung und dem Personalbedarf.

Im Anschluss an den statuarischen Teil der Generalversammlung referierte Prof. Dr. Bernhard Güntert als Vizepräsident der eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) über die Aufgaben dieses nationalen Gremiums. Besonders interessant war der Einblick in laufende Projekte, die dazu dienen, die Pflegequalität weiterzuentwickeln – namentlich das vierjährige Implementierungsprogramm «NIP-Q-UPGRADE» in Pflegeheimen.

Neuwahlen in den Vorstand, mit vielfältigen Kompetenzen

Dem im Dezember 2022 in ein höheres Amt berufenen Albert Rösti wurde in Abwesenheit herzlich für das grosse Engagement als Präsident gedankt. Sein Interesse an der Branche und den Menschen werden in bester Erinnerung bleiben.

Auch die langjährigen Vorstandsmitglieder Eduard Haeni und Luca Stäger wurden mit grossem Applaus und herzlicher Danksagung für ihre wertvolle Mitarbeit bei der stetigen Weiterentwicklung von senesuisse verabschiedet. Sie haben massgeblich dazu beigetragen, dass sich der Verband zu einer national sichtbaren und politisch starken Kraft entwickeln konnte.

Neu in den Vorstand gewählt wurden drei ausgewiesene Fachpersonen mit beruflich diversem Hintergrund:

  • Barbara Zuber, Pflegefachfrau, Geschäftsführerin des ElfenauParks in Bern
  • Ryan Tandjung, Arzt, Chief Medial Officer bei der Tertianum-Gruppe
  • Urs Hirschi, Hotelmanager, Direktor der Burgerspittel Bern

Für die Nachfolge von Albert Rösti wünscht sich senesuisse wieder eine engagierte Person aus dem Bundesparlament. Wir warten deshalb die Wahlen vom Herbst 2023 ab.


Sene Suisse, Vorstand

v.l.n.r: Ryan Tandjung, Barbara Zuber, Urs Hirschi



Gleichstellung von privater und öffentlicher Spitex: Das Lobbying von senesuisse und den Partnerverbänden war erfolgreich: Das Parlament hat die Diskriminierung der privaten Spitex gegenüber der öffentlichen Spitex aufgehoben. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 müssen auch private Spitex-Betriebe keine Mehrwertsteuer mehr auf den zusätzlich zur Pflege erbrachten Dienstleistungen abliefern.
21.019 | Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Das Parlament will einen Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative»: Die Volksinitiative der Mitte-Partei sieht vor, dass Bund und Kantone eingreifen müssen, wenn die Kosten der OKP-Prämien im Vergleich zu den Löhnen übermässig steigen. Obwohl senesuisse gegen weitere Regelungen und namentlich auch Kostenobergrenzen kämpft, hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat einem Gegenvorschlag zugestimmt. Zwar wurden diesem die schärfsten Zähne gezogen, aber leider nehmen damit staatliche Eingriffe auch künftig weiter zu.
21.067 | Kostenbremse-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Betreutes Wohnen im Alter und bei Behinderung: Der Ständerat hat es – wie von senesuisse empfohlen – abgelehnt, eine nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung auszuarbeiten. Damit ist das Thema vom Tisch: Vordringlich ist für die Thematik der Alterung der Gesellschaft eine Lösung zu schaffen. Da der Bund bereits mehr als drei Jahre seit der Überweisung der Motion 18.3716 (Ergänzungsleistung für Betreutes Wohnen) bis zur Ausarbeitung der Vorlagegebraucht hat, darf dies nun nicht auch noch durch eine Gesamtschau ausgebremst werden.
23.3222 | Nationale Strategie für Betreuung und Wohnen im Alter und bei Behinderung

Einführung eines elektronischen Rezepts für Medikamente: Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die gesetzlichen Grundlagen für elektronische Rezepte zu schaffen. So soll einerseits eine sichere Übermittlung gewährleistet werden und andererseits, im Gegensatz zu vielen handschriftlichen Rezepten, die gute Lesbarkeit garantiert sein. Dadurch können Fehlerquellen minimiert und Rezeptfälschungen sowie nicht erlaubte Mehrfacheinlösungen reduziert oder gar ausgeschlossen werden.
20.3770 | Einführung eines E-Rezepts

Das Parlament will einen Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative»: Die Volksinitiative der SP sieht vor, die Bevölkerung maximal 10% ihres Einkommens für die Prämien der Grundversicherung bezahlen muss. Dies lehnt das Parlament ab, hat aber als Gegenvorschlag einen Ausbau der Prämienverbilligungen durch die Kantone beschlossen. Es läuft nun noch das Bereinigungsverfahren zu den verbliebenen Differenzen.
21.063 | Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien



Mehr als 3,5 Jahre nach Annahme der Motion im Parlament hat nun der Bundesrat endlich seine konkreten Vorstellungen zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen bei Betreutem Wohnen präsentiert. Er unterbreitet zur öffentlichen Vernehmlassung – für welche wir allen Betrieben ein Muster senden werden, um maximale Kraft zu entfalten – eine Lösung, welche die Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Kantone vorsieht. Namentlich sollen mit den Ergänzungsleistungen nebst einem Mietzuschlag für eine altersgerechte Wohnung auch folgende Leistungen finanzierbar werden: Notrufsystem, Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst sowie Fahr- und Begleitdienste. Das wäre zumindest schon mal eine Verbesserung im Vergleich zu heute.



Derzeit sind sowohl der Bund als auch die Kantone fleissig an der Umsetzung der Pflegeinitiative. Der Bund finalisiert aktuell die Verordnungen, welche den Rahmen für die vom Bund gewährten Beiträge definieren. Die Kantone suchen nach guten Lösungen für die konkrete Mitfinanzierung von tertiären Ausbildungen in der Pflege (HF und FH). Ein nationales Monitoring soll ab Mitte 2024 messen, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative auch die gewünschte Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Situation in der Schweiz im Pflegebereich beitragen.

  • Unter diesem Link finden Sie die Medienmitteilung von Bund und Kantonen


Am 1. September 2023 findet im Careum Zürich das nächste Symposium von dialog@age zum Thema «Altersversorgung 2040» statt. senesuisse unterstützt die Tagung, weil das Thema der Altersversorgung von den Gesichtspunkten Qualität, Finanzierung und Ressourcen aus betrachtet für uns absolut prioritär ist. Am dialog@age 2023 wird die Thematik aus Sicht des Bundes und der Kantone, der Krankenversicherer, der Politik und der Leistungserbringer diskutiert. Das Tagungsprogramm beinhaltet namhafte Referierende und spannende Themen.



Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Arbeitgeberverbände (H+, ARTISET und CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse, Association Spitex privée Suisse ASPS) sowie die Berufsverbände und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia, VPOD) haben eine gemeinsame Erklärung zur Situation in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. Die Erklärung enthält Feststellungen zur ak-tuellen Situation sowie konkrete Empfehlungen an die Kantone, die Arbeitgeber, die Tarifpartner und den Bund.



Am Mittwoch, 5. Juli 2023 ab 14.00 Uhr findet im Zentrum Schönberg Bern unsere nächste Mitgliederversammlung statt. Nebst den ordentlichen Traktanden mit Ergänzungswahlen in den Vorstand ist auch ein Grusswort des BAG-Vizedirektors Thomas Christen sowie ein interessantes Referat des Präsidenten der eidgenössischen Qualitätskommission geplant. Alle Mitgliederbetriebe haben die Einladung zum jährlichen Treffen unseres Verbands zum Besprechen interessanter Themen unter Gleichgesinnten per Post erhalten.

Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme, der Anmeldeschluss ist am 23. Juni 2023



Ein aktueller Bericht des Bundesamts für Statistik belegt: Die Covid-Pandemie, welche sich Anfang 2020 ausbreitete, wirkte sich stark auf die Pflegeheime aus. Während die Sterberate 2020 insbesondere im Genferseegebiet und im Tessin sehr hoch war, lag die Bettenauslastung während fast einem Jahr unter dem üblichen Wert. Ende 2021 zählten die Pflegeheime noch immer vier Prozentweniger Bewohnende als Ende 2019. Der Pflegepersonalbestand ging im Jahr 2021 erstmals nach Jahren des Wachstums zurück. Verschlechtert hat sich auch die finanzielle Lage der Pflegeheime: 60% schlossen das Geschäftsjahr 2021 mit einem Verlust ab. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es 54 Prozent, 2019 noch 50%.



Anhand einer realen Geschichte zeigte das SRF in der Sendung Puls vom 8. Mai 2023 auf, dass betreuende Angehörige besonders bei Demenzerkrankungen ans Ende ihrer Kräfte gelangen. In einer sehr neutral gehaltenen Sendung wird anhand mehrerer Geschichten der Eintritt ins Pflegeheim begleitet – beleuchtet werden dabei die Emotionen sämtlicher Beteiligter und die Entlastung der beteiligten Angehörigen, angereichert mitwertvollen Statements und Tipps. Der Beitrag lohnt sich für alle, welche selber vor der Entscheidung stehen, ob ein Eintritt ins Pflegeheim für Angehörige sinnvoll wäre, aber nicht nur: auch Mitarbeitende von Langzeitbetrieben können profitieren.



Das Forschungsprojekt zur Spitex unter Leitung der Universität Basel ist beendet und der Bericht liegt vor. Er zeigt die strukturell-organisatorischen Bedingungen sowie die Situation des Personals in der Schweiz auf. Das wichtigste Resultat: Die Spitex-Organisationen erbringen eine sehr gute Pflegequalität und zwar sowohl aus Sicht der Klient:innen und Angehörigen als auch aus Sicht der Mitarbeitenden. Ein Schwerpunkt der Studie ist die Untersuchung, wie gut die Koordination funktioniert. Während diese innerhalb der Spitex-Organisationen gut gelingt, wird es schwieriger, wenn verschiedene Leistungserbringer in die Versorgung involviert sind.

  • Die umfassenden Informationen und den Schlussbericht finden Interessierte unter diesem Link


In Gesundheitsbetrieben wird tagtäglich mit Personendaten und mit besonders schützenswerten Daten gearbeitet, sodass ein Risiko für Datenschutzverletzungen besteht. Deshalb sind sie von der Revision des Datenschutzgesetzes stark betroffen und müssen dieses ab dem 01. September 2023 einhalten. Dieses Webinar unseres Weiterbildungspartners Careum zeigt, worauf es ankommt: Praxisbezogen wird Ihnen ein Grundwissen zum neuen Datenschutzrecht mit den wichtigsten Änderungen und den Umsetzungsmöglichkeiten vermittelt.



Wie üblich hat senesuisse vor der Session eine Vorschau zu den für uns wichtigsten Geschäften erstellt. Der Nationalrat debattiert unter anderem über Anpassungen bei der Mehrwertsteuer (besonders, ob private Spitex-Organisationen davon befreit werden sollen). Der Ständerat seinerseits berät namentlich drei wichtige Vorlagen: Die Volksinitiative zur Senkung der Belastung durch Krankenkassenprämien, die Einführung von elektronischen Rezepten sowie eine nationale Strategie für die Finanzierung von betreutem Wohnen im Alter und bei Behinderung.



Alters- und Pflegeheime unterstehen bereits jetzt der EPD-Pflicht, sehen aber bisher noch keinerlei Vorteile, denn sie sind einzig mit Kosten konfrontiert. Deshalb ist es aus Sicht von senesuisse dringend notwendig, dass nun ein bedeutender Schritt erfolgt, damit das EPD in der Praxis brauchbar ist und für die Patient:innen einen Nutzen stiftet.

Der vorgelegte erste Revisionsteil stimmt uns jedoch noch nicht zuversichtlich, dass dies in Zukunft gelingt: Einige wichtige Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Gelingen sind nämlich noch nicht enthalten so etwa die Verpflichtung der Ärzteschaft, eine einheitliche Gliederung der Datenablage, die Beschränkung auf relevante Dokumente und die Ergänzung mit sinnvollen B2B-Services. Allerdings ist zumindest der gute Wille für Verbesserungen spürbar. Entsprechend erwarten wir ungeduldig die wichtigere, auf den Sommer 2023 angekündigte Vernehmlassung.

Aus Sicht von senesuisse ist es zudem zu begrüssen, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen zusätzliche Finanzmittel für den Aufbau des EPD bereitstellt. Die bereits zum Anschluss an das EPD verpflichteten Betriebe – sprich die Spitäler und Pflegeheime – können nicht auch noch verpflichtet werden, weitere nötige Aufbauarbeiten zu finanzieren. Das Geld muss von der öffentlichen Hand gesprochen werden, bis der Betrieb einwandfrei funktioniert.


 

Das Parlament will einen Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative»: Die Volksinitiative der Mitte-Partei sieht vor, dass Bund und Kantone eingreifen müssen, wenn die Kosten der OKP-Prämien im Vergleich zu den Löhnen übermässig steigen. Obwohl senesuisse gegen weitere Regelungen und namentlich auch Kostenobergrenzen kämpft, hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat einem Gegenvorschlag zugestimmt. Zwar wurden diesem die einschneidenden Zähne gezogen, aber staatliche Eingriffe nehmen weiter zu statt ab.
21.067 | Kostenbremse-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Der Ständerat will Medikationspläne verbindlich einführen: Patienten und Patientinnen sollen einen Medikationsplan erhalten, wenn sie mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Damit könne die Qualität und Sicherheit in der Pflege gesteigert werden. Der Bund solle die Vorgaben schaffen, inklusive Verantwortlichkeiten und Finanzierung. Damit könnte dann auch das elektronische Patientendossier mehr Sinn erhalten. Wir sind gespannt darauf, ob der Nationalrat eine so verbindliche Umsetzung ebenfalls unterstützt.
21.3294 | Erstellen von Medikationsplänen

Definitiv keine Kostenbeteiligung des Bundes bei Covid-Ertragsausfällen: Der Ständerat will nach wie vor keinen Bundesbeitrag an die Mehrkosten und Ertragsausfälle von Spitälern während der Corona-Pandemie leisten. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Zürich einstimmig abgelehnt. Ähnliche Standesinitiativen hatten zuvor auch schon die Kantone Schaffhausen, Basel-Stadt, Aargau und Tessin eingereicht – allesamt ohne Erfolg..
22.303 | Mitbeteiligung des Bundes an Ertragsausfällen und Mehrkosten

Der Nationalrat möchte Medikationspauschalen in Pflegeheimen ermöglichen: Im Kanton Fribourg konnten Pflegeheime ab 2002 bis 2020 Medikamente in Grosspackungen kaufen und dank einer Vereinbarung mit den Krankenversicherern und dem Kanton die Medikamente pauschal und deutlich günstiger abrechnen. Die von senesuisse unterstützte Standesinitiative will das Pauschalsystem wieder ermöglichen und zwar auch auf nationaler Ebene.
20.332 | Freiburger Modell der pharmazeutischen Betreuung in Pflegeheimen

Der Bundesrat beantwortet Fragen zum Fachkräftemangel in der Pflege: Auf Anfrage von Ständerat Pirmin Bischof gab der Bundesrat bekannt, über welche Daten er zu diesem Thema verfügt und wie er die bestehenden Erhebungen in Zukunft sinnvoll erweitern will. Zumindest das Problem ist erkannt, jetzt braucht es nur noch Lösungen …
22.4136 | Aktuelle Daten zum Fachkräftemangel in der Pflege


 

Bei betagten Menschen ist die Genesung nach dem Aufenthalt im Spital meistens nicht abgeschlossen. In vielen Fällen ist eine sofortige Rückkehr nach Hause kaum möglich, es braucht eine Übergangslösung mit Pflege und Therapien. Der effektive Bedarf nach einer solchen dem Spitalaufenthalt folgenden «Akut- und Übergangspflege» (AÜP) dürfte viel grösser sein, als es die tiefe Inanspruchnahme suggeriert.

Die von senesuisse unterstützte Studie beinhaltet nicht nur eine Analyse des Problems, sondern in Kapitel 4 auch einen konkreten Lösungsvorschlag: Eine Weiterentwicklung der AÜP kann die festgestellte Angebotslücke in der nachstationären Nachsorge schliessen, indem die AÜP weiterentwickelt wird, von einem «Finanzierungsinstrument für Pflegeleistungen in den ersten zwei Wochen nach dem Spitalaufenthalt» zu einem eigentlichen Versorgungsangebot, einem interprofessionellen Übergangsangebot.


 

Besonders betagte Menschen sollten sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie im Falle von Urteilsunfähigkeit betreut und gepflegt werden möchten. Um die Selbstbestimmung zu stärken, hat der Bundesrat das BAG und die SAMW beauftragt, eine Roadmap zur gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) zu erstellen. Das beiliegende Dokument dient als Grundlage, damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, sich mit der GVP auseinanderzusetzen und ihre Behandlungs- bzw. Therapieziele in einer Patientenverfügung festzuhalten, die praktisch umsetzbar ist. Die Roadmap dient der Orientierung, die genannten Empfehlungen werden schrittweise umgesetzt.



Wie üblich hat senesuisse vor der Session eine Sessionsvorschau erstellt. Der Nationalrat debattiert unter anderem darüber, ob eine Wiedereinführung von (Tages-)Pauschalen für Medikamente in Pflegeheimen möglich ist. Zu dem diskutiert er, ob eine kantonale Planung und Begrenzung für die Zulassung von Spitex-Organisationen und freiberuflich Pflegenden eingeführt werden soll. Der Ständerat seinerseits berät namentlich die Volksinitiativ zur Senkung der Belastung durch Krankenkassenprämien sowie die Schaffung eines Monitorings zum Pflegefachkräftemangel.



In der zweiten Ausgabe der senestory dreht sich alles um Lieder, Gedichte und Geschichten getreu dem Motto «Geschichten, die das Leben schrieb». Die Publikation wird wie die erste senestory unterschiedliche Aspekte des Themas behandeln, denn wir wissen, dass im Alter Lieder, Gedichte und Geschichten oft eine besondere Bedeutung haben und viel Spannendes über das Leben in den Alters- und Pflegeheimen zeigen. Nun sind wie bereits im letzten Jahr Sie gefragt: Kommt Ihnen spontan ein Lied, ein Gedicht oder eine Geschichte in den Sinn, die in Ihrem Hause oder bei einem Ihrer Bewohnenden eine grosse Rolle spielen, da sie mit einem besonderen Erlebnis verbunden sind?

Wenn ja, dann melden Sie uns Ihre Vorschläge mit der dazugehörigen Geschichte und falls vorhanden Bild bis am 20. März 2023 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Die nächste Mitgliederversammlung von senesuisse findet am Mittwoch, 5. Juli 2023, nachmittags im Zentrum Schönberg in Bern statt. Zu diesem «Familientreffen» erwarten uns wieder interessante Informationen und Referate zu Entwicklungen der Branche und des Verbands sowie ein angeregter Austausch bei feinem Apéro.

Zum relevanten Thema der Qualität organisieren wir am Montag, 13. November 2023 einen Kongresstag im Kulturcasino Bern. Sie dürfen sich auf fachliche und auch politische Referate sowie Einblicke in die laufenden Entwicklungen im Bereich Qualität freuen. Mit diesem Anlass stärken wir zudem die Stellung der Pflegeheime mit ihren Interessen in der Gesundheitslandschaft und erhöhen die Sichtbarkeit unseres Verbands.

Bitte reservieren Sie sich schon jetzt in der Agenda die Daten vom 5. Juli und 13. November 2023!



Institutionen der Langzeitpflege sind gefordert, eine hohe Qualität sowie die Sicherheit ihrer Bewohnenden zu gewährleisten. Mit dem nationalen Implementierungsprogramm NIP-Q-UPGRADE können sie ihre Versorgungsqualität auf Basis einer soliden Datengrundlage weiterentwickeln. CURAVIVA und senesuisse leiten das Programm und unterstützen die Institutionen und deren Mitarbeitende in diesem wichtigen Prozess.


Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 über die weitere Umsetzung der Pflegeinitiative entschieden. Diese erfolgt in zwei Etappen.

Die erste Etappe enthält eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, für die während acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken vorgesehen sind. Der Bundesrat wird bis im Sommer 2023 die Kriterien für die Ausbildungsbeiträge des Bundes formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen. Damit die Kantone von Bundesbeiträgen profitieren können, müssen sie entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen.

In einer zweiten Etappe will der Bundesrat nun die restlichen Elemente des Verfassungsartikels umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür wird bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege entworfen. Im Zentrum stehen Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, etwa mit strengeren Vorgaben für die Erstellung von Dienstplänen und Lohnzuschlägen bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen. Die Spital-, Heim- und Spitexverbände sollen zudem verpflichtet werden, für die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen für einen Skill/Grade-Mix auszuarbeiten.


Die Arbeitsmarktentwicklung war 2022 zunehmend geprägt von der Verknappung des Angebots an Arbeitskräften. Bereits ab Januar ging sowohl die Zahl der registrierten Stellensuchenden als auch jene der Arbeitslosen kontinuierlich zurück, Langzeittiefstwerte bei den Arbeitslosenzahlen waren die Folge: Für das Gesamtjahr 2022 resultierte eine Arbeitslosenquote von 2,2 Prozent, was einer Abnahme um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2021 (mit 3,0 Prozent Arbeitslosenquote) entspricht.

Mit der wirtschaftlichen Erholung und der sinkenden Arbeitslosigkeit ist es für die Unternehmen zunehmend schwieriger geworden, Arbeitskräfte für sich zu gewinnen. Auf Grund der erwarteten Eintrübung der Konjunktur dürfte sich die Nachfrage nach Arbeitskräften im laufenden Jahr jedoch abschwächen. Die individuelle Herausforderung für die Unternehmen, ihre Attraktivität als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber zu beweisen, bleibt aber bestehen.


Bereits seit vielen Monaten läuft eine Werbekampagne, welche – vorwiegend über Social Media – das Interesse an einer Tätigkeit in der Langzeitpflege steigern soll. Unter dem Titel «Karriere machen als Mensch» laufen unterschiedliche Massnahmen. Inzwischen sind viele interessante und ehrliche Geschichten entstanden. Auf der Website https://langzeit-pflege.ch/ befinden sich diverse Videos und Geschichten sowie verständliche Erklärungen und klare Statements mit guten Gründen für eine Karriere in der Langzeitpflege. Zur Unterstützung der Kampagne können interessierte Betriebe zudem u.a. ein Banner für E-Mail-Signaturen herunterladen sowie passendes Kampagnenmaterial bestellen. Dieses reicht von Webbroschüre bis zu Plakaten und Leuchtstiften.
  • Nutzen Sie dieses attraktive Angebot und bestellen Sie, mit diesem Link Kampagnenmaterial.


Zusammenfassung

Schon zu Beginn der Covid-19-Pandemie war bekannt, dass betagte, vorerkrankte und insbe-sondere in Institutionen der Langzeitpflege lebende Menschen eine hochvulnerable Personengruppe sind. Während der Pandemie kamen zahlreiche Institutionen bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten, Isolations- und Kohortierungsmassnahmen aus personellen, fachlichen und räumlichen Gründen rasch an ihre Grenzen. Sie erhielten wenig Unterstützung von den Gemeinden und Kantonen. Die ärztliche Behandlung von Bewohnerinnen und Bewohnern konnte in vielen Institutionen nur ungenügend sichergestellt werden. Ein nationales Komitee aus Expertinnen und Experten hat die Herausforderungen für die stationäre Langzeitpflege während der Corona-Pandemie analysiert und Empfehlungen zu fünf Handlungsfeldern abgeleitet: So sollte die Rolle von Alters- und Pflegeheimen als Wohn- und Lebensort betagter Menschen sowie auch als Institutionen der medizinischen Versorgung stärker anerkannt werden. Dazu sind die ärztliche Versorgung sowie eine qualitativ gute Pflege und Be-treuung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Insbesondere braucht es zusätzliche Fachkompetenzen u.a. in den Bereichen Gesundheitliche Vorausplanung (Advance Care Planning), Geriatrie, Gerontopsychiatrie, Epidemiologie sowie Infektionsprävention und -kontrolle, Palliative Care, Pharmazie/Pharmakologie und Ethik. Zu gewährleisten ist zudem die interprofessionelle und e-Health-gestützte Zusammenarbeit. Die Analyse zeigte, dass diese Herausforderungen durch die Corona-Pandemie lediglich akzentuiert wurden und die Empfehlungen somit als «Lessons Learned» über die Pandemie hinaus gültig sind.


 

Covid-Tests werden vom Bund ab 2023 nicht mehr bezahlt: Entgegen der klaren Haltung von senesuisse hat es das Parlament abgelehnt, dass der Bund weiterhin die Kosten für Tests übernimmt. Somit müssen nun die Kantone eine Regelung schaffen, sonst werden präventive Tests nicht mehr vergütet und jede getestete Person muss ab 2023 selber für die Kosten aufkommen.
22.046 | Covid-19-Gesetz, Änderungen und Verlängerung

Die Ausbildungsinitiative für Pflegefachpersonen kann starten: Der komplette ehemalige Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde nach dem Nationalrat nun auch vom Ständerat angenommen. Die Kantone sind nun dringend aufgefordert, die Ausbildungsförderung umzusetzen, um die vom Bund zur Verfügung gestellten 469 Mio. Franken sinnvoll einzusetzen.
22.040 | Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Auch der Ständerat will EFAS, mit Integration der Pflege: Bereits seit längerer Zeit weist senesuisse auf die Fehlanreize in unserem Gesundheitssystem hin, welche auf die unterschiedliche Finanzierung von ambulantem und stationärem Bereich zurückzuführen sind. Wir begrüssen, dass der Ständerat nicht nur bei den Spitälern, sondern auch bei Pflegeheimen und der Spitex einen fixen Kostenteiler zwischen Krankenversicherer und Kantone einführen will.
09.528 | Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand

Ärztliche Rezepte müssen künftig digital ausgestellt werden: Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass die ausgestellten Arztrezepte in Zukunft nicht mehr auf Papier geschrieben werden. Dieser von senesuisse unterstützte Fortschritt soll die Lesbarkeit verbessern, die Abläufe vereinfachen und Fehlerquellen reduzieren.
20.3209 | Elektronische Rezepte für Heilmittel (e-Medikationsprozess)


 

Mit dem auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden CAS INTERCARE bietet das Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel für in Alters- und Pflegeheimen tätige tertiäre Pflegefachkräfte eine optimale Weiterbildung an. Nach dem erfolgreichen Auftakt dieser neuen Weiterbildung über pflegegeleitete Prozesse startet im Februar 2023 der zweite Durchlauf.
Die 1.5-jährige berufsbegleitende Weiterbildung bereitet diplomierte Pflegefachpersonen aus der stationären Langzeitpflege darauf vor, die Rolle einer klinischen Fachverantwortlichen in neuen Versorgungsmodellen zu übernehmen, um die gesamtheitliche Pflegequalität zu verbessern.


 

Mit klarer Mehrheit hat die Schweizer Bundesversammlung heute im ersten Wahlgang Dr. Albert Rösti in den Bundesrat gewählt. Wir gratulieren unserem Präsidenten zu dieser Wahl ins höchste Amt der Schweizer Politik!

Gerne blicken wir zurück auf zwei für die Alters- und Pflegeheime sehr intensive Jahre, während welcher Albert Rösti als Präsident von senesuisse aktiv mitgewirkt hat. Der gesamte Vorstand hat sein grosses Engagement und Interesse an den Fragen rund um die Betreuung und Pflege im Alter sehr geschätzt. Für die neue Herausforderung wünschen wir viel Freude und Erfolg!

Findungskommission sucht Nachfolgelösung

Auch für Eduard Haeni, den bisherigen Vizepräsidenten, hat ein neuer Lebensabschnitt begonnen: Ende November 2022 trat er seine wohlverdiente Pension an. Der Vorstand von senesuisse hat Oliver Hofmann zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Wir danken ihm für seine Bereitschaft für dieses Amt und gratulieren ihm herzlich! Bis zur Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin übernimmt Oliver Hofmann als Vizepräsident die oberste Verbandsleitungsfunktion. Er leitet damit unter anderem die bereits eingesetzte Findungskommission, welche geeignete Vorschläge für die Nachfolgelösung des Präsidiums evaluiert. Ziel dabei ist, eine Person zu finden, die uns dabei unterstützt, als politisch stark verankerter Verband die Interessen der wirtschaftlich unabhängigen Alterspflegeeinrichtungen zu vertreten.

 I8A2054

Albert Rösti an der Generalversammlung von senesuisse 2022


 

Im Jahr 2021 ging die Zahl der Beschäftigten in den Alters- und Pflegeheimen zum ersten Mal seit 2006 zurück, insgesamt um -0,2%. Am 31. Dezember 2021 waren 83’788 Pflegepersonen in einer sozialmedizinischen Institution beschäftigt, während es ein Jahr zuvor noch 85’157 gewesen waren (–1,6%). 60% der Betriebe waren im Jahr 2021 defizitär (54% im Jahr 2020). Dies ist das schlechteste Ergebnis der letzten zehn Jahre. Bei den öffentlich-rechtlichen Institutionen lag der Anteil sogar bei 78%. Gesamtschweizerisch schrieben die Alters- und Pflegeheime einen Verlust von 502,9 Millionen Franken.
Nachdem die Zahl der Eintritte von dauerhaft in einem Pflegeheim wohnenden Personen zwischen 2019 und 2020 um 3% gesunken war, stieg sie 2021 um 6% auf 38’529. Ende 2021 lebten 86’701 Personen in einem Alters- und Pflegeheim (+1,3% gegenüber 2020). Dies entspricht einer durchschnittlichen Belegungsquote von 89,6%. Diese Quote war zwischen Ende September 2020 (94%) und Dezember 2020 (88%) aufgrund der aussergewöhnlich hohen Zahl an Todesfällen kontinuierlich gesunken.

Die Spitex-Leistungen wurden von 440’747 Personen in Anspruch genommen (+5% gegenüber 2020). Zum ersten Mal seit 2010 gab es mehr private, gewinnorientierte Unternehmen (608, +9%) als öffentliche Unternehmen (584, +0,7%).Die gewinnorientierten Unternehmen stellten 22% des gesamten Personals und erbrachten 28% der geleisteten Pflegestunden. Ihr Aufwand belief sich auf 2,97 Milliarden Franken und ihr Ertrag auf 3,02 Milliarden Franken. Das ergibt für das Geschäftsjahr 2021 einen Gewinn von 43,1 Millionen Franken (+83%).


 

Wie üblich hat senesuisse vor der Session eine Sessionsvorschau erstellt. Vom Nationalrat erwarten wir ein JA zum ersten Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative (entspricht dem ehemaligen Gegenvorschlag, enthält die „Ausbildungsoffensive“). Der Ständerat seinerseits sollte sich bei EFAS (einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) für einen verbindlichen Einbezug der Langzeitpflege aussprechen. Ausserdem finden am 7. Dezember 2022 die Bundesratswahlen statt, für welche auch der Präsident unseres Verbands von seiner Partei aufs Ticket gesetzt wurde.


 

Der nächste „Tag der Kranken“ findet am 5. März 2023 statt und bietet wiederum Gelegenheit, in der ganzen Schweiz Veranstaltungen und Aktionen durchzuführen. Hinter dem Tag steht der gleichnamige Trägerverein, der die Bevölkerung seit über 80 Jahren einmal pro Jahr zu einem Thema aus dem Bereich «Gesundheit und Krankheit» sensibilisiert. Auch der Bundespräsident 2023, Alain Berset, wird erneut zur Bevölkerung sprechen.
2023 lautet das Motto «Gemeinsam unterwegs». Der Verein und senesuisse als Mitträgerin sind überzeugt, dass mit einem guten Miteinander das Ergebnis grösser ist, als die Summe der Einzelteile und laden die Bevölkerung ein, füreinander da zu sein, an diesem Tag aber auch an den restlichen 364 Tagen im Jahr. Der Tag ist jeweils eine gute Gelegenheit, den Bewohnenden etwas Gutes zu tun – sei es mit Musik oder einer Überraschung. Die Leiterin der Geschäftsstelle Tag der Kranken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) vermittelt Ihnen bei Bedarf gerne Kontakte unter anderem zu Musikgruppen, Märchenerzählerinnen oder CareClowns.

  • Hier geht’s zur Website, wo Sie Ihre Aktivitäten melden und publizieren können: www.tagderkranken.ch

 

Der Bundesrat hat entschieden, die Renten per 1. Januar 2023 der Teuerung anzupassen und entsprechend um 2,5% zu erhöhen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’195 auf 1’225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’390 auf 2’450 Franken.

Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Der Koordinationsabzug wird von 25’095 auf 25’725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21’510 auf 22’050 Franken.

Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Für Alleinstehende steigt er von 19’610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29’415 auf 30’150 Franken. Auch die jährlichen Höchstbeträge für die Mietzinse (z. B. beim Betreuten Wohnen) werden deutlich angehoben: Neu betragen sie pro Jahr für Haushalte mit einer Person 17’580 Franken in der Region 1, 17’040 Franken in der Region 2 und 15’540 Franken in der Region 3


 

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt das neue Vergütungssystem für alle Pflegematerialien: für die nur durch professionelles Pflegepersonal anwendbaren «Mittel und Gegenstände». Die MiGeL wurde entsprechend mit weiteren Materialien ergänzt. Wie unglaublich ineffizient und mühsam die Abrechnung in einzelnen Fällen sein kann, können Sie in unserem jüngsten Blog-Beitrag mit einem realen Beispiel lesen.

  • Eine unglaubliche Geschichte zur MiGeL-Abrechnung können Sie im senesuisse-Blog nachlesen.

 

Keine Corona-Prämie des Bundes fürs Personal in Gesundheitseinrichtungen: Der Nationalrat hat es mit 118 zu 64 Stimmen abgelehnt, eine Zahlung des Bundes im Umfang von 4000 Franken an das Pflege- und Gesundheitspersonal auszurichten, welches während der Corona-Pandemie enorme Leistungen erbracht hat. Wie der Bundesrat war die Mehrheit des Gremiums der Meinung, für solche Entscheide im Gesundheitswesen seien die Kantone verantwortlich.
Motion 20.4307 Corona-Prämie

Bericht zur Finanzierung von Leistungen für Demenzbetroffene gefordert: Trotz der Tatsache, dass der Ständerat eine Verpflichtung zur Umsetzung besserer Vergütungen im Bereich Demenz auf Gesetzesebene abgelehnt hat – mit der Begründung dafür sei der Weg über die Verordnung besser geeignet – gibt es weiterhin Hoffnung. So hat der Nationalrat einen Bericht zu Massnahmen für eine solche Finanzierung verlangt. Der Bundesrat sieht bei der Finanzierung der Leistungen von Pflegeheimen und  der Spitex einen möglichen Handlungsbedarf, nicht aber bei den Spitälern und bezüglich der betreuenden Angehörigen.
Postulat 22.3867 Finanzierung verbessern für die Betreuung von Menschen mit Demenz

Anfrage zur Berücksichtigung von Demenzpflege in Alters- und Pflegeheimen: Der Bundesrat wurde gefragt, ob und wie bei der Umsetzung der Pflegeinitiative darauf geachtet wird, die speziellen Gegebenheiten und Anforderungen bei   der Demenzpflege – vor allem in Pflegeheimen – ausreichend zu berücksichtigen. In seiner Antwort bleibt der Bundesrat vage und verweist auf weitere Berichte.
Interpellation 22.3626 Umsetzung der Pflegeinitiative in der Langzeit-/Demenzpflege

Beibehaltung gewisser Bestimmungen aus der Covid-Gesetzgebung: Der Nationalrat hat sich insbesondere dafür ausgesprochen, dass auch weiterhin der Bund für die Finanzierung von Tests aufkommen solle, damit nicht 26 unterschiedliche Lösungen entstehen.
Geschäft 22.040 Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege


 

Für die Pflegeheime und die Spitex hat der Bund vor der Wintersaison 2022/2023 seine Empfehlungen aktualisiert. Für Ihre Betriebe besonders wichtig erscheinen uns das Kapitel 2.1 zur Balance zwischen Schutzmassnahmen und Lebensqualität, das Kapitel 3.3 zu Symptomen von Covid-19 sowie die Kapitel 4.2 und 4.3 zur Impfung und zur Testung. Ein besonderes Augenmerk verdient zudem das Kapitel 4.5 zum Maskentragen der Gesundheits- und Betreuungsfachpersonen.


 

Das Wissen und die Erfahrungen aus unterschiedlichen Projekten und Initiativen sind wertvolle Ressourcen. Das BAG will diese bündeln und einem breiten Publikum zugänglich machen. Die Nationale Plattform Demenz hat bislang rund 100 Projektbeispiele zu lebensqualitätserhaltenden Interventionen für Menschen mit Demenz und ihre betreuenden Angehörigen gesammelt. Sie finden diese auf www.bag-blueprint.ch. Die Website enthält auch Projekte zu anderen Gesundheitsthemen. Die Sammlung richtet sich an Fachpersonen und Multiplikatoren aus Gesundheit, Sozialem, Bildung und Verwaltung sowie alle Interessierten.


 

Mit einer neuen Online-Plattform und weiteren strategischen Instrumenten unterstützt CURAVIVA Fachleute und Entscheidungsgremien bei der Entwicklung von Angeboten im Bereich Wohnen mit Dienstleistungen. Die Online-Plattform «Wohnformen Flex» richtet sich an Fachleute und Entscheidungsgremien, die Angebote im Bereich des Wohnens mit Dienstleistungen planen und realisieren. Sie hilft ihnen, die richtigen Fragen zu stellen und darauf abgestützt Entscheidungen zu treffen. Dabei zeigt sie ebenfalls, welcher Angebotstyp unter Berücksichtigung der Umgebungsmerkmale am besten für ein Projekt geeignet ist.


 

In Zusammenarbeit mit den CURAVIVA-Kantonalverbänden fordert senesuisse seit geraumer Zeit nicht nur eine Erhöhung der Restfinanzierung für die Pflege, sondern auch der Ergänzungsleistungen (EL). Denn in den letzten Monaten sind nicht nur die Kosten für Pflegeleistungen – v. a. als Folge des Mangels an qualifiziertem Personal – gestiegen, sondern in hohem Masse auch jene für Hotellerie (z. B. Energiekosten). Deshalb ist eine Erhöhung der geltenden EL-Obergrenzen aus unserer Sicht unumgänglich.

Das Bundesparlament hat vorerst eine Erhöhung für EL-Beiträge an die Miete in Wohnungen hinausgeschoben. Für den Aufenthalt im Pflegeheim sind hingegen die Kantone selber zuständig. Der Kanton Thurgau geht mit gutem Beispiel voran und erhöht die EL-Beiträge ab 1. Januar 2023 von 165 auf 180 Franken pro Pflegeheimtag. Wir möchten dieses gute Beispiel nach aussen tragen und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun im Rahmen ihrer Kommunikationsaktivitäten. Hoffentlich können wir so weitere Kantone von der Notwendigkeit einer EL-Anpassung überzeugen.

 


 

Der neuste Bundesgerichtsentscheid zum Thema «kantonsfremder Pflegeheimeintritt» wird von senesuisse sehr begrüsst. Der Kanton Genf hatte sich ganz grundsätzlich geweigert, für seine Bürgerinnen und Bürger bei einem Eintritt in ein ausserhalb der Romandie liegendes Pflegeheim die Pflegekosten mitzufinanzieren. Das Bundesgericht hält fest, dass alle Kantone für Pflegekosten in einem beliebigen Pflegeheim der Schweiz aufkommen müssen –dies im gleichen finanziellen Rahmen, der auch für die Pflegeheime in eigenen Kanton gelte. Weiter dürfe der Kanton Genf seine Zahlungen nicht auf Leistungserbringer mit einem Leistungsvertrag beschränken.


 

Auf den 1. Oktober 2022 tritt die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Änderungen in der «B-Liste» vollzogen und es wird die neue «C-Liste» geschaffen. Die in diesen beiden Listen aufgeführten Materialien sind jeweils den Krankenkassen der betroffenen Leistungsempfänger zu verrechnen.


 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Covid-19 wird eine Zunahme von Virusübertragungen ab Herbst 2022 erwartet. Deshalb wurden die entsprechenden Impf-Empfehlungen überarbeitet, um das Risiko schwerer Erkrankungen zu senken. Im Zentrum steht der Schutz besonders gefährdeter Personen, namentlich von Personen ab 65 Jahren. Für diese ist die Auffrischimpfung kostenlos und soll frühestens vier Monate nach der letzten Impfung oder Genesung erfolgen.


 

Als nationaler Verband nimmt senesuisse auch an kantonalen Vernehmlassungen teil. Besonders im Fokus stehen dabei die (sehr unterschiedlichen) Regelungen zur Alterspflege und namentlich zu deren Finanzierung. Am Beispiel des Kantons AR ist ersichtlich, wie sich unser Verband für möglichst gute Rahmenbedingungen einsetzt – in der ganzen Schweiz.


 

Im Mai 2022 hat das BAG zum ersten Mal die in allen Schweizer Pflegeheimen erhobenen medizinischen Qualitätsindikatoren veröffentlicht. Weil diese Daten der Jahre 2019-2020 aus der Startphase stammen und noch erhebliche Lücken respektive Mängel aufweisen, wurden lediglich kantonale Durchschnittswerte publiziert und es ist medial ruhig geblieben. In Zukunft wird das Zahlenset jedoch für jeden einzelnen Betrieb veröffentlicht.

Deshalb engagiert sich senesuisse für Hilfestellungen zuhanden der Betriebe: Was kann ein Betrieb unternehmen, damit er nicht als «schlechtester des Kantons» an den Pranger gestellt wird? Und welche zukünftigen Entwicklungen erwarten uns? Antworten auf diese Fragen soll ein Webinar am 30.11.2022 geben, von Careum Weiterbildung in Zusammenarbeit mit Curaviva und senesuisse.


 

Als Patronatspartner unterstützen wir den halbtätigen Anlass des Versicherungsverbands RVK zum Thema der Langzeitpflege. Dieses Jahr lautet das Thema: «Gesundheitsförderung und Prävention im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?». Die Mitglieder von senesuisse können zum vergünstigten Preis ab 75 Franken teilnehmen, Durchführungsort ist das Volkshaus in Zürich.


 

Die Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» führt jährlich eine Aktionswoche durch. Damit soll auf die Bedeutung eines wichtigen Themas aufmerksam gemacht und das Engagement auf allen Ebenen verstärkt werden. Die Aktionswoche findet dieses Jahr vom 12.-18. September 2022 unter dem Titel «Gemeinsam zur sicheren Medikation» statt. Institutionen sind eingeladen, verschiedene Massnahmen umzusetzen, Vorschläge und Materialien zur Unterstützung stehen bereit.


 

2020 startete die nationale Imagekampagne «Karriere machen als Mensch» für die Langzeitpflege, welche senesuisse als Partner unterstützt. In der aktuellen Phase liegt der Fokus auf den Möglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Ziel ist es, Personen, die sich einen Berufswechsel überlegen, für die Langzeitpflege begeistern und speziell für diese Zielgruppe die Möglichkeiten und Vorteile aufzeigen, unter anderem mit einer speziellen Zielseite und passenden Werbemassnahmen. Verschiedene Kampagnensujets, die online und auf Social Media verbreitet werden, zeigen Personen aus unterschiedlichen Berufen – von der Hotelfachangestellten über den Elektromechaniker bis hin zum Art Director –, die sich für eine vielseitige Ausbildung in der Langzeitpflege entschieden haben. Damit so viele Menschen wie möglich die Kampagne sehen, braucht es auch die Unterstützung der Betriebe. Wir bitten Sie, gemeinsam mit uns, Kampagneninhalte zu liken und zu teilen.


 

Am 20. September 2022 findet im KUK Aarau die nächste Führungstagung von unserem Bildungspartner Careum statt. Diese widmet sich dem Thema «Werte-volle Führung». Führungskräfte in Pflegeinstitutionen, die bewusst mit Werten umgehen, können Herausforderungen im Führungsalltag besser meistern und ihren Arbeitsbereich konstruktiv wie auch förderlich gestalten. Die hier vermittelte Haltung trägt wesentlich zu einem guten Arbeitsklima bei, was die Mitarbeitenden motiviert und die Zusammenarbeit stärkt.


 

Beim Bund entstanden 2020 Ausgaben für die Tests in der Höhe von 420 Millionen Franken sowie 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2021. Für das Jahr 2022 werden 1,6 Milliarden Franken an Kosten für die Tests erwartet.

Bei der obligatorischen Krankenkasse machte die Behandlung der hospitalisierten Personen den Grossteil der Kosten aus: Laut aktualisierten Schätzungen zwischen 230 und 274 Millionen Franken im Jahr 2020 und zwischen 280 und 300 Millionen Franken im Jahr 2021. Hinzu kommen die Impfkosten, im Jahr 2021 rund 264 Millionen Franken.

Für die Kantone wird der Kostenanteil für Hospitalisierungen in den Jahren 2020–2021 auf 625 bis 739 Millionen Franken geschätzt. Die übrigen von den Kantonen getragenen Kosten konnten noch nicht quantifiziert werden. Dazu gehören die Bereitstellung besonderer Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie wie Personal und Infrastruktur für die Impfung, für die Verteilung medizinischer Güter sowie für Tests. 


 

Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat – wie von senesuisse empfohlen – die Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflege priorisiert. Damit sollen in einer ersten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative bis zu 502 Millionen Franken an Ausbildungsstätten und Personen in der Tertiärausbildung bezahlt werden – von den Kantonen soll gleichviel dazukommen.
Nicht erfreulich ist hingegen der Beschluss, dass man, als Massnahme gegen den Anstieg der Gesundheitskosten, die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen verfolgt, welche der Bundesrat alle vier Jahre festlegen soll.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat ein Postulat zur Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz eingereicht: Ein Bericht soll aufzeigen, wie finanzielle Lücken geschlossen werden können. Zudem möchte die Kommission bei den Krankenversicherern die Löhne für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder deckeln (auf 250'000 respektive 50'000 Franken).


 

Wie von senesuisse gefordert, hat das BAG ab sofort die zusätzliche Booster-Impfung für betagte Menschen empfohlen. Somit kann diese ohne Bezahlung erfolgen. Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante BA.5 und den steigenden Neuinfektionen ist dies sinnvoll, um den Impfschutz zu erhöhen und damit schwere Erkrankungen über die Sommermonate zu verringern.

Für alle anderen Personengruppen, die bereits vollständig immunisiert sind (dreimal geimpft, genesen und zweimal geimpft), empfehlen BAG und EKIF weiterhin, mit einer weiteren Auffrischimpfung zuzuwarten bis im Herbst. Sie haben gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung.


 

Die EQK hat den ersten Jahresbericht vorgelegt und darin ihre Tätigkeiten präsentiert und erläutert. Die Aufgabe der EQK ist die Förderung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Dies beinhaltet namentlich die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und -messungen, die systematische Verwendung von Qualitätsindikatoren für Verbesserungsprozesse sowie den Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen. 

Im Jahr 2022 werden die ersten beiden nationalen Programme anlaufen. Das eine Programm wird sich – in Zusammenarbeit mit Curaviva und senesuisse – auf Qualitätsverbesserungen für Bewohnende in Pflegeheimen konzentrieren. Das zweite hat zum Ziel, bei einer ausgewählten Krankheit, Fachpersonen bei der bereichsübergreifenden Versorgung zu unterstützen. Welches Krankheitsbild hier als erstes zum Zug kommt, steht noch nicht fest.


 

Aufgrund der aktuellen Zunahme an Covid-Fallzahlen und Reisetätigkeiten empfiehlt senesuisse für die Arbeit mit vulnerablen Personen, bei körpernahen Kontakten (namentlich Körperpflege) das Tragen einer Schutzmaske. Dies gilt gleichwohl auch für Besuchende, wenn in Innenräumen keine Distanz eingehalten wird. Mit dieser Empfehlung soll in Pflegeinstitutionen weiterhin ein sensibler und wertschätzender Umgang mit den anvertrauten Menschen gefördert werden, zumal weitere Mutationen des Covid-Virus auftreten und die epidemiologische Lage sich jederzeit verschlechtern kann.
Als senesuisse engagieren wir uns für eine baldige Verfügbarkeit der nächsten Booster-Impfung, damit insbesondere Bewohnende in Pflegeheimen ihren Schutz wieder rechtzeitig erhöhen können.

  • Es ist Sache jedes einzelnen Betriebs, die für ihn sinnvollen Schutzmassnahmen umzusetzen.

 

Bei der Recherche für unser Fachmagazin FOCUS zum Thema «Essen und Trinken» erhielten wir einen Einblick, wie vielfältig und kreativ die Esskultur in den Alters- und Pflegeheimen ist. Nicht selten bereiten hochdekorierte Köche die Speisen zu und die Bewohnenden gestalten den Menüplan mit, indem sie beispielsweise ihre Lieblingsrezepte mit den engagierten Küchencrews teilen. Aus all diesen Impulsen entstand die Idee für die «senestory». Wir freuen uns, dass diverse Betriebe unserem Aufruf gefolgt sind und liebgewonnene Rezepte und interessante Geschichten mit uns geteilt haben. Die Teilnehmenden der Generalversammlung haben die senestory bereits erhalten. Allen anderen werden wir sie per Post zukommen lassen. Zudem finden Sie die senestory, ein Chutneyrezept und einen Fachartikel zum Thema Ernährungsberatung und Langzeitpflege auf unserer Website.


 

Nach zwei Jahren unter dem Einfluss von Corona konnte die Mitgliederversammlung von senesuisse nun wieder im normalen Rahmen stattfinden. Unser Präsident Nationalrat Albert Rösti leitete die Versammlung, welche trotz wenig brisanten Traktanden grossen Anklang fand: Viele Mitglieder nutzen den Anlass zur Information und zum Austausch untereinander und mit der Geschäftsstelle. In seinem Grusswort würdigte Jörg Kündig, Vizepräsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, die wertvolle Arbeit der Altersinstitutionen. Es folgte ein erfreulicher Rückblick auf das vergangene Jahr seitens der Geschäftsstelle, so ist beispielsweise im Rahmen der politischen Arbeiten rund um Pflegeinitiative respektive für den Gegenvorschlag das politische Gewicht unseres Verbands nochmals deutlich angestiegen. Auch die weiter wachsende Anzahl der Mitglieder widerspiegelt dies.
Als Referentin orientierte die Geschäftsführerin des SBK; Yvonne Ribi, über die Umsetzung der vom Volk angenommenen Pflegeinitiative aus Sicht der Pflegefachleute. Den Schlusspunkt setzte ein wunderbares Apéro, organisiert vom Gastgeber GZA Mattenhof Zürich.

Bereits einsehbar sind der Jahresbericht, der ebenfalls die Pflegemitarbeitenden ins Zentrum setzt.

GV 2022 01


 

Künftig sollen Arztrezepte für Medikamente elektronisch sein: Beide Räte haben eine Motion angenommen, welche die digitale Form für Medikamenten-Rezepte vorsieht. Ziel ist es, diese besser lesbar zu machen und Fehler zu verhindern. Der Bundesrat ist nun gefordert, dies umzusetzen – und zwar auch für Menschen ohne elektronisches Patientendossier.
Motion 20.3770 Einführung eines E-Rezepts / Motion 20.3209 Elektronische Rezepte für Heilmittel

Keine Anpassung der EL aufgrund des Heizkostenanstiegs: Mit 17:23 Stimmen hat es der Ständerat abgelehnt, die Ergänzungsleistungen an die gestiegenen Preise anzupassen. Dabei hatte senesuisse gefordert, dass die EL-Beiträge auch für Pflegeheimaufenthalte erhöht werden, um die Kostensteigerung der Aufenthalte zu finanzieren.
Motion 22.3359 Ausserordentlicher Heizkostenanstieg bei der EL-Berechnung berücksichtigen

Der Bundesrat will die Probleme beim EPD angehen: Inzwischen gibt auch der Bundesrat offen zu, dass beim System der elektronischen Patientendossiers einiges im Argen liegt. Er will das Projekt aber nicht stoppen, sondern Korrekturen prüfen, wie etwa eine Zentralisierung.
Interpellation 22.3238 Wie weiter mit dem elektronischen Patientendossier?

Indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative: Entgegen der Meinung von senesuisse hat der Nationalrat zu dieser Volksinitiative der Mitte-Partei einen Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser sieht eine staatliche Steuerung mit Kostenzielen vor: Für jeden Bereich des Gesundheitswesens sollen maximale jährliche Kostensteigerungen festgesetzt und durchgesetzt werden. Wir engagieren uns, dass der Ständerat diese Rationierung ablehnt.
Geschäft 21.067 Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen

Indirekter Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative: Der Nationalrat hat auch zu dieser Volksinitiative aus linken Kreisen einen Gegenvorschlag gutgeheissen. Dieser sieht vor, dass Bund und Kantone die Krankenkassenprämien mit über zwei Milliarden Franken zusätzlich verbilligen sollen.
Geschäft 21.063 Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien


 

Am 2. September 2022 findet im Careum Zürich das nächste Symposium von dialog@age zum Thema «Integrierte Versorgung von morgen» statt. senesuisse unterstützt die Tagung, denn die integrierte Versorgung ist ein Mega-Trend im Gesundheitswesen, bei dem wir erst am Anfang der Entwicklung stehen. Es geht bei der integrierten Versorgung um mehr als nur Kooperation, sondern um eine konkrete und umfassende Zusammenarbeit über die institutionellen Grenzen hinweg. Diese und weitere Themen werden am dialog@age22 aus Sicht des Bundes, der Kantone sowie der Gemeinden, der Politik und der Leistungserbringer diskutiert. Namhafte Referierende wie Prof. Dr. Eckhard Nagel und Lukas Engelberger, Regierungsrat sowie Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, finden sich im Programm.


 

Im Dezember 2021 erhielten 2,47 Mio. Personen in der Schweiz oder im Ausland eine Altersrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl um 1,3 % und damit um 32‘000 Personen zugenommen. Davon werden 4‘600 (14 %) Renten an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausgerichtet.
Im Jahr 2021 entrichteten die Versicherten Beiträge in der Höhe von 35,1 Milliarden Franken, der Bund steuerte 9,5 Milliarden bei und über das Mehrwertsteuerprozent gab es Einnahmen von 3,0 Milliarden Franken.
Insgesamt resultierte bei Einnahmen von 47,9 Mia. und Ausgaben von 47,0 Mia. Franken, dank des eingeführten Mehrwertsteuer-Beitrags, ein positives Ergebnis von 880 Mio. Franken (). Zudem erhöhte das positive Anlageergebnis (gutes Börsenjahr) das Vermögen um 1,7 Mia. Franken.


 

Im Jahr 2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zu 2019 um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an. Die grössten Kostentreiber waren in diesem Covid-Jahr die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Insgesamt sind die Gesundheitsausgaben 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%.

Somit wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der Krankenkasse und 175 Franken vom Staat übernommen, 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen, 51 Franken durch Sozialversicherungen, 30 Franken über Sozialleistungen und 191Franken durch private Gelder finanziert.

Hier geht’s zur Medienmitteilung des Bundes: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.22324775.html



 Die Leistungserbringer befürchten eine Mehrbelastung der Patientinnen und Patienten und fordern eine verlängerte Übergangsfrist auf Verordnungsebene

 



ARTISET, Spitex Schweiz, senesuisse und Association Spitex privée Suisse ASPS empfehlen, die Bundesratsvorlage ohne Änderungen in Kraft zu setzen. Der Bundesrat verabschiedet 1. Paket zur Umsetzung der Pflegeinitiative.

 



Die Sommersession der eidgenössischen Räte beginnt am 30. Mai 2022. Erneut sind einige für uns wichtige Geschäfte traktandiert. 

Wie üblich hat senesuisse vor der Session eine Sessionsvorschau für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erstellt. 



Seit dem 1. April 2022 existieren nur noch Empfehlungen des Bundes zu Covid-19 und keine nationalen Vorgaben mehr. Das Dokument beinhaltet vor allem Aussagen zu den Schutzkonzepten: Es gehe darum, die Balance zwischen Lebensschutz und Lebensqualität so optimal wie möglich zu halten.
Die Kantone haben seither unterschiedliche Regelungen erlassen, wobei sich senesuisse für eine maximale Freiheit der Betriebe engagiert. Sie sollen selber entscheiden können, welche Schutzmassnahmen sinnvoll sind.



Die Krankenkassen erhalten ein Beschwerderecht gegen die Spital- und Heimplanung: Leider ist es senesuisse knapp nicht gelungen, dieses Beschwerderecht aus dem «Sparpaket 1a» zu streichen. Somit ist künftig bei jedem Ausbau ein juristisches Verfahren zu befürchten. Zudem sprach sich der Nationalrat auch noch für ein Kostenmonitoring des Bundes aus.
SDA-Meldung zu den Entscheiden über das Kostendämpfungspaket

Kein nationales Forschungsprogramm Demenz: Leider hat es der Ständerat abgelehnt, ein separates Forschungsprogramm für Alzheimererkrankungen zu lancieren. Der Bundesrat hatte auf die in verschiedenen Forschungsprojekten laufenden Arbeiten hingewiesen, weshalb wir seitens senesuisse nun eine Aufnahme im NFP 74 («Gesundheitsversorgung») unterstützen.
Motion 18.3835 Schaffung eines nationalen Forschungsprogramms zur Alzheimerkrankheit

Grenzgänger sollen auch in Pandemiezeiten pendeln dürfen: Die von senesuisse unterstützte Motion wurde angenommen. Der Bundesrat muss bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgänger gewährleistet ist.
Motion 21.3698 Garantie des Grenzverkehrs auch in Pandemiezeiten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll beschleunigt werden: Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat deutlich für mehr Tempo bei der Digitalisierung ausgesprochen. Dies betrifft namentlich das elektronische Patientendossier (EPD), den Einsatz der Telemedizin und die Korrespondenz unter den Akteuren.
Motion 20.3243 Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen


Der Bundesrat hat per 1. April 2022 die „besondere Lage“ für beendet erklärt. Dadurch fällt auf Bundesebene sowohl die Maskentragpflicht weg, (in Gesundheitsbetrieben und im ÖV) als auch die Isolationspflicht nach einem positiven Test. Jeder Kanton kann aber die Weiterführung von Massnahmen beschliessen, insbesondere im Gesundheitswesen. Vonseiten Bund wird es nur noch Empfehlungen geben (z. B. Maskentragen oder regelmässige Tests in Pflegeheimen). Dabei setzt sich senesuisse für eine maximale Freiheit der Betriebe ein, damit sie selbst und situationsbedingt entscheiden können.



Ob zu Hause oder im Alters- und Pflegeheim – einfach mal reden, das vermissen viele ältere Menschen. Vielen fehlt dazu die Partnerin, der Partner, Freundinnen, Freunde, Bekannte oder Verwandte. Wege aus dieser Einsamkeit öffnet in der Deutschschweiz das Gesprächsangebot malreden. Über die Gratisnummer 0800 890 890 sind geschulte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner – neu auch am Morgen – erreichbar. Kennen Sie Bewohnende, die gerne von diesem Angebot profitieren möchten? Gerne lässt Ihnen die Organisation Flyer zukommen. malreden ist täglich erreichbar von 9 bis 20 Uhr. Die Gespräche sind vertraulich und anonym.



Das Parlament hat letztes Jahr einen Paradigmenwechsel initiiert: Künftig soll nicht mehr die Zustimmungslösung gelten (die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt), sondern die Widerspruchslösung (wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten, sonst wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist).
Das Referendum dagegen war erfolgreich und so kann das Schweizer Volk im Mai 2022 darüber abstimmen. Weil Menschen im Alter von der Frage weniger betroffen sind und es sich um eine «erweiterte Widerspruchslösung» handelt (die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat), wird senesuisse dazu keine Empfehlung abgeben.



Die Herbstsession der eidgenössischen Räte beginnt am 28. Februar 2022. Erneut sind einige für uns wichtige Geschäfte traktandiert. 

Wie üblich hat senesuisse vor der Session eine Sessionsvorschau für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erstellt. Das für uns wichtigste Geschäft in der Frühjahrssession ist ein Kostendämpfungspaket, welches die Schaffung eines Beschwerderechts für Krankenkassen und deren Verbände gegen die kantonalen Pflegeheimlisten vorsieht. Zudem wird eine Motion beraten, welche ein nationales Forschungsprogramm für Demenzerkrankungen fordert.



Für die Geschäftsstelle des Verbands konnten wir mit Pia Coppex eine ausgezeichnet qualifizierte Person als stellvertretende Geschäftsführerin engagieren. Sie hat eine Pflegeausbildung abgeschlossen, war in der Bildungslandschaft, bei der GDK, in der Gesundheitsdirektion des Kantons Wallis und zuletzt bei Alzheimer Wallis tätig. Sie ist bilingue und verfügt über optimale Kompetenzen, um senesuisse in verschiedenen Bereichen weiterzuentwickeln. Ihre ersten Arbeiten beinhalten die Umsetzung der Pflegeinitiative und Projekte im Bereich Qualität.
Pia Coppex sagt über ihre neue Tätigkeit: „Ich freue mich sehr auf diese neuen, mir schon aus anderem Blickwinkel bekannten Aufgaben, der Altersbereich liegt mir am Herzen“.

  • Pia Coppex ist erreichbar per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


In der Vernehmlassung zur Aufhebung der Schutzmassnahmen hat senesuisse gefordert, dass in Gesundheitsbetrieben vorerst eine Maskenpflicht beibehalten werden soll. Der Bundesrat ist unserer Argumentation gefolgt und hat bestätigt, dass zumindest bis Ende März in Spitälern und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht gilt, während die Zertifikatspflicht aufgehoben wurde. Weitere Regelungen für Pflegeeinrichtungen (etwa betreffend Testung oder Besuchsbeschränkungen) sind den Kantonen vorbehalten, mit Ausnahme der Maskenpflicht und der Isolationspflicht (bei positiv getesteten Personen) gelten keine schweizweiten Bestimmungen mehr.



Für die Kantone Graubünden, Neuenburg und St. Gallen hat der Vorstand von senesuisse neue Personen für die Interessensvertretung auf kantonaler Ebene gewählt. Sie treten ihr Amt im März 2022 an.

Die Kantonalvertreterinnen und Kantonalvertreter dienen neben der nationalen Geschäftsstelle als erste Anlaufstelle für kantonale Fragestellungen. Sie unterstützen die Alters- und Pflegeheime in der entsprechenden Region und informieren über die aktuellen Entwicklungen.

Dafür verfolgen die Kantonalvertreter das aktuelle Geschehen im Bereich der Altersinstitutionen und sind in Kontakt mit der jeweiligen Kantonalsektion von Curaviva sowie der Geschäftsstelle von senesuisse.

Folgende Persönlichkeiten übernehmen ab 1. März 2022 die Aufgabe als Kantonalvertretung:

Kanton Graubünden
Frau Susann Wittwer
Tertianum Casa Fiora, Pfarrer Künzleweg 11, 7205 Zizers
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Kanton St. Gallen
Herr Laurent Déverin
Altersheim Geserhus, Rebstein, Tannerstrasse 15, 9445 Rebstein
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Kanton Neuenburg
Frau Marion Pugin
Tertianum le Martagon, Rue de la Prairie 17, 2316 Les Ponts-de-Martel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
Wir gratulieren den neuen Kantonalvertretungen und wünschen viel Erfolg!

Alle Kantonalvertreter*innen finden sie hier.



„Lebe dein Leben“ lautet das Motto des nächsten „Tag der Kranken“ am 6. März 2022. Aufgrund der Tatsache, dass nun wieder Veranstaltungen in Alters- und Pflegeheimen stattfinden dürfen, nutzen wir als Mitträgerin des dahinterstehenden Vereins die Gelegenheit, Ihnen den Tag nochmals in Erinnerung zu rufen. Es ist eine gute Gelegenheit, den Bewohnenden etwas Gutes zu tun – sei es mit Musik oder einer Überraschung. Falls Sie noch auf der Suche sind für eine Musikgruppe oder eine andere Aktivität, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle Tag der Kranken wenden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf deren Website Ihre Aktivität anzukündigen.

  • Hier geht’s zur Website, wo Sie mehr Informationen finden und Ihre Aktivitäten anmelden können: www.tagderkranken.ch


Diese Frage hat Nationalrat Lorenz Hess dem Bundesrat gestellt und die üblichen Antworten erhalten: Der Bundesrat habe bereits mehrfach auf den zu erwartenden Ausgabenanstieg in der Langzeitpflege hingewiesen und Berichte dazu erstellt. Dabei habe er die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung der mit Pflegebedürftigkeit verbundenen Kosten geprüft. Insgesamt habe eine Versicherungslösung, kombiniert mit steuerfinanzierten Beiträgen als sozialpolitisches Instrument, deutliche sachliche Vorteile gegenüber anderen Optionen wie einem Pflegesparkonto oder einer direkten Finanzierung der Pflegekosten durch den Staat.



Die im Jahr 2019 lancierte «nationale Anlaufstelle Alter ohne Gewalt» mit der Telefonnummer 0848 / 00 13 13 wurde bis heute in 600 Fällen von vermuteter Gewalt kontaktiert. Mit der Gründung eines «nationalen Kompetenzzentrums Alter ohne Gewalt» geben sich die drei bestehenden Organisationen nun auch ein gemeinsames Dach: Die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA), alter ego Westschweiz und Pro Senectute Ticino intensivieren damit ihre Aufklärungsarbeit zur Verhinderung von Gewalt im Alter.

Hier geht’s zur Medienmitteilung



Das Parlament hat im Dezember die Vorlage zur Revision der AHV verabschiedet. Darin enthalten ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre, mit Kompensationen für die ersten neun Jahrgänge. Zudem soll die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte angehoben werden, um eine Ausfinanzierung in den nächsten Jahren trotz steigender Lebenserwartung zu ermöglichen. Dagegen haben Gewerkschaften das Referendum ergriffen, im Herbst dürfte es zur Volksabstimmung kommen.

Weiter gibt es gleich zwei Initiativen aus dem Volk zur AHV, welche der Bundesrat beide ablehnt: Weder soll eine 13. AHV-Rente eingeführt werden, noch soll das Rentenalter automatisch mit der steigenden Lebenserwartung angehoben werden.



Einnahme und Anwendung von Medikamenten gehören für viele Menschen zum Alltag. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat mit zahlreichen Expertinnen und Experten die Broschüre «Sicherer Umgang mit Medikamenten» erarbeitet. Diese richtet sich insbesondere an ältere Menschen mit Polypharmazie und deren Angehörige.

Die Broschüre liegt in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch vor. Sie kann von Fachpersonen kostenlos bestellt und im Gespräch mit Betroffenen und ihren Familien abgegeben werden. Eine elektronische Version in Form eines PDF ist ebenfalls verfügbar.

  • Informationen zum Projekt, zu den Bestellmöglichkeiten und das PDF finden Sie unter diesem Link


Die neue Stiftung Alois & Auguste ist eine Förderstiftung, welche ab 2022 Projekte im Bereich der Demenz unterstützt. Haben Sie ein passendes Projekt mit Finanzierungslücken, an dem mindestens zwei Partner beteiligt sind, oder kennen Sie Organisationen mit einem solchen?

Im ersten Jahr verteilt die Stiftung Alois & Auguste ihre Mittel an Projekte und Kooperationen, die den Einsatz Freiwilliger für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützen. Die Gelder sollten dazu beitragen, in Gemeinden oder Regionen neue Formen von Freiwilligenarbeit zu entwickeln und/oder bestehende Projekte auszubauen. Dazu gehört auch, den Freiwilligen Wissen zu vermitteln und die Zusammenarbeit mit Fachpersonen zu fördern.

  • Mehr Informationen zur Stiftung, den Vergaberichtlinien und das Gesuchsformular unter diesem Link


Die Ständeratskommission begrüsst eine etappenweise Umsetzung der Pflegeinitiative. Vordringlich sollen zwei Dingen umgesetzt werden: Die Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, dass Pflegende direkt mit den Krankenversicherern abrechnen können.

Die Diskussion zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wurde aufgrund der Komplexität des Themas auf zwei weitere Lesungen vertagt. Dabei setzt sich senesuisse weiterhin dafür ein, dass auch in der Langzeitpflege, also bei der Spitex und den Pflegeheimen, eine einheitliche Finanzierung zur Anwendung kommt.

Nachdem das Parlament die AHV-Revision verabschiedet hat – sie dürfte noch dieses Jahr vors Stimmvolk kommen – ist als nächstes die Pensionskasse dran. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze befand die Kommission es sei nicht nur die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für beide Geschlechter nötig, es müsse auch der Mindestumwandlungssatz auf 6,0 Prozent gesenkt werden, wofür Kompensationsmassnahmen vorzusehen seien.


Die einheitliche Finanzierung der medizinischen Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS) ist sinnvoll und richtig, weil sie Fehlanreize der heutigen Finanzierung eliminiert. Momentan noch nicht berücksichtigt werden in EFAS die pflegerischen Leistungen. Da in der heutigen Finanzierung der Pflegeleistungen ähnlich gelagerte Fehlanreize bestehen, erachten die Leistungserbringer einen Einbezug der Pflege in EFAS als unerlässlich. Aus Branchensicht darf diese nicht auf die lange Bank geschoben werden; die dafür notwendigen Grundlagen lassen sichin sechs Jahren ab Beschluss schaffen.
Login